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Reusch: Sachverständigen-Anhörung nur Alib - Quasi-Ausschaltung des Parlaments

Archivmeldung vom 14.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Roman Reusch (2019)
Roman Reusch (2019)

Bild: AfD Deutschland

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Rechtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, hält das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Änderung von Vorschriften für das Strafverfahren für eine Farce, weil die Abgeordneten quasi zu Abnick-Statisten gemacht werden.

Nur eine Woche, nachdem der von der Regierung eingebrachte Gesetzentwurf dem Bundestag zur 1. Lesung vorgelegt worden war, sollen am Freitag, 15. November 2019, die abschließende Beratung und Abstimmung im Parlament in der 2. und 3. Lesung durchgeführt werden, ohne dass den Abgeordneten zuvor die Möglichkeit geboten wurde, sich über die Änderungsvorschläge der Regierung ein klares Bild verschaffen zu können. So fand zwar vor drei Tagen im Rechtsausschuss die Anhörung eines hochrangigen Expertengremiums, bestehend aus Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern, statt. Das entsprechende Protokoll dieser Expertenmeinungen liegt den anderen Bundestagsabgeordneten aber noch gar nicht vor, so dass diese Einschätzungen und Verbessungsvorschläge in der Abstimmung am 15. November gar nicht einfließen können.

„Der Gesetzentwurf wurde am 07. November 2019 zur 1. Lesung im Plenum des Bundestages behandelt. Nur 4 Tage später am 11. November 2019 – und das ist kein Faschingsscherz – fand die Anhörung der Sachverständigen zu dem vorgelegten Entwurf statt. Hierbei wurde auf eine Vielzahl von handwerklichen Fehlern, Wertungswidersprüchen und Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung, aber auch auf Versäumnisse im Sinne einer echten Reform des Strafprozesses hingewiesen. Für Freitag, den 15. November 2019, ist die Angelegenheit zur abschließenden Beratung wiederum im Plenum aufgesetzt. Diese Vorgehensweise hat mit einem ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren nichts mehr zu tun.

Es verwundert schon sehr, dass das Vorhaben abschließend beraten werden soll, noch bevor das Protokoll der Sachverständigenanhörung vorliegt. Üblicherweise werden die Experten ja gerade hinzugezogen, damit Sachverstand und Expertise in das Gesetzgebungsvorhaben einfließen können – hierauf meinen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen aber wohl verzichten zu dürfen. Nicht nur in der Sache ist solches bedenklich – es hinterlässt auch ansonsten einen ganz schlechten Eindruck. Wie müssen sich die Sachverständigen fühlen, wenn deren Meinung zwar abgefragt, ganz offensichtlich aber nicht großartig berücksichtigt werden soll? Einer von ihnen, Richter am Oberlandesgericht und Professor an der Goethe-Universität zu Frankfurt zugleich, machte auch seinem Unmut über dieses Gesetzgebungstempo deutlich Luft.

Wenn Gesetzesvorlagen nur noch regelrecht ‚durchgepeitscht‘ werden, wird das eigentlich recht ausgewogene und auf einen dauerhaften Bestand gerichtete Gesetzgebungsverfahren zu einer Farce. Man darf ganz deutlich fragen, was Bundesregierung und Koalitionsfraktionen mit dieser übertriebenen und hinsichtlich der Hektik überhaupt nicht gerechtfertigten Vorgehensweise bezwecken wollen“, sagt Reusch.

Diese Form der quasi-Ausschaltung des Parlaments durch die Bundesregierung, indem den Abgeordneten keine Zeit gegeben wird, sich vor Abstimmungen zu wichtigen, grundlegenden Gesetzentwürfen ein klares Meinungsbild machen zu können, ist seit Jahren im Bundestag gang und gäbe – und wird auf anderer Ebene auch von der EU-Kommission „erfolgreich“ praktiziert, ohne dass sich die Altparteien dagegen wehren und ihren Unmut über diese Form der undemokratischen Gesetzgebung in den Medien dokumentieren. Allein die AfD findet sich mit diesem die Demokratie ad absurdum führenden Politikgeschacher nicht ab.

Quelle: AfD Deutschland


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