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Genitalverstümmelung an Mädchen: Wirksamer Schutz ist nötig und möglich

Archivmeldung vom 22.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Genitalverstümmelung an Mädchen und Jungen: Wirksamer Schutz ist nötig. Bild: "obs/TaskForce FGM e.V."
Genitalverstümmelung an Mädchen und Jungen: Wirksamer Schutz ist nötig. Bild: "obs/TaskForce FGM e.V."

Die genitale Verstümmelung von Mädchen durch Herausschneiden von Klitoris und Schamlippen gehört zu den schwersten Kinderrechtsverletzungen unserer Zeit. Weltweit ist von mehr als 200 Millionen Opfern in Afrika, in arabischen Ländern und in Asien auszugehen - Tendenz steigend.

Situation in Deutschland verschärft sich stetig

Bereits vor der massiv anwachsenden Migration von Menschen aus dem afrikanischen und arabischen Raum mussten in Deutschland bis zu 50.000 minderjährige Mädchen als gefährdet eingestuft werden, Opfer dieser Gewalttat zu werden, oft während Ferienreisen ins Heimatland der Eltern.

Mit der verstärkten Migration aus Hochrisikoländern wie Äthiopien, Eritrea und Somalia wächst die Zahl der akut gefährdeten Mädchen in Deutschland stetig. Gegenüber dieser Gruppe spezifisch gefährdeter Kindern hat der Staat eine Schutzpflicht inne, die er bislang nicht erfüllt.

Kleine Mädchen werden der Verstümmelung schutzlos ausgeliefert

Die Bundesregierung wurde bereits vor mehr als 20 Jahren auf diese Form der Kindesmisshandlung "vor unserer Haustür hingewiesen", hat aber bis heute keine adäquaten Schutzmaßnahmen eingeführt, im Gegenteil: Bei der Änderung des Strafrechts im Jahr 2013 wurde beim neu geschaffenen Straftatbestand "Genitalverstümmelung" (§226 a. StGB) absichtlich ein niedriges Eingangsstrafmaß eingeführt, um eine eventuelle Abschiebung der migrantischen Täter zu verhindern.

Darüber hinaus sabotieren Politiker und Ärzte seit mehr als einem Jahrzehnt die wichtigste Grundlage, um die Strafverfolgung der anstiftenden Elternteile überhaupt erst zu ermöglichen, indem sie die Einführung einer ärztlichen Meldepflicht verhindern. Bislang dürfen Ärzte, die eine Genitalverstümmelung an einem Kind feststellen, keine Meldung an Ermittlungsbehörden geben.

Die Täter wissen genau, was sie tun: "Aufklärung" läuft ins Leere - auf Kosten der Steuerzahler

Mit der gleichen Beharrlichkeit, mit der die Bundesregierung die Umsetzung sinnvoller Schutzmaßnahmen verweigert, nutzen Vereine und NGOs das Thema, um für weitgehend wirkungslose Aktionen Steuer- und/oder EU-Gelder zu kassieren, z.B. für die Ausbildung sogenannter "Change Agents", die in ihren "Communities" Aufklärungsarbeit leisten sollen und damit die Menschen überzeugen sollen, die Verstümmelungen zu unterlassen.

Die Gründerin der TaskForce, Ines Laufer, kommentiert dazu: "Die Botschaft hinter der unablässigen Forderung von "Aufklärung" ist nicht nur irreführend, sondern auch zutiefst rassistisch, denn sie unterstellt den Menschen, sie seien arachaisch, dumm und wüssten gar nicht, was sie ihren Kindern antun. Langjährige Erfahrungen und die Empirie belegen genau das Gegenteil: Die Verstümmelungstäter und Anstifter (=Eltern) wissen genau, was sie tun. Sie sind in Deutschland und Europa auch sehr gut organisiert und vernetzt, sowie bestens über die Rechtslage informiert, die es ihnen leicht macht, die Verstümmelungen ohne rechtliche Folgen zu verüben."

Sicherer Schutz ist mit wenigen, aber wirksamen Maßnahmen möglich

Die TaskForce hat ein Präventionsprogramm erarbeitet, das der staatlichen Schutzpflicht Rechnung trägt. Es beinhaltet die folgenden drei einfachen Maßnahmen, mit denen umfassender, wirksamer und messbarer Schutz für alle gefährdeten Mädchen sichergestellt werden kann.

  • Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:
  • Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen)
  • Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).

Die steigende Zahl potentieller Opfer macht die Umsetzung dieser Maßnahmen dringlicher denn je. Es ist höchste Zeit, dass Parlamentarier und Regierung endlich in diesem Sinne handeln.

Quelle: TaskForce FGM e.V. (ots)


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