Sabine Helmbold: Herr Weber, Sie erreichen ja auch zahlreiche Meldungen von den Ärzten, die teilweise selbst von diesen Praxisdurchsuchungen, von dieser Beschlagnahme von Patientenakten und so weiter betroffen sind. Polizisten in der Praxis! Was haben Sie so gehört, was ist da momentan eigentlich los bei den Ärzten?
Dr. Walter Weber: Also, im Allgemeinen telefoniere ich mit jedem der Kollegen am gleichen Tag, wenn irgendwas passiert ist; zum Beispiel habe ich mit einem Kollegen in Bayern gesprochen, und der hat erzählt, dass ungefähr 20 Polizisten bei ihm vor der Tür standen, und der Hauptkommissar oder wer immer an der Tür stand hat ihm einen Zettel, eine Mitteilung gezeigt zum Durchsuchungsbefehl. Da war der Stempel nicht deutlich lesbar, die Unterschrift war ein Gekrakel, sodass er das zunächst nicht akzeptiert hat und gesagt hat: „Das ist kein ordentlicher Durchsuchungsbefehl von einem Richter, der muss ja von einem Richter ausgestellt werden!“ Daraufhin hat ihm der Polizist sinngemäß gesagt: „Dann brechen wir die Tür auf!“ Und dann ist er dieser Gewalt gewichen und hat die Tür natürlich aufgemacht. Er weiß bis heute nicht, ob ein Richter diesen Durchsuchungsbefehl wirklich ausgestellt hat. Also das ist schon rohe Gewalt!
Rohe Gewalt, mit Ankündigung „Notfalls treten wir die Tür ein!“, wie in ganz schlechten Krimis. Bleiben wir vielleicht mal bei diesem Fall in Bayern. Wissen Sie Näheres über die Hintergründe? Warum kam die Polizei überhaupt zu dieser Praxis?
Dieser Kollege ist bereit, Leuten, die Symptome haben durch die Gesichtsmaske, Atteste zur Befreiung auszustellen, und das ist politisch offensichtlich nicht erwünscht. Diese Ärzte, die bereit sind, den Menschen, die Symptome durch die Gesichtsmaske haben — und da gibt es viele Symptome —, ein Attest zur Befreiung auszustellen: die zu bedrohen und die kleinzukriegen, dass sie das nicht mehr ausstellen!
Jetzt ist es ja auch so, dass in solchen Fällen Patientenakten beschlagnahmt werden. Ich habe gestern erst gelesen in einer Meldung einer Praxis, dass 500 Patientenakten mitgenommen wurden. Das ist ja auch eine Riesenmenge an Patientendaten. Ist das denn einfach machbar? Ich meine, Ärzte unterliegen ja der Schweigepflicht, alle Daten sind wirklich geschützt, auch in einer Praxis beim Arzt. Ist das überhaupt rechtlich in Ordnung, was hier geschieht?
Also wenn ein Richter das anordnet, ist das rechtlich in Ordnung. Dagegen können wir nichts machen. Ich habe auch mit diesem Kollegen gesprochen — ich möchte jetzt keinen Namen nennen —, auch in Bayern, da hat man etwa 500 Akten mitgenommen, und er hat ganz sicher keine 500 Atteste ausgestellt, sodass die Frage der Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Die Maßnahmen sind völlig unverhältnismäßig gegenüber dem Tatbestand, wenn man ihn denn postulieren wollte, sodass man von staatlicher Willkür, Einschüchterung, Bedrohung und staatlicher Gewalt sprechen kann.
Jetzt ist es ja so, dass teilweise auf Demonstrationen oder auf irgendwelchen Versammlungen Maskenatteste kontrolliert werden. Und die Polizei kontrolliert auch die Stempel der Ärzte. Ist es so, dass jetzt ganz gezielt gefahndet wird nach Ärzten, die Maskenatteste ausstellen, dass die Namen registriert und dann gezielt die Praxen unter Druck gesetzt werden?
