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Bischof Ackermann informiert über Beratungen der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz zu Konsequenzen aus der MHG-Studie

Archivmeldung vom 25.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition (Symbolbild)
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, hat heute (25. September 2019) gemeinsam mit Matthias Katsch, Mitgründer und Sprecher der Initiative Eckiger Tisch e. V., die Presse über Beratungen der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz zu Konsequenzen aus der MHG-Studie informiert.

Im Mittelpunkt der Beratungen des gestrigen Tages stand die Frage nach der Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids. Bischof Dr. Stephan Ackermann hat dazu erklärt: "Schwerpunkt unserer Beratungen war die Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung des erlittenen Unrechts. Bereits das bisherige Verfahren ermöglicht in Fällen, in denen z. B. wegen eingetretener Verjährung oder des Todes Beschuldigter kein durchsetzbarer Anspruch auf Leistungen an Betroffene besteht, auf möglichst unbürokratische Weise eine Anerkennung des erlittenen Leids, unter anderem in Form einer materiellen Leistung. In diesem Verfahren sind seit 2011 rund 2.100 Anträge bearbeitet worden.

Grundlage der Beratungen war zunächst ein Workshop am 27. Mai 2019, an dem 28 fachkundige Personen aus Kirche und Gesellschaft, unter ihnen auch mehrere Betroffene, Vorschläge für eine Reform des aktuellen Systems diskutiert haben. Anschließend wurde eine unabhängige Arbeitsgruppe mit der Auswertung der dort diskutierten Ideen und Anregungen zur Weiterentwicklung des Verfahrens beauftragt. Diese Arbeitsgruppe hat einen ersten Entwurf am 6. September 2019 mit dem gleichen Personenkreis nochmals diskutiert, überarbeitet und uns Bischöfen bei der Herbst-Vollversammlung erstmals präsentiert. Diese Expertengruppe besteht aus: Dr. Bettina Janssen (Mediatorin und Rechtsanwältin), Matthias Katsch (Betroffenenorganisation Eckiger Tisch e.V.), Roswitha Müller-Piepenkötter (Justizministerin NRW a. D., Bundesvorsitzende des Weißen Rings a. D.) und Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth).

Die Bischöfe sind dankbar für die geleistete Arbeit und die Empfehlungen der Gruppe. Nach einer ausführlichen Aussprache haben sie den Auftrag gegeben, auf der Grundlage dieser Empfehlungen zügig an der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung von erlittenem Unrecht weiterzuarbeiten. Dazu sind eine Reihe von Fragen zu klären, insbesondere: Soll es künftig ein kombiniertes System aus einem Grund-Schmerzensgeld (Anerkennung) geben und einer darüber hinausgehenden Form der Entschädigung? Strebt man eine Fondslösung an? Wie sieht die Struktur der Gremien aus, die über die Anerkennungsleistungen entscheiden? Wie wird die Höhe der Anerkennungsleistungen so gestaltet, dass für die Betroffenen eine höhere Zufriedenheit erreicht wird, die aber von den Bistümern und Ordensgemeinschaften auch geleistet werden kann?"

Quelle: Deutsche Bischofskonferenz (ots)

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