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Trennungsfamilien zurück in die Steinzeit? Kindeswohl darf keine politische Verhandlungsmasse sein

Archivmeldung vom 16.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Presseerklärung von 9 Verbänden, zu denen auch der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) gehört und die zu einer echten Vielfalt von Betreuungsmodellen getrennter Familien und einem Überwinden der bestehenden Einfalt des Residenzmodells fordert, erklärt der VAfK: "Das sogenannte Residenzmodell, bei dem Kinder nach einer Trennung überwiegend bei einem Elternteil leben, wird auch im Jahr 2021 immer noch rechtlich und faktisch bevorzugt."

Weiter erklärt der VAfK: "Dies geht einher mit den bekannten Nachteilen: Der alleinerziehende Elternteil wird stark belastet, ist beruflich eingeschränkt und von Altersarmut bedroht. Vor allem aber wird eine gleichberechtigte und gleichverantwortliche Elternschaft auf Augenhöhe behindert.

"Es ist bezeichnend, dass insbesondere Verbände für sogenannte Alleinerziehende gerade versuchen, die laufenden Koalitionsverhandlungen für ihre Forderung zu nutzen, dass Residenzmodell als Regelfall zu erhalten, obwohl es die eigene Klientel auch nach eigenen Angaben stark belastet. Tatsächlich verbirgt sich hinter dieser Argumentation die Befürchtung, dass es eben dieser Klientel künftig nicht mehr möglich wäre, die Kinder als Faustpfand gegen den Ex-Partner zu benutzen und sich darüber hinaus Unterhaltsansprüche zu sichern. Diese Haltung auf Kosten des Kindeswohls ist einer modernen Familienpolitik unwürdig", erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. Der Verein setzt sich auch dafür ein, endlich neben "alleinerziehend" auch "getrennterziehend" als Familienform, die von den meisten Trennungseltern gelebt wird, zu berücksichtigen.

Der VAfK und die weiteren 8 Vereine und Verbände setzen sich für ein zeitgemäßes und kindgerechtes Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell) ein, verbunden mit der Möglichkeit, auch andere Betreuungsmodelle zu ermöglichen, sofern dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist. Dem Alleinbestimmungsrecht eines Elternteils erteilt der Verein in Übereinstimmung mit der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte eine klare Absage. Auch in schwierigen Trennungskonstellationen ist das Residenzmodell nicht automatisch die bessere Betreuungsform, wie dies mittlerweile selbst zahlreiche Familiengerichte erkannt und in schwierigen Fällen bewusst das Wechselmodell angeordnet haben, um die Kinder nicht noch mehr zu belasten (Prinzip der Schadenminderung).

Er weist auch darauf hin, dass internationale Studien immer wieder belegt haben, dass Kinder mehr vom Wechsel- als vom Residenzmodell profitieren. Im Hinblick auf die Faktenlage ist es nach Ansicht des VAfK skandalös, dass die seit Jahren angekündigte deutsche Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" vom SPD-geführten Bundesfamilienministerium weiterhin zurückgehalten wird. Dieser politische Skandal hat die Medien bereits mehrfach beschäftigt.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. empfiehlt den Ampel-Verhandlern einen Blick unter anderem in die UN-Kinderrechtskonvention. Dort wird gefordert, dass der Grundsatz, dass Kinder von beiden Eltern erzogen werden, bestmöglich zu verwirklichen ist. Auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates entschied bereits 2015 in ihrer Resolution 2079(2015) einstimmig, dass das Wechselmodell als Leitbild im Familienrecht aller 47 Mitgliedsstaaten zugrunde gelegt werden sollte. Weshalb sollten deutsche Kinder in Europa Kinder zweiter Klasse sein?

Für Witt ist die ideologische, unbegründete Ablehnung des Wechselmodells vor allem eins: widersinnig. Die Leidtragenden sind vor allem Alleinerziehende und Kinder. Die Ampel-Parteien müssen sich entscheiden, ob sie tatsächlich eine Zukunfts-Koalition schmieden oder Deutschland weitere 4 Jahre familienrechtlicher Steinzeit bescheren wollen.

Mit völliger Untätigkeit in dem Bereich hat zumindest die SPD, welche die letzten 8 Jahren die relevanten Ministerien Familie und Justiz innehatte, Erfahrung. Erst im letzten Herbst erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass für die notwendigen Reformen des Familienrechts die letzten 7 Jahre nicht genügend Zeit gewesen wäre. So soll es offenbar weitergehen. Ernsthafte Veränderungen hin zu einem zeitgemäßen Familienrecht, welches auch das Wechselmodell als Leitbild beinhaltet, strebt in der Ampel allerdings ausschließlich die FDP an, welche erkannt hat, dass die Bevölkerung deutlich weiter ist, als es das Recht bisher abbildet. Es bleibt zu hoffen, dass die FDP standhaft bleibt und SPD und Grüne ihre steinzeitliche Blockadehaltung aufgeben.

Quelle: Väteraufbruch für Kinder e.V. (ots)

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