Energierationierung in Friedenszeiten vorbereitet: Parlament verabschiedet Gesetz zur Erfassung des Energieverbrauches aller Bürger
Archivmeldung vom 03.01.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVöllig unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der deutsche Bundestag am 4.11.2010 ein Gesetz durchgewunken, dass den Einstieg in die komplette Erfassung des Energieverbrauches eines jeden Einzelnen ermöglicht. Kaschiert, als zwingend umzusetzende EU-Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz, soll dieses Gesetz die Effizienz der Endenergienutzung kostenwirksam – wie es ehrlich in der Begründung heißt – steigern. Ausdrücklich werden die „ehrgeizigen EU-Klimareduktionsziele“ als Begründung für diesen erneuten und diesmal erfolgreichen Angriff auf die Freiheit des Einzelnen genannt.
Zuvor war nämlich ein noch ehrgeizigeres Gesetz – ebenfalls zur „Effizienzsteigerung“ wie es im damaligen Gesetzestext verharmlosend hieß[1]- noch im März 2009 von der damaligen schwarz-roten Regierung bzw. deren Umweltminister Gabriel als Kabinettsvorlage eingebracht worden. Es sah vor, dass zuerst die Energiemenge, die ein jeder in diesem Land verbraucht, zu erfassen sei, um dann per neu einzurichtender Überwachungs- und Sanktionierungsbehörde in jedem Jahr diese neu zuzuteilen. Natürlich nicht, soviel wie ein jeder verbrauchen wollte, sondern jedes Jahr 1% weniger als im Jahr davor. Dieses Gesetz wurde nicht etwa entrüstetet von Kanzlerin Merkel und ihren Kollegen im Kabinett als Angriff auf die Freiheit und Demokratie zurückgewiesen, sondern nur auf später vertagt.
Wie die Kollegen Maxeiner & Miersch schon im März 2009 voraussahen, wurde es nur in der wohl begründeten Hoffnung zurückgestellt, dass es über den Umweg einer EU-Richtlinie wieder als deutsches Gesetz auftauchen würde. Und das ist nun geschehen. Die erste Stufe wurde gezündet und als „alternativlos“ von den federführenden Beamten des Ministeriums eingestuft.
Zur Begründung führen sie aus:
Die Richtlinie 2006/32/EG verfolgt den Zweck, die Effizienz der Endenergienutzung in den Mitgliedstaaten kostenwirksam zu steigern. Sie verpflichtet unter anderem zur Festlegung eines generellen nationalen Einsparrichtwerts und zum Erlass kostenwirksamer, praktikabler und angemessener Maßnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen sollen. Insbesondere sollen die erforderlichen Mechanismen, Anreize und die institutionellen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beseitigung vorhandener Markthindernisse und –mängel, die der effizienten Endenergienutzung entgegenstehen, festgelegt werden sowie die Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines unverzerrten Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher geschaffen werden.
Im verschrobenen Bürokratendeutsch wird da angekündigt, dass mit diesem Gesetz der freie Markt abgeschafft werden soll, sorgfältig umschrieben mit der angestrebten...“ Beseitigung vorhandener Markthindernisse und –mängel“
Dann wird unverdrossen auf die öffentliche Hand als „Vorbild“ gesetzt und in der Begründung behauptet: Die öffentliche Hand habe bei der Steigerung der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion zu übernehmen...
Um dann die Katze aus den Sack zu lassen:
„...Sie hat dafür zu sorgen, dass Energieeffizienzmaßnahmen ergriffen werden, deren Schwerpunkt auf kostenwirksamen Maßnahmen liegt, die in kürzester Zeit zu umfassendsten Energieeinsparungen führen.“
Das heißt, die Bürger müssen und dürfen gezwungen werden, in kürzester Zeit umfassendste Energieeinsparungen durchzuführen. Und damit das auch klappt werden für
"...Energieverteiler, Verteilernetzbetreiber und Energieeinzelhandelsunternehmen (sind) besondere Verpflichtungen vorgesehen, um die Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher zu schaffen. Hierzu gehören insbesondere Informations-, Förder- und Sicherstellungsverpflichtungen. Diese Unternehmen sind auch zur informativen Abrechnung des Energieverbrauchs zu verpflichten."
Dies alles muss natürlich auch überwacht werden, wozu die wackeren Bürokraten gleich eine neue Behörde einrichten wollen. In der Begündung dazu heißt es :
„...Die Erfassung und Unterstützung der Erreichung der Ziele wird einer Bundesstelle für Energieeffizienz übertragen. Diese wurde bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtet (BAFA). Sie nimmt gebündelt Aufgaben zur Umsetzung des Gesetzes wahr. Hierzu gehören u. a. die Beobachtung des Marktes für Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, die Bereitstellung von Informationen sowie zur Erarbeitung von Vorschlägen für den Fall, dass die Marktkräfte zur Schaffung eines Marktes für Energiedienstleistungen nicht ausreichen..."
D.h. falls die Kräfte des zuvor abgeschafften Marktes nicht ausreichen sollten, was mit Sicherheit aus Sicht der neuen Behörde eintreten wird, dann darf diese Vorschläge erarbeiten, welche die Bürger zwingen und ggf. sanktionieren werden, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen. Das wäre dann die im Ursprungsgesetz von Ex-Minister Gabriel im März 2009 vorgesehene Rationierung von Energie , wie sie auch später im schwarz-gelben „Energiekonzept“ der Bundesregierung vom September 2010 – wenn auch verschlüsselt- vorgesehen ist. Und dies alles winken unsere Volksvertreter so einfach durch. Ob sie wirklich wussten was sie taten? Wenn ja, dann haben sie ihren Wählern und allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes einen Bärendienst erwiesen! Und wenn nicht, wozu sind sie denn da? Wahrscheinlich erfüllt sich wieder einmal das weise Wort Tucholskys: „Wenn man durch Wahlen die Politik ändern könnte, dann wären diese längst verboten„
Quelle: Michael Limburg / EIKE - Europäisches Institut für Klima und Energie