Lars Harms (SSW): "Ein Unding, wie die Landesregierung mit unseren Landesbeamten umgeht"
Archivmeldung vom 17.10.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Tarifergebnis der Länder muss zeit- und wirkungsgleich auf die Landesbeamten übertragen werden, fordert der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms. Sonst verliert Schleswig-Holstein endgültig den Anschluss.
Am 26. Oktober beginnen die Tarifverhandlungen für die
Tarifbeschäftigten der Länder und damit auch für die rund 26.000
Landesbeschäftigten in Schleswig-Holstein.
Auch die mehr als 50.000
Beamten des Landes dürften das Ergebnis mit Spannung erwarten. Denn die
Landesregierung will das Tarifergebnis wirkungsgleich auch auf sie
übertragen. So hat es ihnen Ministerpräsident Daniel Günther zumindest
noch im Juni auf dem Gewerkschaftstag des Beamtenbundes versprochen.
Finanzministerin
Monika Heinold äußert sich da zurückhaltender. In ihrer Antwort auf
eine kleine Anfrage des SSW-Fraktionsvorsitzenden Lars Harms (Drucksache
20/1426) erklärt Heinold lediglich, die Landesregierung "strebt an",
das Ergebnis wirkungsgleich zu übertragen.
Ob das Tarifergebnis
auch zeitgleich übernommen wird, steht indes weiter in den Sternen. Die
Landesregierung macht dies von der Höhe des Tarifabschlusses und der
Kassenlage des Landes abhängig. Final will das Kabinett darüber erst bei
der Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2024 entscheiden, wie
Heinold auf Anfrage mitteilte.
"Es ist ein absolutes Unding, wie
die Landesregierung mit unseren Landesbeamten umgeht. Das haben sie
nicht verdient", erklärt Lars Harms.
Schleswig-Holstein habe großen
Nachholbedarf bei der Höhe der Besoldung, argumentiert Harms. "Es geht
hier um nicht weniger als die Frage, ob der Landesdienst zukünftig noch
attraktiv genug ist, um Fachkräfte anwerben zu können", so der
SSW-Politiker.
Nach dem Besoldungsreport des DGB liegt
Schleswig-Holstein bei den Endstufen der Besoldungsgruppen A7, A9 und
A13 schon jetzt unterhalb des Durchschnitts von Bund und Ländern.
Bezieht man die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41 Stunden mit
ein, landet der Norden gar auf dem letzten Platz. "Deshalb ist eine
wirkungs- und zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnis nicht nur geboten,
sondern schlicht unerlässlich. Sonst kann der öffentliche Dienst hier
einpacken", so Harms.
Wie hoch der Imageverlust des Landes als Arbeitgeber ist, zeigt auch die hohe Zahl der Anträge von Landesbeamten auf eine amtsangemessene Alimentation. Allein für 2022 liegen dem Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) rund 6.300 Anträge von aktiven Beamten auf eine höhere Besoldung vor, wie die kleine Anfrage des SSW ergab. Knapp 6000 davon wurden bereits beschieden - und ausnahmslos abgelehnt. Gleiches gilt für 402 eingegangenen Anträge von Versorgungsempfängern auf eine höhere Versorgung. "Sollte sich die Landesregierung einer zeitgleichen Übernahme des Tarifergebnisses verweigern, dürfte dies eine Flut an Anträgen auslösen. Ob die gerade einmal 2,25 Vollzeitstellen, die für Bearbeitung der Anträge und Widerspruchsverfahren zuständig sind, ausreichen werden, wage ich zu bezweifeln", so Harms.
Seit 2006 können die Länder entscheiden, ob und wie sie Tarifabschüsse für ihre Beamten übernehmen wollen. Seit 2002 dürfen sie zudem bestimmen, ob und in welcher Höhe sie Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld auszahlen. In Schleswig-Holstein wurde das Weihnachtsgeld bereits 2007 von der großen Koalition unter Verweis auf die angespannte Haushaltslage erheblich gekürzt, für höhere Besoldungsgruppen gar gestrichen. Entgegen damaliger Versprechen wurde die Sonderzahlung auch in späteren, besseren Haushaltsjahren nie wiederhergestellt. Hierzu wird Kürze ein Urteil des BVerfG erwartet.
"Besoldung nach Kassenlage hat in Schleswig-Holstein leider traurige Tradition. Das muss endlich aufhören, sonst haben wir im Wettbewerb um die schlausten Köpfe künftig keine Chance mehr", sagt Lars Harms. Schon heute gebe es zwischen den Ländern Besoldungsunterschiede von jährlich bis zu 10.000 Euro brutto für die gleiche Tätigkeit.
Quelle: SSW