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Union: Verbraucher schützen - Inkassogebühren für Kleinforderungen senken

Archivmeldung vom 24.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat im vergangenen Jahr den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. Der Entwurf sieht dabei unter anderem eine Absenkung der Inkassogebühren für Verbraucher vor.

Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke folgendes.

Luczak: "Verbraucher müssen vor zu hohen Inkassoforderungen geschützt werden. In der Vergangenheit ist es immer wieder - insbesondere bei kleineren Forderungsbeträgen - zu sehr hohen Inkassokosten gekommen. Hier will die Union die Verbraucher zukünftig besser schützen und dieses Missverhältnis zwischen Höhe der Forderung und Inkassogebühren beseitigen.

Insbesondere für Kleinforderungen gehen uns die neuen Regelungen allerdings noch nicht weit genug. Wir setzen uns daher für die Einführung einer neuen Stufe für Kleinstforderungen von bis zu 40 Euro im Vergütungsverzeichnis ein. Damit würden die möglichen Gebühren bei Forderungen von bis zu 40 Euro für die Verbraucher noch einmal deutlich sinken. Um die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Inkassounternehmen in einem angemessenen Rahmen zu halten, ist der bisher vom BMJV vorgesehene Gebührensatz noch einmal zu überprüfen.

Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass auch die Inkassovergütung für die erste Mahnung deutlich reduziert wird, wenn der Schuldner im Rahmen einer bestimmten Frist seiner Zahlungspflicht nachkommt. Damit würden die Verbraucherinnen und Verbraucher noch eine weitere Chance bekommen, ihre Forderungen ohne erhebliche Mehrkosten zu begleichen."

Steineke: "Der Entwurf der Bundesjustizministerin greift aus unserer Sicht drängende Probleme wie den Identitätsdiebstahl oder das Fehlen einer Gebührenregelung für kleine Forderungen überhaupt nicht auf.

Wir wollen hierbei sowohl einen effektiven Verbraucherschutz erreichen, als auch gleichzeitig für die Unternehmen rasch Rechtssicherheit für seriöse Inkassodienstleister herstellen. Wir müssen auch zwingend über eine deutlich stärkere Zentralisierung der Aufsicht nachdenken, dort reicht der Entwurf aus unserer Sicht nicht aus."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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