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Kinderehen: Falsch verstandene Toleranz fällt Frauen in den Rücken

Archivmeldung vom 01.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Julia Klöckner (Februar 2014)
Julia Klöckner (Februar 2014)

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner hat den Koalitionsbeschluss zur Aufhebung von Kinderehen verteidigt. Auf der Jahresversammlung der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) erklärte Klöckner: „Wir dürfen Frauen, vor allem aus muslimischen Kulturkreisen, nicht aus falsch verstandener Toleranz und angeblicher Kultursensibilität in den Rücken fallen. In Deutschland entscheiden Frauen selbst, wie sie leben, wo sie arbeiten, wen sie heiraten.“

Gegenüber den Mitgliedern der IGFM erläuterte Klöckner: „Frauenrechte sind nicht verhandelbar. Das Bestreben, Frauen aus dem gesellschaftlichen Leben zurückzudrängen, eint Rechtspopulisten, Islamisten, Erdogan, Putin, Trump. Deshalb können wir uns nicht auf Erreichtem ausruhen, sondern müssen Frauenrechte immer wieder neu sichern. Die Rolle der Frau ist ein Schlüssel für gelingende Integration. Weltoffenheit und Vielfalt sind kostbare Werte.“

Die IGFM hatte bereits seit langer Zeit ein generelles Verbot und die Aufhebung von Kinderehen „ohne Ausnahmen und Schlupflöcher“ gefordert. Nach Überzeugung der IGFM müsse das Verbot auch für nicht staatlich anerkannte Ehen, die sogenannten „Imam-Ehen“, gelten. Soziale Not von Mädchen und minderjährigen Müttern aus bereits im Ausland geschlossenen Ehen ließen sich über Regelungen im Unterhaltsrecht lösen.

„Weltfremd, schwerfällig, praxisfern“

Damit das Verbot auch tatsächlich umgesetzt werden könne, ist nach Auffassung der IGFM eine automatische Aufhebung bei der Einreise nötig. Der bisherige – und auch der jetzt diskutierte – Rechtsweg sei viel zu schwerfällig und praxisfern. Es sei „völlig weltfremd“ zu hoffen, dass die Opfer in Gerichtsverfahren offen bestätigen würden, dass sie zwangsverheiratet wurden, erklärt die IGFM. In der Regel sind Minderjährigen ihre Rechte nicht einmal bekannt. Aufhebungsverfahren vor deutschen Gerichten seien viel zu langwierig und könnten überhaupt erst eingeleitet werden, wenn das Mädchen seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland erreicht habe. Dadurch seien Jugendämter monatelang zur Tatenlosigkeit verdammt. „Ein glaubhafter Schutz für Kinder sieht anders aus. Die automatische Aufhebung von Kinderehen ohne Ausnahme wird der einzige Weg sein, der in der Praxis tatsächlich funktioniert“, so die IGFM weiter.

Wirksame Strafen für Imame und Eltern

Die IGFM plädiert außerdem für eine wirksame Vorbeugung in Deutschland. Es sollten Wege gefunden werden, dass Imame, die Kinderehen schließen, ihr Amt nicht weiter ausüben können. Eine Strafzahlung von „bis zu 1.000 Euro“ wie sie von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgeschlagen wurde, sei viel zu niedrig, um tatsächlich abzuschrecken, so die IGFM.

Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

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