Richterbund für Speicherung von IP-Adressen
Archivmeldung vom 01.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIn der Debatte über die Einführung einer neuen Form der Vorratsdatenspeicherung wächst der Druck auf Justizminister Marco Buschmann (FDP). Nach dem Bundesrat sprach sich jetzt der Deutsche Richterbund dafür aus, eine begrenzte, auf maximal vier Wochen befristete Speicherpflicht für Computer-Kennungen einzuführen, um die Bekämpfung von schweren Straftaten zu erleichtern.
Der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, sagte den
Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstag): "Bei Internet-Straftaten
wie Kinderpornographie ist die IP-Adresse oftmals der einzige, aber
immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Täter aufzuspüren und Opfer
aus einer womöglich andauernden Notlage zu befreien." Der Bundesrat
schlage einen europarechtskonformen Weg zur Speicherung von IP-Adressen
vor, die Ampel-Koalition solle diesen Vorschlag rasch aufgreifen.
Mit
Blick auf die Liberalen betonte Rebehn: "Die FDP wäre gut beraten, es
den Grünen gleichzutun und keine politischen Scheingefechte mehr um eine
Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu führen, mit der die maßvollen
Vorschläge des Bundesrats tatsächlich nichts zu tun haben." Die
Länderkammer hatte sich am vergangenen Freitag auf einen Gesetzesentwurf
zur Speicherung von Computer-Kennungen verständigt. Mit ihm sollen
Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, die so genannten
IP-Adressen befristet und anlasslos zu speichern. Mithilfe dieser
Adressen können Computer im Internet eindeutig zugeordnet werden.
Justizminister
Buschmann hingegen spricht sich bislang für das so genannte "Quick
Freeze"-Verfahren aus. Das bedeutet, dass Daten erst dann gespeichert
werden, wenn ein Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt. Buschmann
und die FDP argumentieren bisher, dass bei einer anlasslosen
Vorratsdatenspeicherung die Bürger unter Generalverdacht gestellt
würden.
Richterbund-Vertreter Rebehn sagte hingegen, das
Quick-Freeze-Verfahren sei "keine gleichwertige Alternative" zum
Vorschlag des Bundesrats. "Damit hinge es vom Zufall oder der
Speicherpraxis der Internetanbieter ab, ob die IP-Daten dort noch
vorhanden sind, wenn eine Anordnung zum Einfrieren kommt."
Der
Vorschlag des Bundesrats geht auf eine Initiative des schwarz-rot
regierten Hessen zurück, der sich auch Länder mit grüner
Regierungsbeteiligung anschlossen. Nun muss sich der Bundestag damit
befassen.
Vor zwei Jahren hatte der Europäische Gerichtshof der
anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten enge Grenzen gesetzt
und entschieden, dass die weit gefassten deutschen Vorschriften dazu
nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind. Die Richter entschieden aber
auch, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität IP-Adressen unter
bestimmten Bedingungen gespeichert werden können. Dem soll der
Gesetzentwurf des Bundesrats Rechnung tragen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur