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Richterbund für Speicherung von IP-Adressen

Archivmeldung vom 01.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Totalüberwachung (Symbolbild)
Totalüberwachung (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

In der Debatte über die Einführung einer neuen Form der Vorratsdatenspeicherung wächst der Druck auf Justizminister Marco Buschmann (FDP). Nach dem Bundesrat sprach sich jetzt der Deutsche Richterbund dafür aus, eine begrenzte, auf maximal vier Wochen befristete Speicherpflicht für Computer-Kennungen einzuführen, um die Bekämpfung von schweren Straftaten zu erleichtern.

Der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstag): "Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornographie ist die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Täter aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich andauernden Notlage zu befreien." Der Bundesrat schlage einen europarechtskonformen Weg zur Speicherung von IP-Adressen vor, die Ampel-Koalition solle diesen Vorschlag rasch aufgreifen.

Mit Blick auf die Liberalen betonte Rebehn: "Die FDP wäre gut beraten, es den Grünen gleichzutun und keine politischen Scheingefechte mehr um eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zu führen, mit der die maßvollen Vorschläge des Bundesrats tatsächlich nichts zu tun haben." Die Länderkammer hatte sich am vergangenen Freitag auf einen Gesetzesentwurf zur Speicherung von Computer-Kennungen verständigt. Mit ihm sollen Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, die so genannten IP-Adressen befristet und anlasslos zu speichern. Mithilfe dieser Adressen können Computer im Internet eindeutig zugeordnet werden.

Justizminister Buschmann hingegen spricht sich bislang für das so genannte "Quick Freeze"-Verfahren aus. Das bedeutet, dass Daten erst dann gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt. Buschmann und die FDP argumentieren bisher, dass bei einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung die Bürger unter Generalverdacht gestellt würden.

Richterbund-Vertreter Rebehn sagte hingegen, das Quick-Freeze-Verfahren sei "keine gleichwertige Alternative" zum Vorschlag des Bundesrats. "Damit hinge es vom Zufall oder der Speicherpraxis der Internetanbieter ab, ob die IP-Daten dort noch vorhanden sind, wenn eine Anordnung zum Einfrieren kommt."

Der Vorschlag des Bundesrats geht auf eine Initiative des schwarz-rot regierten Hessen zurück, der sich auch Länder mit grüner Regierungsbeteiligung anschlossen. Nun muss sich der Bundestag damit befassen.

Vor zwei Jahren hatte der Europäische Gerichtshof der anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten enge Grenzen gesetzt und entschieden, dass die weit gefassten deutschen Vorschriften dazu nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind. Die Richter entschieden aber auch, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen gespeichert werden können. Dem soll der Gesetzentwurf des Bundesrats Rechnung tragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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