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Seehofer: Bei Rente mit 63 maximal fünf Jahre Arbeitslosigkeit anrechnen

Archivmeldung vom 27.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: derateru / pixelio.de
Bild: derateru / pixelio.de

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) besteht darauf, dass bei der Rente mit 63 maximal fünf Jahre Arbeitslosigkeit angerechnet werden. "Das ist sehr großzügig bemessen", sagte Seehofer in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazins "Focus". Die Arbeitsleistung müsse die Arbeitslosigkeit eindeutig überwiegen. "Bei zehn oder gar 15 Jahren Arbeitslosigkeit kann doch nicht mehr davon die Rede sein, dass jemand sein ganzes Leben gearbeitet hat", sagte er.

Auch beim Mindestlohn stellt sich Seehofer gegen die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und beharrt auf zahlreichen Ausnahmen. Die Ausarbeitung des Gesetzes über den Mindestlohn müsse gemeinsam mit Wirtschaft und Gewerkschaften erfolgen. "Ich will kein Gesetz, das uns hinterher nur Probleme macht", sagte Seehofer. Es gebe Bereiche, von denen man wisse, dass sie problematisch seien: "Ehrenamtliche in Vereinen, oder Schüler und Studenten im Praktikum. Für sie kann der Mindestlohn nicht gelten." Taxifahrer und Zeitungsausträger hätten in der Regel keine Stundenlöhne.

Schäuble weist Kritik an Rentenreform zurück

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) weist Kritik an den kostspieligen Rentenplänen der Großen Koalition zurück. "Angesichts der Leistungskraft unserer Wirtschaft ist das verantwortbar", sagte Schäuble "Bild am Sonntag" und erinnerte an die Lebensleistung der Rentnergeneration: "Die Älteren haben schon viel geleistet, zum Teil unter sehr viel schwierigeren Bedingungen als die der heutigen Arbeitswelt. Und im Grundsatz bleibt es bei der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67, auch wenn es nicht leicht war, die SPD dafür zu gewinnen. Darauf hat sich die Koalition klar festgelegt."

Schäuble machte zudem klar, dass die Union ihre Wahlversprechen nicht brechen wird: "Wir wären schöne Lumpen, wenn wir unsere Versprechen nach der gewonnenen Wahl nicht halten würden. Und schon vor dem Koalitionsvertrag galt, dass mit der Rente mit 67 man nach 45 Versicherungsjahren mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen kann." Auf Wunsch der SPD werde das jetzt ein gleitender Prozess, parallel zum sukzessiven Anstieg des Rentenalters.

Ex-Arbeitsminister Blüm kommentiert Rentenpläne

Der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) kritisiert die aktuellen Rentenpläne der Großen Koalition scharf. In einem Beitrag für "Bild am Sonntag" schrieb Blüm, der von 1982 bis 1998 als Minister für die Rente zuständig war: "Die Altersgrenze 63 für Rente ohne Abschlag ist eine peinliche Verlegenheitslösung. 45 Versicherungsjahre wird in der Regel kein Arbeitnehmer in prekären Arbeitsverhältnissen mit Erwerbsunterbrechungen erreichen. Das sind aber die Kandidaten der neuen Rentnerarmut."

Positiver bewertet Blüm die Mütterrente, die er prinzipiell für "gerecht" hält: "Denn Erziehungsarbeit ist für die Rentenversicherung so wichtig wie Erwerbsarbeit. Ohne Kinder heute gibt es morgen keine Beitragszahler." Allerdings: "Wenn die Mütterrente aus der Rentenversicherung gezahlt wird, ist das ungerecht. Nicht alle Kinder von Rentnerinnen werden Beitragszahler. Manche sind Beamte, andere sind Selbstständige."

Blüm rechnet in dem Beitrag grundsätzlich mit der Rentenpolitik seit 1998 ab: "Rente ist kein staatliches Almosen, und die Rentner sind keine Bittsteller. Die beitragsbezogene Rente ist ein Element der Selbstachtung der Arbeitnehmer. Sie ist Alterslohn für Lebensleistung." Doch mit der Riester-Rente sei "die gesetzliche Rente fast auf Sozialhilfeniveau gebracht worden".

Viele Rentner würden in Zukunft weniger Geld aus der Rentenversicherung erhalten als andere aus der Sozialhilfe. Diese Fehlentwicklung hält Blüm nicht für korrigierbar durch die aktuellen Reformen: "Wenn ein Hemd am Kragenknopf falsch eingeknöpft wird, lässt sich das am siebten Knopf nicht reparieren. Das gilt auch für die Rentenreform von Andrea Nahles."

Durchschnittliche Rente auf 780 Euro leicht angestiegen

Die Renten sind nach einem Bericht der "Bild-Zeitung" im vergangenen Jahr um durchschnittlich fünf Euro auf 780 Euro im Monat gestiegen. Wie die Zeitung unter Berufung auf die neueste Statistik der Deutschen Rentenversicherung berichtet, liegen die Ost-Renten immer noch deutlich höher als die im Westen.

Demnach ist der durchschnittliche Zahlbetrag der Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegversicherungsbeiträgen zum 1. Juli 2013 bundesweit für Männer nur um einen Euro auf 983 Euro gestiegen, bei Frauen um sechs auf 576 Euro. Durch die starke Differenz der Rentenerhöhung von 0,25 Prozent im Westen und 3,29 Prozent im Osten hat sich auch der Renten-Vorteil für die Senioren im Osten verstärkt. So erhielten Männer im Westen mit durchschnittlich 986 Euro pro Monat rund 77 Euro weniger als Ruheständler im Osten mit 1.063 Euro pro Monat.

Bei Frauen ist die Schere nach Angaben der "Bild-Zeitung" noch größer: Die Durchschnittsrente im Westen betrug 537 Euro, im Osten 746 Euro pro Monat. Auch Witwen und Witwer schneiden im Osten deutlich besser ab. Sogenannte Mehrfachrentner, also Bezieher einer eigenen und einer Hinterbliebenenrente, bekamen im Westen monatlich 1.234 Euro, im Osten 1.414 Euro. West-Frauen erhielten 1.083 Euro, Ost-Frauen 1.360 Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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