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Maschinenbauingenieur: CO2-Grenzwerte für Pkw neu verhandeln

Archivmeldung vom 12.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dirk Spaniel (2018)
Dirk Spaniel (2018)

Bild: AfD Deutschland

Die EU-Normwerte für Kraftstoffverbrauch und Emissionen werden seit 2017 im neu eingeführten WLTP-Zyklus ermittelt. Der ab 2020 geltende CO2-Grenzwert von 95 Gramm pro Kilometer beruht auf dem alten NEFZ-Zyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Wie der NEFZ wird auch der WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedures) auf dem Prüfstand ermittelt. Er schreibt standardisierte, reproduzierbare und vergleichbare Prüfbedingungen für nationale und internationale Fahrzeughersteller vor.

„Die von der EU anvisierten neuen Grenzwerte sind technisch nicht machbar, da der thermodynamische Wirkungsgrad des Motors nahezu verdoppelt werden müsste. Das ist absolut unrealistisch“, sagt Dirk Spaniel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und erfahrener Maschinenbauingenieur. „Daher fordern wir die Bundesregierung in unserem heute vorgestellten Antrag auf, die CO2-Grenzwerte neu zu verhandeln. Unrealistisch angesetzte Ziele fördern Mauscheleien und schaden unserer Schlüsselindustrie“, befürchtet er.

„Wir wollen erreichen, dass Strafzahlungen erst ab einem Grenzwert von 130 Gramm CO2/km nach NEFZ-Zyklus festgesetzt werden“, erklärt Spaniel. Als Beispiel nennt er einen Opel Astra 1.4 Benzin mit 5-Gang Getriebe. Der Verbrauch liegt je nach Ausstattung bei 5,4 bis 5,5 Litern pro 100 Kilometern. Die CO2-Emissionen betragen auf Grundlage der NEFZ-Messung 124 bis 128 Gramm Ausstoß pro Kilometer. Die Werksangaben nach WLTP belaufen sich je nach Ausstattung auf 5,4 bis 9,0 Liter je 100 km und 124 bis 209 Gramm pro Kilometer.

Spaniel rechnet vor: „Die Strafzahlung für ein Auto dieser Klasse beträgt für jedes Gramm CO2, das über dem EU-Wert von 95 Gramm liegt, satte 95 Euro. Für einen Kompaktwagen wie aus dem oben genannten Beispiel werden dann je nach Ausstattung zwischen 2.840 Euro und 10.800 Euro Strafzahlung fällig. Diese Zwangsverteuerung trägt entweder der Kunde, für den Autos zunehmend unerschwinglich werden oder der Autohersteller, der durch diese Zusatzbelastung nicht mehr rentabel arbeiten kann. Was das für die Arbeitsplatzsituation bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen“, meint der AfD-Abgeordnete.

„Wer zudem die Preise für Elektromobile analysiert, kann davon ausgehen, dass Kompaktwagen mit Batterien in akzeptablen Reichweiten mittelfristig breiten Bevölkerungsschichten nicht zugänglich sein werden. Sie werden auf subtile Weise von der individuellen Mobilität ausgeschlossen werden“, warnt Spaniel. „Dieses Vorgehen der Bundesregierung und der EU trägt die Züge einer Staatsform, der es unter dem Deckmantel des Umweltschutzes gelingt, die Freiheit ihrer Bürger ernsthaft zu beschneiden.“

Quelle: AfD Deutschland

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