Bundesrat will keine BtMG-Änderung - Forschungsinitiative Cannabiskonsum verklagt Bundesrepublik Deutschland
Archivmeldung vom 03.07.2017
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Freigeschaltet durch André OttAm kommenden Freitag, 7. Juli 2017, befasst sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Auf Antrag von Bremen und Thüringen soll eine Rechtsgrundlage für die Abgabe ärztlich nicht verschriebener Gebrauchsmengen von Cannabis an Erwachsene im Rahmen wissenschaftlich begleiteter und kontrollierter Versuchsprojekte geschaffen werden.
In der Begründung heißt es, dass "zwar der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich Cannabis in den letzten 20 Jahren exponentiell gewachsen" sei, jedoch "empirische Belege für Deutschland fehlen", um eine "erstmals wissenschaftlich fundierte Überarbeitung des Betäubungsmittelgesetzes" durchzuführen. http://www.bundesrat.de/drs.html?id=500-17
Wegen abschlägiger Empfehlungen des federführenden Gesundheitsausschuss und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten wird die Mehrheit im Bundesrat gegen Bremen und Thüringen stimmen und somit keine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes von der Bundesregierung fordern. http://www.bundesrat.de/drs.html?id=500-1-17
Die Forschungsinitiative Cannabiskonsum beantragte bereits im November 2016 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zur Durchführung einer "Wissenschaftlichen Studie zu Cannabisfolgen bei psychisch gesunden erwachsenen Konsumenten". Unlängst lehnte das BfArM diese Erlaubnis im Widerspruchsverfahren ab.
"Heute wurde unsere Klage beim VG Köln eingereicht. Wir streiten vor Gericht für die Forschungsfreiheit", sagt Marko Dörre, Geschäftsführer der Forschungsinitiative Cannabiskonsum. "Die vom BfArM vorgetragenen Ablehnungserwägungen überzeugen nicht. Unser Studienantrag ist zulässig und gut begründet. Wenn notwendig, gehen wir durch alle Instanzen."
Verklagt wird die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, dieses vertreten durch seinen Präsidenten Prof. Dr. Karl Broich. Es handelt sich um die erste Klage für eine nicht-medizinische Cannabisstudie. Das Bundesland Schleswig-Holstein hatte in den 90er-Jahren nach Ablehnung durch das BfArM keine Klage erhoben. Ebenso verzichtete im vergangenen Jahr der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg auf Rechtsmittel gegen den erhaltenen Widerspruchsbescheid.
Quelle: Forschungsinitiative Cannabiskonsum GmbH (ots)