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53 Parteien können an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen

Archivmeldung vom 09.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundestagswahl & Wählen (Symbolbild)
Bundestagswahl & Wählen (Symbolbild)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

53 Parteien können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen. Das ist das Ergebnis der Sitzung vom 8. und 9. Juli 2021 des Bundeswahlausschusses in Berlin. Der Bundeswahlausschuss hat die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.

Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel dazu: "Ich möchte besonders hervorheben, dass sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie viele Vereinigungen der ersten Verfahrensstufe gestellt haben, um an der Bundestagswahl teilnehmen zu können. Dafür möchte ich allen danken." An der letzten Bundestagswahl am 24. September 2017 wurde nach den Feststellungen des Bundes-wahlausschusses 48 Parteien die Teilnahme an der Wahl eröffnet. Davon nahmen letztlich 42 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen an der Wahl teil.

Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.

Der Bundeswahlausschuss hat verbindlich festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz). Bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl benötigen sie deshalb keine Unterstützungsunterschriften.

Im 19. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:

1. CDU, Christlich Demokratische Union Deutschlands

2. SPD, Sozialdemokratische Partei Deutschlands

3. DIE LINKE, DIE LINKE

4. GRÜNE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5. CSU, Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.

6. FDP, Freie Demokratische Partei

7. AfD, Alternative für Deutschland

Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:

8. FREIE WÄHLER, FREIE WÄHLER

9. BVB/FREIE WÄHLER, Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler

Folgende 44 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss außerdem für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der Beteiligungsanzeigen):

1. MENSCHLICHE WELT, Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller

2. Tierschutzallianz, Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz

3. Die PARTEI, Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

4. BP, Bayernpartei

5. Gartenpartei, Gartenpartei

6. Deutsche Konservative, DEUTSCHE KONSERVATIVE

7. MLPD, Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands

8. III. Weg, DER DRITTE WEG

9. SSW, Südschleswigscher Wählerverband

10. LIEBE, Europäische Partei LIEBE

11. Bündnis C, Bündnis C - Christen für Deutschland

12. UNABHÄNGIGE, UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie

13. Die Humanisten, Partei der Humanisten

14. dieBasis, Basisdemokratische Partei Deutschland

15. Volt, Volt Deutschland

16. Tierschutzpartei, PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ

17. Team Todenhöfer, Team Todenhöfer - Die Gerechtigkeitspartei

18. ÖDP, Ökologisch-Demokratische Partei

19. BüSo, Bürgerrechtsbewegung Solidarität

20. LD, Liberale Demokraten - Die Sozialliberalen

21. WiR2020, WiR2020

22. FAMILIE, Familien-Partei Deutschlands

23. Gesundheitsforschung, Partei für Gesundheitsforschung

24. BÜNDNIS21, diePinken/BÜNDNIS21

25. PIRATEN Piratenpartei Deutschland,

26. V-Partei³, V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer

27. DiB, DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

28. NPD, Nationaldemokratische Partei Deutschlands

29. SGV, SGV - Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung

30. PdF, Partei des Fortschritts

31. B*, bergpartei, die überpartei ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken

32. Die Grauen, Die Grauen - Für alle Generationen

33. Graue Panther, Graue Panther

34. THP, Thüringer Heimatpartei

35. LKR, Liberal-Konservative Reformer

36.SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale

37. Volksabstimmung, Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung, Politik für die Menschen

38. du., Die Urbane. Eine HipHop Partei

39. BÜRGERBEWEGUNG, Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel

40. LfK, >> Partei für Kinder, Jugendliche und Familien << - Lobbyisten für Kinder

41. DM, Deutsche Mitte Politik geht anders...

42. KlimalisteBW, Klimaliste Baden-Württemberg

43. sonstige, DIE SONSTIGEN

44. Wir2020, Wir2020

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) wurde vom Bundeswahlausschuss darüber hinaus als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2021 anerkannt und muss damit keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Auch wird die 5-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet. Alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln.

Wie bereits am 10. Juni 2021 mitgeteilt, wurde die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf Grund der Einschränkungen der COVID-19-Pandemie für die Bundestagswahl 2021 auf jeweils ein Viertel reduziert.

Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitungen sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitungen bis spätestens 19. Juli 2021, 18:00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 30. Juli 2021.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)


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