Reul droht Bundesligaclubs mit Beteiligung an Polizeieinsätzen
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) fordert von den Fußball-Bundesligaclubs Maßnahmen zur Eindämmung von Fan-Gewalt, andernfalls könnten künftig Rechnungen für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen drohen.
Reul reagiert damit auf eine Grundsatzentscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, das vor wenigen Tagen eine solche
Rechnungsstellung für zulässig erklärt hatte. "Das Wichtigste an diesem
Urteil ist vielleicht die Chance, dass die Vereine endlich kapieren:
Jetzt wird es ernst, und sie müssen sich entscheiden. Entweder sorgen
die Vereine für mehr Sicherheit und weniger Gewalt in den Stadien und
davor, oder sie werden über kurz oder lang bezahlen müssen", sagte Reul
der "Welt am Sonntag".
Der Staat sollte solche Rechnungen
eigentlich nicht ausstellen, sagte Reul weiter. "Polizeieinsätze dürfen
aus meiner Sicht kein Preisschild haben. Für Sicherheit und Ordnung zu
sorgen, ist ein Versprechen des Staates an seine Bürger", so der
NRW-Innenminister. "Aber der öffentliche Druck auf die Politik wird nach
diesem Urteil immer größer werden, solche Einsätze in Rechnung zu
stellen, auch mit Blick auf die wachsenden Haushaltsprobleme."
Aus
dem Sicherheitsbereich kommt ebenfalls eine deutliche Warnung. "Das
Urteil zu Polizeikosten verändert die Innenpolitik erheblich. Angesichts
knapper Kassen dürfte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
eine verlockende Wirkung auf Finanzminister haben", erklärte der
Bundeschef der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, in der "Welt am
Sonntag". Es sei "jetzt an den Vereinen und der DFL, einen Vorschlag
zur Reduzierung der Polizeiarbeitsstunden zu machen, denn sonst folgt
eine Rechnung nach der anderen und vielleicht nicht mehr nur im
Fußball."
Die Auswirkungen des Urteils sollen nach Informationen
der Zeitung auch in der Innenministerkonferenz beraten werden. Dass
davon andere Großveranstaltungen betroffen sein könnten, gilt als
unwahrscheinlich. Das sagte auch Bremens Innensenator Ulrich Mäurer
(SPD): "Unsere vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Kriterien
schließen aus, dass andere Veranstaltungsarten ähnliche Rechnungen
bekommen könnten." Es müsse sich "um gewinnorientierte Veranstaltungen
mit über 5.000 Teilnehmern handeln und/oder es muss ein großes
Gewaltpotential aus diesen Veranstaltungen und deren Umfeld
hervorgehen". Diese Kriterien erfüllten "weder der Bremer Freimarkt noch
das Oktoberfest in München und auch nicht der evangelische Kirchentag".
Für
das Land Berlin gilt dem Senat zufolge auch nach der Entscheidung
"weiterhin, dass wir keine Kostenbeteiligung für Vereine an
Zusatzausgaben bei Polizeieinsätzen im Hinblick auf Hochrisikospiele
planen". Denn "viele Vereine können Zusatzkosten gar nicht schultern und
würden dadurch in eine finanzielle Schieflage geraten".
Baden-Württembergs Innenministerium reagierte ähnlich zurückhaltend:
"Eine Bezahlung der Polizeieinsätze mindert weder die Ursachen von
Gewalt oder den Einsatz von Pyrotechnik im Stadion, noch gibt es dadurch
einen einzigen Polizeibeamten mehr."
Quelle: dts Nachrichtenagentur