Querdenkenanwalt Ralf Ludwig: Ein Land das politisch Andersdenkende mundtot macht ist weder eine Demokratie noch ein Rechtsstaat
Archivmeldung vom 05.12.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Querdenkenanwalt und Bürgerrechtler Ralf Ludwig äußerte sich auf Telegram zu dem skandalösen Urteil des Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Bürger einer abstrakten Gefahr unterzuordnen: "Wir haben heute Nacht Verfassungsbeschwerde wegen des Verbots einer Demonstration in Bremen eingelegt. In vielen Städten werden Demonstrationen gemäß des Wunsches der Kanzlerin ("weniger Querdenken") verboten."
Ludwig weiter: "Das Argument ist immer das gleiche: Querdenker halten sich nicht an Abstand und Maskenpflicht. Wir haben jetzt argumentiert, dass das Demonstrationsrecht ein sehr hohes Verfassungsgut ist. Bürger können in Deutschland nur bei Wahlen und durch Demonstrationen als Souverän auftreten und ihrem Willen Stimme verleihen.
Das zu verbieten, ist der Versuch, dem Souverän die Stimme zu nehmen. Am schlimmsten hierbei sind SPD-regierte Städte und Länder. Wir haben nun argumentiert, dass die Behauptung, auf Demonstrationen sei die Ansteckungsgefahr erhöht, weder wissenschaftlich belegt ist, noch durch Erfahrungen aus Hunderten von Demos seit April belegt werden könne.
Außerdem müsse man einen Vergleich herstellen mit der Gefahr, die von einer unerkannten ansteckenden Person ausgeht, wenn sie sich im normalen Alltagsleben bewegt zu der Gefahr, die dadurch entsteht, dass eine solche Person zu einer Demonstration geht. Die Erhöhung der statistischen Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung auf einer Demonstration ist nämlich - folgt man nur den Zahlen und Aussagen des RKI - auch ohne Abstand und Masken gleich Null.
Ordnen die Behörden zusätzlich Abstand und Maskenpflicht an - was zwar rechtswidrig wäre - kann keine Demonstration verboten werden, nur weil einige sich nicht daran halten. Denn wenn sich auch nur einige daran halten, wird das Risiko nur noch weiter gen Null tendieren. Um eine Demonstration zu verbieten bedarf es eines Schadenseintritts "fast mit Gewissheit". Das heißt, es muss fast sicher jemand schwer erkranken aufgrund einer Versammlung.
Wird eine Demonstration von Querdenken verboten, gibt es also keinen Infektionsschutzgrund, sondern einen politischen. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Versammlungsverbot dennoch aufrecht erhalten, verlassen wir endgültig den demokratischen Rechtsstaat in Deutschland. Ein Land, in dem politisch Andersdenkende mundtot gemacht werden sollen, ist per Definition weder eine Demokratie noch ein Rechtsstaat.
Wir hatten anhand von Zahlen des RKI und anhand von Erkenntnissen des RKI ausgeführt, dass bei einer Versammlung unter freiem Himmel keine größere Gefahr durch eine unerkannte, ansteckende Person besteht, als an jeder anderen Stelle, an der sich diese Person aufhält.
Die für ein Versammlungsverbot bisher in Jahrzehnten immer erforderliche "fast Gewissheit des Eintritts eines Schadens" ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erforderlich.
Das Bundesverfassungsgericht sagt somit eindeutig, dass ein demokratisches Rechtswesen und eine freiheitliche Staatsordnung weniger Wert seien, als ein nicht quantifizierbares abstraktes Gesundheitsrisiko Dritter. Mit dieser Argumentation kann man auch nächstes Jahr die Bundestagswahl verschieben. Und alle Wahlkämpfe verbieten. Wir werden die Entscheidung jetzt noch mit Verfassungsjuristen und den Anwälten für Aufklärung auswerten. Hierzu wird es sicherlich noch viele Diskussionen und Veröffentlichungen geben."
Datenbasis:
Quelle: Ralf Ludwig