Ja, offensichtlich wird staatsanwaltlich ermittelt. Ich habe es aus der Presse erfahren: Der NDR hat Heiligabend von dem Arzt Walter Weber berichtet. Und ich lasse zurzeit durch eine Rechtsanwältin prüfen, ob eine Namensnennung überhaupt rechtens ist. Denn es gilt ja immer noch, zumindest ist es mir so bekannt, dass die Unschuldsvermutung gilt. Solange kein Gerichtsspruch erfolgt ist, ist jemand nicht verurteilt, und dass gegen jemand staatsanwaltlich ermittelt wird, das ist durchaus möglich; ich weiß aber, dass gegen mich ermittelt wird, nur durch die Presse!
Meine Rechtsanwältin verlangt jetzt Akteneinsicht in Hamburg, und ich werde das dann erfahren. Aber es gibt solche roten Listen, und dieser Bürgermeister in dieser kleinen Stadt in der Nähe von Rostock macht eine Vorverurteilung und maßt sich eine Richterstellung an. Auch den bitten wir, das zurückzunehmen und sich dafür zu entschuldigen, dass er sich die Richterstelle anmaßt als Bürgermeister eines Ortes. Das ist unglaublich!
Ich muss wirklich sagen, mir fehlen die Worte! Das ist ja im Grunde schon fast Rufmord, wenn das in den Medien berichtet wird. Also wirklich, so wie Sie sagen, ohne rechtskräftiges Urteil? Gucken wir doch mal genauer hin. Wie läuft das denn im Regelfall ab? Wer veranlasst denn eigentlich, dass ein Richter einen solchen Durchsuchungsbefehl für eine Praxis ausstellt? Wie läuft das genau ab?
Also, es ist so, dass diese Maskenbefreiungsatteste offensichtlich politisch nicht gewollt sind, und in den Raum gegeben wird das Ausstellen unrichtiger Atteste. Ich habe das noch nie gehört, dass ich angeklagt werde, unrichtige Atteste auszustellen. Ich weiß gar nicht, wie das geht. Soll ich meine eigene Unterschrift fälschen? Oder wie? Wenn ein Patient zu mir kommt mit Symptomen durch eine Maske und mir das glaubwürdig schildert, dann nehme ich ihm das ab, und dann ist es meine ärztliche Pflicht, ihm so ein Attest auszustellen, das steht so in der Berufsordnung.
Das steht über allem, die Berufsordnung, den Patienten sozusagen zu schützen, ihm zu dienen beziehungsweise ihn zu unterstützen. Was sind denn das für klassische Symptome, wenn Sie ein Maskenattest ausstellen? Was hat denn ein Patient, der zu Ihnen kommt, für gesundheitliche Probleme zum Beispiel?
Also, es kann eine Vorerkrankung sein, eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, Lungenerkrankung, also Asthma bronchiale. Es können Hauterkrankungen sein, dass jemand eine schwere Dermatitis im Gesicht kriegt. Das sind so die wesentlichen, und es kommen dann die psychischen Störungen dazu, insbesondere Angst-Panik-Störungen, wenn jemand eine posttraumatische Belastungsstörung hat. Nehmen wir an, eine Frau wurde vergewaltigt und ihr wurde dabei ein Kissen auf den Mund gepresst. Dass die auf das Tragen einer Maske mit Angst, Panik und sonstigen Reaktionen reagiert, ist ja wohl verständlich. Und ich halte es für unsere Pflicht, diesen Leuten ein Befreiungsattest auszustellen.
Ich könnte mir vorstellen, dass auch die Patienten eine große Rolle spielen, die Lungenerkrankungen haben. Sie haben das Asthma bronchiale angesprochen; bei anderen chronisch obstruktiven Erkrankungen, bei Menschen, die wirklich schon im Normalfall Atemnot haben und dann noch diese Maske draufbekommen, kann ich mir schon vorstellen, dass sich auch Atemnotzustände noch mal verschlechtern.
Also, jemand hat beispielsweise einen Schlaganfall gehabt, hat eine Herzinsuffizienz, ist sowieso schon, ich sag mal ganz salopp, blau im Gesicht im Normalzustand, und wenn der noch eine Maske trägt, dann nimmt man billigend in Kauf, dass er einen erneuten Schlaganfall hat oder einen Kreislaufkollaps und so weiter, und das passiert ja auch. Die Leute brechen ja auch zum Teil zusammen. Hinzu kommt, dass nachgewiesen ist, dass wenn ich eine Maske aufsetze, der CO2-Spiegel innerhalb weniger Minuten ansteigt in toxische Bereiche, die arbeitsschutzrechtlich gar nicht mehr erlaubt sind. Insofern ist im Berufsrecht, wenn eine Maske getragen werden muss, etwa wegen Feinstaub bei entsprechenden Arbeiten und so weiter, vorgesehen, dass nach einer gewissen Zeit eine Pause von mindestens einer halben Stunde angeordnet ist.
