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Ferdinand Mang / Andreas Jurca: Pyrrhussieg für die Staatsregierung – AfD stärkt Prüfrechte des Obersten Rechnungshofes!

Freigeschaltet am 20.01.2025 um 16:05 durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Ende vergangenen Jahres sind vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zwei von der AfD-Fraktion bzw. einzelnen AfD-Abgeordneten angestrengte Verfahren zum Abschluss gebracht worden. Diese betrafen die Neuregelungen des Hochschulinnovationsgesetzes durch die Staatsregierung.

Darin waren die Prüfrechte des Bayerischen Obersten Rechnungshofes nicht festgeschrieben worden. Der damalige ORH-Vorsitzende sah die Kontrollrechte des Rechnungshofes dadurch ausgehebelt. Die AfD-Fraktion leitete deshalb rechtliche Schritte ein, um die Kontrollfunktion des ORH sicherzustellen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof stellte in seinen Urteilen fest, dass der ORH nicht explizit auf eine gesetzliche Prüfermächtigung angewiesen ist. Aus diesem Grunde wies er die Klage ab. Das Hauptziel der Fraktion wurde somit erreicht, da die Prüfrechte des ORH massiv gestärkt wurden.

Ferdinand Mang, der seinerzeit als Mitglied des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags die Klagen initiiert hatte, kommentiert dies wie folgt: „Als AfD-Fraktion sind wir mit dem Ergebnis der Verfahren mehr als zufrieden. Unser Ziel war es, die Rechte des Obersten Rechnungshofes zu stärken und jede Kungelei und Intransparenz zu unterbinden. Daher sind die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes sogar besser, als es ein formales Obsiegen gewesen wäre. Das Gesetz wäre schließlich im Fall seiner Verfassungswidrigkeit nur nachgebessert worden. Dank der Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes kann der ORH die Staatsregierung nun wesentlich besser kontrollieren.“

Andreas Jurca fügt als amtierendes Mitglied des Haushaltsausschusses Folgendes hinzu: „Diese Verfahren haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig die Oppositionsarbeit der AfD-Fraktion für die Kontrolle der Staatsregierung ist. Sowohl der ORH-Vorsitzende als auch ministeriale Beamte hatten im Ausschuss die Sorge geäußert, dass die Prüfrechte des Obersten Rechnungshofes durch das Gesetz extrem beschnitten worden wären. Ohne das klarstellende Urteil wäre die Prüfungstätigkeit des ORH in naher Zukunft wohl unmöglich gewesen. Wir freuen uns, dass das Engagement der AfD-Fraktion zu diesem positiven Ergebnis geführt hat.“

Quelle: AfD Bayern

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