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Auch Bundespolizei wählt Ford S-MAX als Streifenwagen

Archivmeldung vom 08.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zwei Polizistinnen aus Nordrhein-Westfalen freuen sich über den Ford S-MAX als neues Einsatzfahrzeug. Bald fahren auch die Kollegen von der Bundespolizei den Sportvan des Kölner Autoherstellers als Streifenwagen. Bild: "obs/Ford-Werke GmbH/Friedrich Stark"
Zwei Polizistinnen aus Nordrhein-Westfalen freuen sich über den Ford S-MAX als neues Einsatzfahrzeug. Bald fahren auch die Kollegen von der Bundespolizei den Sportvan des Kölner Autoherstellers als Streifenwagen. Bild: "obs/Ford-Werke GmbH/Friedrich Stark"

Jetzt vertrauen auch die Bundespolizei und die Bereitschaftspolizei der Länder auf den Ford S-MAX: Bis zu 675 Exemplare des geräumigen Sportvans aus Köln treten in den kommenden Jahren ihren Dienst als Einsatzfahrzeug bei diesen Bundes- und Länderbehörden an.

Die speziell modifizierten Fahrzeuge besitzen den innovativen EcoBlue-Dieselmotor mit 2,0 Litern Hubraum und erfüllen so die neueste Abgasnorm Euro 6d TEMP. Mit 140 kW (190 PS)* und reaktionsschnellem 8-Gang-Automatikgetriebe erreichen sie rund 208 km/h Spitzengeschwidigkeit und beschleunigen in etwa 9,7 Sekunden von null auf Tempo 100, um Einsatzorte sicher und schnell erreichen zu können.

Die maßgeschneiderte Ausstattung entspricht den besonderen Anforderungen der Polizei und wurde von den Experten von Ford in enger Zusammenarbeit mit entsprechenden Zulieferern entwickelt. Die Fahrzeuge der Bundespolizei sind beispielsweise mit einer Standheizung, einem Navigationssystem sowie adaptiven LED-Scheinwerfern für bestmögliche Sicht auch bei Dunkelheit ausgestattet. Komplettiert wird der Ford S-MAX unter anderem mit einer gerne als "Blaulicht" bezeichneten Sondersignalanlage mit LED-Licht, Anhaltesignalgebern vorne und hinten, Hochleistungs-Frontblitzern, einem nach vorne gerichtetem Arbeitsscheinwerfer und integrierten BOS-Digitalfunksystemen. Die Kennzeichnung der weißen Grundfahrzeuge als Polizeifahrzeug erfolgt durch eine Folienbeklebung in Verkehrsblau (RAL 5107).

Schon zuvor hatte sich Ford bereits in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen, wo allein bis zu 1.200 S-MAX als Funkstreifenwagen an dortige Polizeidienststellen geliefert werden, bei strengen Auswahlverfahren durchgesetzt.

"Am Ford S-MAX kommt auch die Polizei nicht vorbei", freut sich Hans Jörg Klein, Geschäftsführer Marketing und Verkauf der Ford-Werke GmbH. "Wir sind fest davon überzeugt, dass sich unser geräumiger und dynamischer Sportvan mit dem speziell entwickelten Streifenwagen-Konzept im harten Polizei-Dienst bewähren wird. Er bringt alles mit, was ein Auto für die anspruchsvolle Aufgabe benötigt: Der S-MAX ist komfortabel und leicht zu bedienen, zuverlässig und flexibel einsetzbar, zeichnet sich durch sichere Fahreigenschaften aus und besitzt genügend Reserven, wenn es beim Einsatz auf Sekunden ankommt."

* Kraftstoffverbrauch des Ford S-MAX in l/100 km**: 14,5 - 10,1 (innerorts), 7,7 - 6,8 (außerorts), 9,8 - 8,0 (kombiniert); CO2-Emissionen (kombiniert): 225 - 179 g/km. CO2-Effizienzklasse: G - D.

** Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissoien, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden bereits anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken zurückgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1.September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de/ unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-EnVKV-Verordnung.

Quelle: Ford-Werke GmbH (ots)

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