Also eine Maske 8 Stunden zu tragen, ist Nötigung, staatliche Anleitung zur Selbstschädigung und ist eine unterlassene Gefahrenbewertung durch die Maske.
Im Arbeitsrecht muss jeder, der eine Maske im Berufsleben tragen muss, untersucht werden, und 20 Prozent der Leute können per se gar keine Maske tragen aus arbeitsrechtlichen Gründen. Das alles wird unterlassen, insbesondere in Schulen. Die Schulleiter nötigen den Kindern stundenlanges Maskentragen auf und haben von dieser arbeitsmedizinischen Seite offensichtlich keine Ahnung!
Das heißt, es gibt viele gute medizinische Gründe, ein Maskenattest auszustellen, und das wird im Einzelfall auch geprüft. Stimmt denn der Vorwurf — auch das geisterte mal durch die Medien —, dass Ärzte am Telefon oder per E-Mail eine Anfrage bekommen und einfach ein Maskenattest verschicken? Ist das die Regel, oder ist das eher auch die Ausnahme, dass es so läuft?
Also, per E-Mail weiß ich nicht, ich kenne nicht alle Kollegen; per Telefon ist im Ausnahmefall erlaubt, das ist es ja auch bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn mich jemand anruft und sagt: „Ich habe Durchfall. Ich sitze auf der Toilette“, dann kriegt der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Dann muss er nicht in die Praxis kommen. Also in Ausnahmefällen ist es auch per Telefon erlaubt und steht auch so in der Berufsverordnung drin, dass man dann auch ein Attest ausstellen kann, das ist also kein Unrecht.
Wie kommen denn jetzt diese Übergriffe, diese Staatsgewalt in den Praxen, gegen die Ärzte zustande? Spielt die Ärztekammer oder spielen die Ärztekammern da eine Rolle in diesem ganzen Ablauf?
Hier kann ich nur spekulieren, weil ich keine Interna aus Ärztekammern kenne. Man muss sich vorstellen, dass die allgemeine Meinung ist, dass wir hier ein gefährliches Virus haben, dessen Ausbreitung zu unterbinden allerhöchste Staatspflicht ist. Wobei man sagen muss, der Test, auf dem das beruht, der sogenannte PCR-Test, weist keine Infektionen nach, und nur ein Bruchteil der Leute mit einem positiven PCR-Test ist krank, und uns werden Fallzahlen erzählt. Fallzahlen bedeuten Erkrankte; uns werden Fallzahlen als Infizierte, nein, positive Tests als Fallzahlen mitgeteilt, das ist ungefähr wie Brutto/Netto.
Ja, das sind die Testergebnisse, die zugrunde gelegt werden, und dann spricht man von „Fällen“, was letztlich nur positive Testergebnisse bedeutet, aber nicht zwangsläufig eine Erkrankung. Aber welche Rolle spielen die Ärztekammern als Vertretung der Ärzteschaft? Wie kann man sich das vorstellen, was passiert denn, dass Arztpraxen gestürmt werden können? Ich kann mir das gar nicht vorstellen, wie so etwas abläuft, also was da im Hintergrund passieren muss, damit es zu solchen Zwischenfällen kommt.
Also es ist so, die Ärztekammern sind natürlich eine Institution, die formal den Betrieb untersuchen muss, damit formal alles korrekt abläuft, und die darauf achten muss, dass der Arzt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft urteilt. Und offensichtlich — ich kann hier nur spekulieren — ist es so, dass das Ausstellen eines Maskenattestes ungern gesehen wird, weil man denkt, da sind Gefälligkeitsatteste dabei. Unrichtige Atteste und Gefälligkeitsatteste, das sind so Schlagworte, die in die Welt geschickt werden, und offensichtlich spielen da die Ärztekammern auch eine Rolle. Eigentlich müssten die Ärztekammern alle Ärzte schützen und auch die Ärzte schützen, die Maskenatteste ausschreiben, doch die Ärztekammern stellen sich mehr auf die Seite ich sage mal des Mainstreams.
