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Keine „Verschwörungstheorie“: Nach Maskenzwang kommt Sonnenbrillen- und Mützenverbot im Auto!

Archivmeldung vom 21.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Unser Mitteleuropa / Eigenes Werk
Bild: Unser Mitteleuropa / Eigenes Werk

Mit der Disziplinierungsmaßnahme „Maskenplicht“ auch dort, wo diese Anordnung völlig sinnlos ist, z.B. im Auto, ist es offensichtlich noch lange nicht getan. Denn die Feinde der persönlichen Freiheit, die offensichtlich noch immer von mehr als der Hälfte der Bevölkerung gewählt werden, sind gerade dabei uns nicht nur vorzuschreiben, wann und wo wir unser Gesicht zu verdecken haben, sondern auch was wir nicht tragen dürfen: Sonnenbrillen oder Kopfbedeckungen im Auto! Darüber berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf einen Bericht von "Blick".

Weiter berichtet das Magazin: "Sie glauben das nicht? Oder sind der Auffassung wir verbreiten Fake-News? Weit gefehlt: Der Anfang ist bereits gemacht und wenn erst mal ein  Tabubruch erfolgt, geht es dann zugig weiter um nicht zu sagen erst richtig los:

Diese weltweit wohl einmalige Zwangsmaßnahme (dem Autor dieser Zeilen ist nicht bekannt, ob es derartiges jemals in einer Diktatur gab) wird bereits in Sachsen umgesetzt. Um nicht erneut in Verdacht zu geraten, wir verbreiten Fake-News und um die Arbeit von “unabhängigen Faktencheckern“, die uns ständig bei Facebook anpatzen, zitieren wir hier wörtlich aus blick.de:

Sachsen verbietet Sonnenbrille und Mütze im Auto!

„Verbot Folge der neuen Corona-Schutzverordnung. Im Zuge der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung ist seit Montag das Tragen einer medizinischen Maske im Auto Pflicht, wenn sich Personen aus mehreren Hausständen im Fahrzeug befinden. Gestern stellte Sachsen Innenminister Roland Wöller (CDU) nochmals klar, dass das Tragen einer Sonnenbrille oder Mütze im Auto nicht zulässig sei, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werde.

Grund dafür ist die Straßenverkehrsordnung. Kraftfahrer dürfen ihr Gesicht nicht so verhüllen, dass es nicht mehr erkennbar ist. Diese Erkennbarkeit müsse laut Wöller insbesondere bei Blitzern gewährleistet sein. Generelle Gesichtszüge sollten auf jeden Fall noch erkennbar sein.“

Das empörende dabei: Hier wird jeder quasi mal automatisch unter Generalverdacht gestellt, ein jederzeit zu identifizierender Rechtsbrecher zu sein. Und eine Frage wäre interessant zu beantwortet zu wissen: Gilt diese Zwangsmaßnahme auch für eine Auto sich befindende Muslima? Vermutlich nicht, denn diszipliniert soll ja in erster Linie der deutsche Michel werden."

Quelle: Unser Mitteleuropa


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