53 Parteien können an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen
Archivmeldung vom 09.07.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen. Das ist das Ergebnis der Sitzung vom 8. und 9. Juli 2021 des Bundeswahlausschusses in Berlin. Der Bundeswahlausschuss hat die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel dazu: "Ich möchte besonders hervorheben, dass sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie viele Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dafür möchte ich allen danken." An der letzten Bundestagswahl am 24. September 2017 wurde nach den Feststellungen des Bundes-wahlausschusses 48 Parteien die Teilnahme an der Wahl eröffnet. Davon nahmen letztlich 42 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teil.
Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.
Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.
Im 19. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:
1. CDU, Christlich Demokratische Union Deutschlands
2. SPD, Sozialdemokratische Partei Deutschlands
3. DIE LINKE, DIE LINKE
4. GRÜNE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
5. CSU, Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
6. FDP, Freie Demokratische Partei
7. AfD, Alternative für Deutschland
Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:
8. FREIE WÄHLER, FREIE WÄHLER
9. BVB/FREIE WÄHLER, Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler
Folgende 44 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen):
1. MENSCHLICHE WELT, Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller
2. Tierschutzallianz, Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz
3. Die PARTEI, Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
4. BP, Bayernpartei
5. Gartenpartei, Gartenpartei
6. Deutsche Konservative, DEUTSCHE KONSERVATIVE
7. MLPD, Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
8. III. Weg, DER DRITTE WEG
9. SSW, Südschleswigscher Wählerverband
10. LIEBE, Europäische Partei LIEBE
11. Bündnis C, Bündnis C - Christen für Deutschland
12. UNABHÄNGIGE, UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
13. Die Humanisten, Partei der Humanisten
14. dieBasis, Basisdemokratische Partei Deutschland
15. Volt, Volt Deutschland
16. Tierschutzpartei, PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
17. Team Todenhöfer, Team Todenhöfer - Die Gerechtigkeitspartei
18. ÖDP, Ökologisch-Demokratische Partei
19. BüSo, Bürgerrechtsbewegung Solidarität
20. LD, Liberale Demokraten - Die Sozialliberalen
21. WiR2020, WiR2020
22. FAMILIE, Familien-Partei Deutschlands
23. Gesundheitsforschung, Partei für Gesundheitsforschung
24. BÜNDNIS21, diePinken/BÜNDNIS21
25. PIRATEN Piratenpartei Deutschland,
26. V-Partei³, V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
27. DiB, DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
28. NPD, Nationaldemokratische Partei Deutschlands
29. SGV, SGV - Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung
30. PdF, Partei des Fortschritts
31. B*, bergpartei, die überpartei ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken
32. Die Grauen, Die Grauen - Für alle Generationen
33. Graue Panther, Graue Panther
34. THP, Thüringer Heimatpartei
35. LKR, Liberal-Konservative Reformer
36.SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
37. Volksabstimmung, Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung, Politik für die Menschen
38. du., Die Urbane. Eine HipHop Partei
39. BÜRGERBEWEGUNG, Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel
40. LfK, >> Partei für Kinder, Jugendliche und Familien << - Lobbyisten für Kinder
41. DM, Deutsche Mitte Politik geht anders...
42. KlimalisteBW, Klimaliste Baden-Württemberg
43. sonstige, DIE SONSTIGEN
44. Wir2020, Wir2020
Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde vom Bundeswahlausschuss darüber hinaus als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2021 anerkannt und muss damit keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch wird die 5-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. Alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln.
Wie bereits am 10. Juni 2021 mitgeteilt, wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie für die Bundestagswahl 2021 auf jeweils ein Viertel reduziert.
Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitungen sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitungen bis spätestens 19. Juli 2021, 18:00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 30. Juli 2021.
Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)