Linke fordert Begrenzung der Nebeneinkünfte von Bundestags-Abgeordneten
Archivmeldung vom 24.03.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDer Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, hat gefordert, die Nebeneinkünfte der Bundestags-Abgeordneten prinzipiell zu begrenzen. "Wenn ein Abgeordneter das Drei- oder Fünffache des Diätenbetrags nebenbei verdient, dann stellt sich schon die Frage danach, wann er eigentlich wessen Interessen vertritt", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe). "Wir wollen kein Parlament der gekauften Abgeordneten. Es muss eine klare Trennlinie zwischen Nebentätigkeit und Bestechung gezogen werden."
Riexinger fügte deshalb hinzu: "Ich bin für eine Obergrenze. Wenn die Nebeneinkünfte den Betrag der Diät überschreiten, sollten die Abgeordnetenbezüge anteilig abgeschmolzen werden. Wer mehr als das Doppelte des Diätenbetrags nebenbei kassiert, würde dann keine Diäten mehr bekommen." Am Freitag war bekannt geworden, dass mindestens 123 der über 600 Bundestagsabgeordneten Nebeneinkünfte haben, manche von ihnen auch außerordentlich hohe.
Gauweiler verteidigt Rekord-Nebeneinnahmen als Abgeordneter
Der stellvertretende CSU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler versteht die Aufregung um seine Nebeneinkünfte als Anwalt nicht. Gauweiler, der laut Bundestagsverwaltung in den ersten fünf Monaten der Legislaturperiode mindestens 509.000 Euro und damit mehr als jeder Abgeordnete zusätzlich zu seiner Diät verdient hat, sagte "Bild am Sonntag": "Abgeordneter ist kein Beruf, sondern ein Mandat auf Zeit. Nur wer neben der Politik einen Beruf hat, ist so unabhängig, wie es das Grundgesetz vorsieht. Das bedeutet auch Unabhängigkeit von den Parteien, denen das gar nicht gefällt."
Öffentliche Kritik lässt Gauweiler kalt: "Meine Wähler stört meine erfolgreiche Tätigkeit als Anwalt ganz offenkundig nicht, denn sie haben mich wieder in den Bundestag gewählt. Darauf kommt es an." Zu der halben Million Euro in knapp einem halben Jahr sagte Gauweiler: "Dabei handelt es sich um eine Schätzung, die sich an den zehn Stufen des Gesetzes orientiert. Außerdem sind es reine Bruttoangaben. Ich bin Partner einer Anwaltskanzlei mit 15 Anwälten und zahlreichen Mitarbeitern. Die anteiligen Kosten für die Kanzlei gehen natürlich von meinen Bruttoeinnahmen ab."
Er hält die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte aber für absolut richtig: "Allerdings verstehe ich nicht, warum die Fraktionsvorsitzenden und ihre Stellvertreter oder die parlamentarischen Geschäftsführer und Obleute ihre Zusatzeinkünfte aus diesen Ämtern nicht veröffentlichen müssen. Das muss sich ändern", forderte der CSU-Politiker. Er würde persönlich einen Schritt weitergehen "und auch meine Einkommenssteuererklärung veröffentlichen". Aber das müsse dann für alle Abgeordneten gelten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur