Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht: Aktueller Stand
Archivmeldung vom 08.02.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André Ott"Bis heute, 8. Februar 2020, hat Bundespräsident Steinmeier das Masernschutzgesetz (MSG) offenbar nicht unterzeichnet. Somit konnte es bisher auch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Solange ist eine Verfassungsbeschwerde nicht möglich", berichtet der Impfexperte Hans U. P. Tolzin.
Weiter berichtet er: "Rein theoretisch ist es möglich, dass Steinmeier nicht unterzeichnet und das Gesetz damit - vorerst - hinfällig ist. Damit rechne ich jedoch nicht. Allerdings frage ich mich inzwischen, ob Steinmeier vielleicht vorhat, bis zum 1. April zu warten - und was das für uns bedeuten würde…
Eine Verfassungsbeschwerde ist somit im Augenblick auch nicht möglich.
Leider zieht die impfkritische Szene in Deutschland nicht an einem Strang. Die Vereine IFI und ÄIIE gehen einen Weg, der von großen Teilen der impfkritischen Eltern nicht mitgetragen werden kann, da sie durch eine Strategie der minimalen Konfrontation mit dem System die Quadratur des Kreises versuchen. Gleichzeitig sind bei ihnen Tendenzen erkennbar, sich von jenen Impfkritikern, die Grundsatzfragen zum Impfen stellen, öffentlich zu distanzieren.
Das ist nicht mein Weg, aber dennoch kann ich natürlich nicht ausschließen, dass der Weg von IFI/ÄIIE kurzfristig erfolgreicher sein kann. Wer diesen Weg für den besseren hält, kann zahlendes Mitglied bei IFI werden und spenden. Hier geht's lang
Die Rechtsanwälte von IFI/ÄIIE werden meinen Informationen zufolge nur einige wenige Musterfälle vor dem Verfassungsgericht begleiten. Der Argumentation von IFI/ÄIIE stelle ich ab 15. Februar im neuen impf-report mein eigenes Gutachten zum MSG gegenüber. Dort sind alle aus meiner Sicht wichtigen Argumente gegen das MSG enthalten. Auf dieses Gutachten könnte sich, sobald das Gesetz verkündet ist, jeder, der vom MSG betroffen ist, bei einer eigenen Verfassungsbeschwerde berufen.
Mein Entwurf wird derzeit nochmals von Anwälten gegengelesen. Ich werde es in aktualisierter Version zuerst den Abonnenten und Käufern des impf-report (zum Herunterladen als PDF-Datei) zur Verfügung stellen, sobald die anwaltlichen Rückmeldungen vorliegen. Noch nicht ganz klar ist mir, worauf genau ein vom MSG betroffener Bürger bei seiner Verfassungsbeschwerde achten muss. In den nächsten zwei bis drei Wochen hoffe ich eine Anleitung mit den wichtigsten Punkten und den möglichst zu vermeidenden Formfehlern vorlegen zu können.
Der Verein Libertas & Sanitas e. V. ist ebenfalls noch im Klärungsprozess bezüglich der besten Vorgehensweise. Wir sind miteinander im Gespräch. Eventuell wird es eine gemeinsame Empfehlung für eine Vorgehensweise geben. Wir werden sehen.
Mir persönlich sind zwei Dinge wichtig:
- Eine Begründung der Verfassungsbeschwerde, die den Kern der Sache trifft, und nicht „halbseiden“ an der Oberfläche bleibt, nur um möglichst wenig anzuecken
- Die Möglichkeit für jeden Betroffenen, sich an der Verfassungsbeschwerde zu beteiligen.
Dies wäre auch durch eine Sammel-Verfassungsbeschwerde denkbar, so dass das Verfassungsgericht nicht Tausende von Briefen bearbeiten muss, sondern nur eine zentrale, wobei gleichzeitig aber klar ist, dass tausende von betroffenen Bürgern hinter dieser Beschwerde stehen.Wie genau das gehen kann, werden wir hoffentlich bald mitteilen können, so dass Sie für Ihr persönliche Vorgehensweise klar beschriebene Handlungsalternativen haben. Im Moment gilt es aber auf jeden Fall, die Verkündung des Gesetzes abzuwarten."
Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin