Grüne Umweltministerin nennt Atom-Vorschlag der Union "realitätsfern"
In der Unionsfraktion kursieren Pläne für die Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Kernkraftwerken, notfalls mit dem Bund als Eigentümer - im Bundesumweltministerium nennt man das "realitätsfern". Der Rückbau der betroffenen sechs Meiler laufe "mit vollem Tempo", sagte Ministerin Steffi Lemke (Grüne) dem "Spiegel".
"Angesichts dessen zu überlegen, den Staat zum Betreiber und Eigentümer
alter Atomkraftwerke zu machen und ihm damit alle ökonomischen,
rechtlichen und sicherheitstechnischen Risiken zu übertragen, ist eine
geradezu irrwitzige Idee."
Auslöser für Lemkes Kritik ist ein
Papier der Unionsfraktion, über das am Dienstag zunächst das
"Handelsblatt" berichtet hatte. Laut diesem sollen die Gesellschaft für
Anlagen- und Reaktorsicherheit, die Reaktor-Sicherheitskommission und
der TÜV schnellstmöglich prüfen, in welchem Rückbaustadium sich welches
Kernkraftwerk befinde und ob "eine Wiederaufnahme des Betriebs unter
vertretbarem technischem und finanziellem Aufwand noch möglich ist".
Sollte das der Fall sein, sollte man die ehemaligen Betreiber der
Anlagen anhalten, die AKW wieder in Betrieb zu nehmen. Der Bund könne im
Zweifel neuer Eigentümer der Anlagen werden. Der Rückbau der AKW solle
bis Ende der Prüfung "umgehend gestoppt" werden.
Nach
Informationen des "Spiegel" haben Mitarbeiter von Lemkes Haus als
Reaktion auf den Unionsvorschlag in einem internen Papier alle Hürden
für ein Wiederhochfahren der AKW zusammengetragen. "Es ist davon
auszugehen, dass in den Atomkraftwerken wesentliche Teile bereits
technisch nicht mehr funktionsfähig sind oder irreversibel durch
Rausschneiden abgebaut sind und somit ersetzt werden müssten", heißt es
darin etwa.
Im Atomgesetz sei zudem geregelt, dass Atomkraftwerke
unverzüglich nach dem Ende des Leistungsbetriebs abgebaut werden
müssten. "Das bedeutet, dass selbst für den Stopp des Rückbaus eine
Änderung des Atomgesetzes notwendig wäre." Ab einem gewissen
Abbaustadium dürfte die Wiedererrichtung der jeweiligen Anlage gar "als
Neubau einzustufen sein", was ein Genehmigungsverfahren nochmals stark
verkomplizieren würde.
Die Stilllegungsplanung und der begonnene
Rückbau hätten zudem "bereits Kosten verursacht". Die ehemaligen
Betreiber dürften den Rückbau daher nicht freiwillig stoppen, zumindest
nicht ohne monetäre Kompensation. Bei einer möglichen
Wiederinbetriebnahme würden zahlreiche weitere Kosten entstehen, etwa
durch erneute Sicherheitsprüfungen, Bauarbeiten, Rekrutierung von
qualifiziertem Personal und den Kauf neuer Brennelemente.
Quelle: dts Nachrichtenagentur