Haben Sie denn selbst mal mit der Hamburger Ärztekammer Kontakt aufgenommen, nachdem jetzt gegen Sie ermittelt wird? Also angerufen und gesagt: „Was ist hier los? Wie stehen Sie dazu?“ Oder wie kann man mit denen mal reden, wie macht man das? Ich persönlich bin ja Medizinerin, aber nicht niedergelassene Ärztin, deswegen frage ich das.
Also wir werden versuchen, mit dem Ärztekammer-Präsidenten hier in Hamburg Kontakt aufzunehmen, um einmal ein klärendes Gespräch zu führen.
Das wäre doch vielleicht eine Idee, auch einmal zu gucken, wie die Ärztekammern dazu stehen, warum sie sich nicht hinter die Ärzteschaft stellen oder zumindest die Ärzte selber kontaktieren. Oder wissen Sie etwas darüber, dass diesen Polizeieinsätzen schon irgendwelche Vorwarnungen oder Abmahnungen vorausgegangen sind? Gibt es da Vorankündigungen, oder passiert das einfach, dass da plötzlich die Polizei in der Tür steht?
Es gibt keine Vorwarnungen. Ich kann jetzt nur für Hamburg sprechen. In Hamburg verhält sich die Ärztekammer in gewissem Maße loyal, also ich kann mich hier nicht beklagen in Hamburg. Ich weiß nur, vorwiegend aus Bayern, einzelne Fälle aus Rheinlandpfalz, Niedersachsen, dass ohne Vorankündigung Praxen richtiggehend gestürmt werden, als ob da ein Terroristennest ist. Ohne Ankündigung morgens um sechs stehen plötzlich unvermutet 20 Leute vor der Tür, weil angeblich der Arzt unrichtige Atteste und Gefälligkeitsatteste ausstellt. Ich frage immer: „Sind wir Massenmörder oder Pädophile? Oder was ist hier los, dass wir als Schwerverbrecher eingestuft und geahndet werden?“
Haben Sie den Eindruck, dass die Ärzteschaft insgesamt jetzt zurückhaltender wird? Ich weiß, dass ich selber häufiger angeschrieben wurde von Menschen, die verzweifelt waren und gesagt haben: „Können Sie mir bitte einen Arzt nennen, der mir ein Attest ausstellen könnte? Ich finde keinen mehr!“ Ich kenne aber auch keine Ärzte, die das jetzt sozusagen hauptsächlich machen würden. Ist das so, dass die Ärzteschaft eingeschüchtert reagiert und jetzt nicht mehr so viele Atteste ausstellt?
Ja, das stimmt leider, dieser Druck, diese Einschüchterung, diese Gewaltandrohung und auch Gewaltausübung haben schon ihren Effekt, sodass der Druck auf die, die nicht bereit sind, ihr Verhalten, also ihr aus meiner Sicht korrektes Verhalten, zu verändern, natürlich höher wird. Und ich darf vielleicht in diesem Fall mal hier aus der Berufsordnung der Hamburger Ärzte sprechen. Unter dem Punkt Gelöbnis steht: „Selbst unter Bedrohung werde ich meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden!“ Ich muss ehrlich sagen, ich halte mich an dieses Gelöbnis, und ich werde auch unter Bedrohung mein korrektes Verhalten nicht verändern.
Ich kenne Kollegen, die zurückzucken, und natürlich Kollegen, denen dann mit Entzug der Approbation gedroht wird, man kann sagen mit Existenzvernichtung. Wenn ich eine Familie hätte, also noch kleine Kinder, noch eine Familie ernähren müsste, dann weiß ich auch nicht, wie ich reagieren würde. Das sind ja die üblichen Repressalien, um jemanden einzuschüchtern, um sein Verhalten zu verändern.
Aber ich finde das sehr bemerkenswert, dass das in der Berufsordnung steht, dass man sogar bei Androhung von Gewalt trotz allem das tut, was ärztliche Pflicht ist, um dem Patienten zu dienen. Das ist doch toll. Kann man sich nicht irgendwie auch auf diese Berufsordnung berufen? Wenn eine solche Situation auftritt, das muss doch höher stehen als die staatlichen Interventionen, hier polizeilicher Art.
