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Bachelor Professional wertet Ingenieurabschlüsse ab - VDI warnt vor Verwechslung mit akademischen Abschlüssen

Archivmeldung vom 15.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ausschnitt aus der Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure (VDI) vom 25. Oktober 1884 mit der ersten VDI-Richtlinie (Symbolbild)
Ausschnitt aus der Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure (VDI) vom 25. Oktober 1884 mit der ersten VDI-Richtlinie (Symbolbild)

Foto: Christoph Sager
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am Mittwoch diskutiert der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der einheitliche Bezeichnungen für Fortbildungsabschlüsse in der beruflichen Bildung vorsieht.

Hierfür werden u.a. die Abschlussbezeichnungen "Bachelor Professional" und "Master Professional" vorgeschlagen, die die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung unterstreichen sollen. Der VDI lehnt diese an die Hochschulabschlüsse "Bachelor" und "Master" angelehnten Bezeichnungen ausdrücklich ab:

  • Sie verwirren, erzeugen Intransparenz und sind kontraproduktiv für Schulabgänger, Studierende, Berufstätige und einstellende Unternehmen.
  • Sie gefährden den nach langem, hartem Ringen europaweit erreichten Konsens hinsichtlich Akzeptanz und Attraktivität der eingeführten akademischen Grade.
  • Bachelor und Master Professional werten durch die sprachliche Gleichstellung die akademischen Titel Bachelor und Master ab und schaden damit den akademischen Abschlüssen.

"Die vorgesehenen Abschlussbezeichnungen erzeugen Intransparenz und schaffen Unklarheit bei der Berufs- und Studienorientierung junger Menschen, aber auch bei Stellenausschreibungen und der Personalrekrutierung", meint VDI-Direktor Ralph Appel. Mit der Einführung der Abschlussbezeichnungen "Bachelor Professional" bzw. "Master Professional" wäre eine Verwechslung mit den akademischen Graden "Bachelor" und "Master" vorprogrammiert. Die vorgesehenen Bezeichnungen verwischen und gefährden mit einem Schlag die bisher erzielten Erfolge bei der Akzeptanz und Attraktivität der im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeführten akademischen Grade in den Ingenieurwissenschaften.

International sind ebenfalls große Missverständnisse zu erwarten. In Europa existiert nach vielen Jahren endlich ein einheitliches Verständnis zu den Hochschulabschlüssen "Bachelor" und "Master". Die Anerkennung deutscher ingenieurwissenschaftlicher Bachelor-und Master-Abschlüsse im Ausland hängt deutlich von ihrem klaren akademischen Profil ab. "Jede Aufweichung und Verwischung gefährdet die ohnehin komplexen internationalen Verhandlungen zur gegenseitigen Anerkennung der akademischen Abschlüsse und wäre extrem kontraproduktiv hinsichtlich der internationalen Mobilität von Studierenden und Berufstätigen", so Appel weiter. Auch aus diesem Grund lehnt der VDI die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ab.

Berufliche und akademische Bildungsabschlüsse unterscheiden sich erheblich, was in ihrer Bezeichnung auch zukünftig deutlich zum Ausdruck kommen muss. Der Zusatz Professional für den beruflichen Abschluss wird jedoch zu einer Abwertung der akademischen Titel Bachelor und Master führen. Darüber hinaus suggeriert die Bezeichnung "Professional" eine zusätzliche Professionalität gegenüber den Hochschulabschlüssen, die in diesem Kontext nicht vorhanden ist. Der VDI befürwortet eine Aufwertung der beruflichen Bildung gerade im technischen Bereich. Diesem Zweck ist jedoch nicht gedient, wenn für unterschiedliche Inhalte gleichlautende Abschlussbezeichnungen verwendet werden. Sinnvoller wären klar abgegrenzte Bezeichnungen mit einer deutlichen, aufeinander aufbauenden Systematik (Junior Professional, Senior Professional oder Strategic Professional), wie sie z.B. die Hochschulrektorenkonferenz vorschlägt.

Quelle: VDI Verein Deutscher Ingenieure (ots)

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