Medizinforschungsgesetz passiert Bundesrat
Archivmeldung vom 27.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Bundesrat hat am Freitag das sogenannte Medizinforschungsgesetz verabschiedet. Damit hat das Gesetz die letzte politische Hürde genommen und kann planmäßig in Kraft treten.
Das Gesetz soll Deutschland erklärtermaßen als Standort für medizinische Forschung stärken. So sollen klinische Prüfungen und das Zulassungsverfahren von Arzneimitteln und Medizinprodukten vereinfacht, entbürokratisiert und beschleunigt werden.
Standardvertragsklauseln
sollden dafür sorgen, dass schneller als bislang mit klinischen
Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten begonnen werden kann.
Zudem ist die Errichtung einer spezialisierten Ethik-Kommission für
besondere Verfahren vorgesehen, die Expertise zur Bewertung von
klinischen Prüfungen und Leistungsstudien bündelt. Im Bereich des
Strahlenschutzrechts werden die behördlichen Prüffristen werden stark
verkürzt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) übernimmt künftig das Anzeigeverfahren, um
arzneimittelrechtliche, medizinprodukterechtliche und
strahlenschutzrechtliche Verfahren besser zu verknüpfen. Für alle
strahlenschutzrechtlichen Anträge und Anzeigen für Forschungsvorhaben
wird ein einziges Portal geschaffen. In Deutschland forschende
pharmazeutische Unternehmen erhalten bei der Festsetzung von Preisen
größere Spielräume.
"Es geht auch tatsächlich darum, uns als
Biotechnologie- und Pharmastandort in Deutschland zu profilieren", sagte
Alexander Schweitzer (SPD), Ministerpräsident von Rehinland-Pfalz, bei
der Sitzung. "Es geht um medizinische Innovationen etwa im Kampf gegen
Krebs und Alzheimer."
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
(SPD) lobte die Verabschiedung des Gesetzes aus seinem Haus. "Mit dem
Medizinforschungsgesetz setzen wir wesentliche Ziele der Pharmastrategie
der Bundesregierung in die Tat um. Wir geben Forschenden und
Unternehmen die nötige Planungssicherheit, entbürokratisieren und
beschleunigen die Verfahren", so Lauterbach. "Damit stärken wir den
Forschungsstandort Deutschland."
Bundesumweltministerin Steffi
Lemke (Grüne) stellte schlankere Verfahren heraus. "Das
Medizinforschungsgesetz geht voran bei der Entbürokratisierung und
Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Im Bereich des Strahlenschutzes
sichern wir einen gleichbleibend hohen Schutz des Menschen vor
ionisierender Strahlung und bauen gleichzeitig zielgenau unnötige
Bürokratie ab", sagte sie. "Das entlastet zum einen die Forschenden, zum
anderen können sich Ethik-Kommissionen und Behörden so auf die
schwierigen ethischen und radiologischen Fach- und Rechtsfragen
konzentrieren."
Quelle: dts Nachrichtenagentur