SSW: Jägerinnen und Jäger brauchen klare Regeln
Archivmeldung vom 19.07.2023
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo Babić„Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das heißt, die Kriterien für sogenannte „Problemwölfe“ gelten weiterhin und sind Einzelfallabhängig. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes beinhaltet verschiedene Aspekte", so Christian Dirschauer von der SSW Fraktion.
Dirschauer weiter: "Gleichwohl liegt der politische Fokus bei der Aufnahme des Wolfes in die
Landesverordnung über jagdbare Arten und insbesondere seiner Aufnahme
ins Landesjagdgesetz.
Und ja, mit der Rückkehr des Wolfes nach
Schleswig-Holstein ist seinerzeit bei uns die Frage entbrannt, wie der
Wolf in unsere Kulturlandschaft passt und wie gehen wir mit dem Wolf
um?
Die Diskussionen um den Wolf sind häufig emotional geprägt. Der
Wolf polarisiert wie kein anderes Tier. Er ist ein gefährliches
Landraubtier, das sich bei uns in einer Umgebung bewegt, die kaum
großflächige und naturbelassene Rückzuggebiete aufweist. Auf der anderen
Seite ist der Wolf ein national und international streng geschütztes
Tier. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und mit entsprechenden
Genehmigungen darf ein Wolf entnommen oder erlöst werden. Daran wird
sich auch nichts ändern bei der Aufnahme des Wolfes in das
Landesjagdgesetz. Wir bewegen uns hier in einem Spannungsfeld zwischen
Artenschutz, dem Schutz von Weidetieren sowie den berechtigten
Interessen ihrer Halterinnen und Halter und dem Jagdrecht.
Bisher haben wir in Schleswig-Holstein einen durchaus gangbaren Weg gefunden, mit dem Wolf unter den gegebenen Umständen umzugehen. Auch wenn es immer mal wieder Vorfälle mit sogenannten Problemwölfen gab oder wenn es darum ging, verletzte Wölfe zu erlösen. Wir haben ein funktionierendes Wolfsmanagement, mit Beratern und entsprechender wissenschaftlicher Begleitung sowie einem Monitoring. Damit haben wir auch klare Regeln und Grundlagen in Bezug auf Wolfsschutzmaßnahmen oder auf Entschädigungszahlungen. Hier dürfen wir auf keinen Fall hinter dem Bestehenden zurückfallen. Dies muss auch künftig klar geregelt sein.
Die Landesregierung verspricht sich nun, durch die entsprechenden
Änderungen im Jagdgesetz, eine Vereinfachung im Umgang mit sogenannten
Problemwölfen oder auch mit verletzten Wölfen. Soll heißen, den
Jägerinnen und Jägern soll dadurch eine Rechtssicherheit in Bezug auf
Entnahme und Erlösung von Wölfen gegeben werden. Angesichts dieser neuen
Vorgehensweise in Schleswig-Holstein möchte ich deutlich sagen, dass
wir erwarten, dass dies dann auch wirklich gewährleistet ist.
Sie
brauchen die Rechtssicherheit und den damit verbundenen
Haftungsausschluss bei einer Entnahme oder Erlösung. Diese Fragen müssen
ganz klar geregelt sein, es darf den Jägerinnen und Jägern nicht auf
die Füße fallen. Ich weise explizit darauf hin, weil es auch andere
Auslegungen gibt.
Nach Einschätzung des SSW ändern sich die
Grundlagen für Ausnahmegenehmigungen nicht. Es dürfen künftig nicht
automatisch mehr Wölfe zum Abschuss freigegeben werden.
Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt nach dem
Bundesnaturschutzgesetz. Das heißt, die Kriterien für sogenannte
„Problemwölfe“ gelten weiterhin und sind Einzelfallabhängig.
Wie gesagt, der politische Fokus bei dem vorliegenden Entwurf liegt eindeutig beim Wolf.
Nichtsdestotrotz sehen wir auch bezüglich der weiteren Äderungsvorschläge den Ausschussberatungen gespannt entgegen."
Quelle: SSW