Wissenschaftliche Dienste: Zentrale AfD-Vorhaben rechtswidrig
Archivmeldung vom 02.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićZwei zentrale migrationspolitische Vorhaben der AfD für den Fall einer möglichen Beteiligung an einer Landesregierung in Sachsen oder Thüringen wären offenbar rechts- und verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.
AfD-Chef Tino Chrupalla hatte im Juli im ARD-Sommerinterview gesagt,
seine Partei werde im Fall einer Regierungsübernahme in Sachsen oder
Thüringen innerhalb der ersten 100 Tage Grenzkontrollen einführen und
den bundesweiten Verteilmechanismus für Asylbewerber aufkündigen. Die
Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger hat die Wissenschaftlichen
Dienste des Parlaments nun mit einer rechtlichen Prüfung dieser Vorhaben
beauftragt - das Ergebnis: Beide Maßnahmen wären nicht rechtskonform
durchsetzbar.
Der Bund verfüge gemäß Artikel 73 des Grundgesetzes
über die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Grenzschutz,
schreiben die Experten der Wissenschaftlichen Dienste. Die Länder
könnten nur im Einvernehmen mit dem Bund Grenzschutzaufgaben wahrnehmen -
wie es aktuell in Bayern der Fall sei.
Würde ein Land ohne
Einvernehmen des Bundes Grenzschutzmaßnahmen durchführen, verstieße das
gegen die grundgesetzlich geregelte Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern. Ob ein solcher Verstoß vorliege, könnte Gegenstand eines
Bund-Länder-Streits vor dem Bundesverfassungsgericht werden. "Sofern die
Voraussetzungen des Art. 37 GG vorliegen, kämen theoretisch auch
Maßnahmen des Bundes im Wege des - praktisch noch nie angewendeten -
Bundeszwangs in Betracht", schreiben die Verfassungsexperten des
Bundestags. Auch der Verteilmechanismus für Asylbewerber - der
sogenannte Königsteiner Schlüssel - könne nicht von einem einzelnen Land
angetastet werden. Auch hier seien Maßnahmen bis hin zum "Bundeszwang"
möglich.
"Der Wissenschaftliche Dienst bestätigt, dass Chrupallas
Ankündigungen für den Fall einer AfD-Landesregierung mit geltendem
Verfassungsrecht unvereinbar sind", sagte die Linken-Abgeordnete Bünger
dem RND. "Entweder handelt es sich also um plumpe Wählertäuschung oder
aber um die Ankündigung eines noch nie dagewesenen Verfassungsbruchs,
der die gefestigten rechtsstaatlichen Strukturen des Föderalismus
gefährdet." Chrupallas Ankündigungen zeigten einmal mehr, warum die AfD
die Verfassung und den Frieden in Deutschland gefährde.
Quelle: dts Nachrichtenagentur