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Nach Bauernprotesten: Özdemir legt Reformergebnisse vor

Archivmeldung vom 12.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Cem Özdemir (2022)
Cem Özdemir (2022)

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat erste Maßnahmen auf den Weg gebracht, die landwirtschaftliche Betriebe deutlich entlasten sollen. Nach den Bauernprotesten Anfang 2024 hatte das Ministerium dazu einen Reformplan entwickelt. "Ippen-Media" berichtet nun über eine interne Auswertung, die aufzeigt, wie viele der Vorschläge bereits umgesetzt sind.

Acht Maßnahmen sind demnach bis dato vollständig umgesetzt, bei 21 weiteren seien die "Arbeiten im BMEL abgeschlossen". Die Umsetzung befinde sich "im weiteren Verfahren". Sechs weitere Maßnahmen sind bislang noch "in Bearbeitung".

Dazu sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne): "Wir haben bereits viele Vereinfachungen für die Betriebe in die Tat umgesetzt, weitere sind auf den Weg gebracht", so der Minister. "Die Betriebe erwarten einfache und effiziente Regelungen, die die tägliche Arbeit erleichtern, gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und für Rechtssicherheit sorgen."

Zu den vollständig umgesetzten Maßnahmen zählen unter anderem einfachere Melde- und Dokumentationspflichten. So müssen Bauern im Pflanzenanbau künftig nicht mehr mehrfach Daten eingeben. Zudem müssen sie nicht mehr jährlich ihren Nachweis als aktive Betriebsinhaberin erneuern, sondern können einen bereits vorhandenen Nachweis wiederverwenden. Weiter beschlossen sind geringere Form- und Größenvorgaben für Blühstreifen: Damit können Bauern laut Ministerium leichter Geld verdienen, wenn sie Blühflächen auf ihrem Acker haben. Früher galten hier strenge Regeln, wie der Streifen auszusehen hat.

Ferner gelten neue Brachenregeln. Für freiwillige Brachen gab es bisher nur Geld, wenn mindestens ein Prozent der Betriebsfläche stillgelegt wurde. Als neue Grenze gelten 0,1 Hektar. Darüber hinaus erhalten Landwirte künftig auch dann gekoppelte Prämien aus der EU-Agrarförderung für ihre Rinder, Mutterschafe oder Mutterziegen, wenn die Tiere eine oder beide Ohrmarken verloren haben, was in der Praxis durchaus häufig passiert.

Weniger Bürokratie soll es auch bei Dauergrünland und Nutzhanf geben. 21 weitere Maßnahmen sind bereits erarbeitet, aber noch nicht umgesetzt. Darunter fallen Projekte zum Acker- und Ökolandbau sowie zur Agrarförderung. So soll es unter anderem eine Förderung für Bauern geben, die klimaangepasste Kulturen wie Hirse, Amaranth, Buchweizen oder Quinoa ohne Pflanzenschutzmittel anbauen. Wie viel Geld es gibt, ist unklar. Die meisten Förderregeln starten Anfang 2025.

In Arbeit ist auch Änderung der Weinüberwachungs-Verordnung. Im Laufe des Jahres 2025 soll zudem der digitale Rinderpass kommen. Noch in diesem Jahr sollen Kontrollen und Sanktionen bei Betrieben bis zu zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche abgeschafft werden. Das entlaste insbesondere kleine Betriebe schnell und unmittelbar, heißt es dazu vom Ministerium. Freundliche Grüße und Ansprechpartner für Rückfragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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