BSW will Konsequenzen aus AfD-Verhalten im Thüringer Landtag ziehen
Archivmeldung vom 27.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Vorsitzende der Thüringer BSW-Fraktion, Katja Wolf, hat angesichts des Verhaltens der AfD bei der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags Konsequenzen angekündigt. "Das war ein Missbrauch des Thüringer Landtages als politische Bühne und eine Verächtlichmachung der Demokratie", sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"Das ist so eine unglaubliche Grenzverletzung, dass ich daran noch eine Weile nagen werde."
Bei
der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags hatte Jürgen
Treutler (AfD), der als ältester Abgeordneter in seiner Funktion als
Alterspräsident die Sitzung leitete, Geschäftsordnungsanträge der
anderen Fraktionen nicht angenommen. Der Chefjurist des Parlaments,
Landtagsdirektor Jörg Hopfe hatte ihn mehrmals darauf hingewiesen, dass
dieses Vorgehen rechtswidrig sei. CDU und BSW wollten mit ihren Anträgen
verhindern, dass womöglich nur die AfD als stärkste Fraktion Vorschläge
für Landtagspräsidenten machen darf.
Wolf will nun nicht mehr
dafür sorgen, dass ein AfD-Politiker Sitzungen leiten kann. "Wir hatten
ja eigentlich angekündigt, dass wir uns die Wahl eines
AfD-Vizepräsidenten vorstellen können. Doch nach der Aufführung heute
kann ich mir das für mich nicht mehr vorstellen", so die
BSW-Politikerin.
Auch die Regierungsbildung sei nun dringlicher
geworden, sagte sie. "Gerade nach dem heutigen Tag, nachdem sich die AfD
die Maske der Scheindemokraten heruntergerissen hat, ist für mich noch
einmal deutlich geworden, mit welcher Verantwortung wir hier in
Thüringen unterwegs sind und wie wichtig es ist, dass wir eine stabile
demokratische Mehrheit hinbekommen."
Die CDU hatte angesichts der
Situation in der Sitzung am Donnerstag das Landesverfassungsgericht
angerufen, um einen Streit mit dem Alterspräsidenten von der AfD zu
klären. Die Sitzung wurde daraufhin bis Samstag unterbrochen.
Im
Zentrum der Auseinandersetzung steht die anstehende Wahl des
Landtagspräsidenten. Für dieses Amt hat laut Geschäftsordnung die AfD
als stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht. Fällt Wiebke Muhsal, die von
der AfD nominiert werden soll, bei der Wahl durch, hat sie einen zweiten
Versuch. Scheitert sie auch dann, können neue Bewerber vorgeschlagen
werden. Ob diese Vorschläge nur von der stärksten Fraktion oder auch von
anderen Fraktionen kommen dürfen, ist in der Geschäftsordnung nicht
näher beschrieben.
CDU und BSW hatten daher einen Antrag zur
Änderung der Geschäftsordnung gestellt, wonach alle Fraktionen direkt
Kandidaten vorschlagen dürfen. Die geschäftsführende Präsidentin des
alten Landtags, Birgit Pommer (Linke), hatte auf der Neufassung der
Einladung zur Plenarsitzung den Tagesordnungspunkt noch vor dem
Tagesordnungspunkt zur Wahl des Landtagspräsidenten eingefügt. Der
Alterspräsident wollte dieser Tagesordnung nicht folgen. Er hält das
Vorgehen der anderen Parteien für rechtswidrig. Es wird erwartet, dass
das Landesverfassungsgericht bis zur Fortführung der Sitzung am Samstag
seine Einschätzung der rechtlichen Situation darlegen wird.
Quelle: dts Nachrichtenagentur