Ja, das sollte so sein. Ich schätze mal, dass dieser Satz, „Selbst unter Bedrohung (...)“ so zu reagieren, dass der aus dem Dritten Reich kommt, weil im Dritten Reich die Rolle der Ärzte nicht immer unbedingt vorbildlich war. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Satz aus dieser Zeit kommt. Und es steht noch in § 2 Absatz 4 Allgemeine ärztliche Berufspflichten: „Der Arzt darf hinsichtlich seiner ärztlichen Entscheidung keine Weisung von Nicht-Ärzten entgegennehmen.“ Das steht definitiv ausdrücklich da drin. Also die Politik wünscht, dass ich keine Atteste ausstelle — ich halte in den Einzelfällen das Ausstellen von Attesten für ein Gebot der Menschlichkeit, und ich werde diese Atteste ausstellen.
Das sind so schöne klare und starke Worte, Herr Weber. Da möchte ich mich wirklich ganz persönlich bei Ihnen bedanken für dieses Rückgrat, was wir so nötig brauchen in diesen Zeiten. Und das wünsche ich mir auch für viele, viele Ärzte, dass sie dieses Rückgrat bewahren können und dem Druck nicht nachgeben, dass sie hinter ihren Patienten stehen und dass sie das Beste für ihre Patienten tun, weil es ihre berufliche, ihre ethische Pflicht ist. Herr Weber, brauchen wir möglicherweise in unserer Gesellschaft noch eine Diskussion über die Ethik des Arztberufes? Müssen wir neu darüber sprechen, jetzt in diesen Zeiten?
Ja, unbedingt notwendig. Wir haben in diesem Punkt einen Gesprächsbedarf und einen Diskussionsbedarf, denn diese Frage hat sich ja die ganze Zeit nicht gestellt. Die stellt sich erst seit einem Dreivierteljahr, und mein Wunsch an die Ärztekammer wäre, so eine Veranstaltung zu organisieren, wo über diese ganzen Punkte einmal gesprochen wird, also über Ethik unseres Berufes, über den Druck des Staates, über Umgehen mit Druck, mit Existenzbedrohung. Leider kommt das von den Ärztekammern bisher gar nicht. Es kommt nur eine Bedrohung der Ärzte, die bereit sind, diese Vorgaben der Berufsordnung umzusetzen, sie werden ja fast kriminalisiert. Man müsste sich ja auch fragen, ob die Ärzte, die diese Atteste nicht ausstellen, unterlassene Hilfeleistung begehen. Alle diese Fragen sollten mal offen diskutiert werden, und ich wünsche mir von den Ärztekammern, dass sie sich wirklich an die Spitze dieser Diskussion stellen, denn das ist eine ihrer Aufgaben. Nicht nur formale Untersuchung, sondern wirklich grundsätzliche Führung.
Ja, ich denke mir, ein weiterer Punkt könnte auch sein, über die Impfungen zu sprechen, insbesondere über die in der Politik diskutierten Formulierungen von Zwangsimpfung oder Impfvorschriften, ob es in Ordnung ist, dass wir geimpften Menschen zum Beispiel Grundrechte eher zusagen als ungeimpften Menschen, diese Zweiklassengesellschaft mit Ungeimpften und Geimpften. Ich kann mir vorstellen, da gibt es viele Punkte, über die wir als Ärzte mitreden könnten und sollten in dieser Zeit.
Ja, auch das wäre ein ganz wichtiger Punkt, der mal offen ausdiskutiert werden müsste, statt die Leute, die sich impfkritisch äußern, zu kriminalisieren und in eine rechte Ecke zu drängen oder was weiß ich. Das wirklich mal ergebnisoffen zu diskutieren in allen Facetten, das würde ich mir von den Ärztekammern wünschen.
Ja, Ärzte für Aufklärung wenden sich hiermit an die Ärztekammern mit der Bitte um eine offene gesellschaftliche Diskussion dieser Punkte, und das ist ganz wichtig, dass Sie das noch mal so schön jetzt formuliert haben. Mit diesen Worten, mit diesem Statement, Herr Weber, möchte ich mich gerne von Ihnen verabschieden für heute. Vielen Dank für das Gespräch. Ich glaube, wir werden noch weitere Themen dazu haben, und hoffe, dass etwas passiert in der Republik.