Bundestag beschließt Lauterbachs Krankenhausreform
Archivmeldung vom 17.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Bundestag hat am Donnerstag die Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet. Für die Reform stimmten 374 Abgeordnete, dagegen 285. Ein Parlamentarier enthielt sich.
Mit dem Gesetz soll das derzeit auf sogenannten Fallpauschalen
basierende System so umgebaut werden, dass künftig 60 Prozent der
Betriebskosten von Kliniken mit neu eingeführten Vorhaltepauschalen
gedeckt werden. Mit der Einführung von Leistungsgruppen mit
bundeseinheitlichen Qualitätskriterien soll garantiert weren, dass
Leistungen künftig nur in solchen Krankenhäusern erbracht werden, die
über das dafür notwenige Personal, eine adäquate apparative Ausstattung
sowie erforderliche Fachdisziplinen zur Vor-, Mit- und Nachbehandlung
verfügen.
"Wir brauchen diese Reform, und zwar jetzt", erklärte
Lauterbach in seiner Rede im Bundestag. "Wir haben Unterversorgung,
Überversorgung und Fehlversorgung nebeneinander." Eine Unterversorgung
gebe es beispielsweise in Kinderversorgung und der Geburtshilfe. "Wir
haben auch eine Unterversorgung der Versorgung von
Schlaganfallpatienten. Zum Teil braucht es 50 Minuten nach einem
Schlaganfall, bis der Patient versorgt werden kann in einer geeigneten
Einrichtung", sagte der SPD-Politiker. "Diese Unterversorgung kostet
Menschenleben jeden Tag."
Gleichzeitig haben man eine
Fehlversorgung in der Krebsbehandlung. "Wir haben im Umfeld der
Uniklinik Köln 85 Kliniken, die auch Darmkrebs versorgen. Viele dieser
Kliniken machen weniger Fälle und sich nicht spezialisiert", behauptete
der Gesundheitsminister. "Kein Arzt würde sich jemals in einer solchen
Klinik selbst behandeln lassen." Eine Überversorgung gebe beispielsweise
bei den Knieprothesen, die von Kliniken als "Cash Cow" benutzt würden.
"Zum Teil ist es jetzt schneller möglich, ein Kniegelenk austauschen zu
lassen, auch wenn es vielleicht gar nicht notwendig ist, als dass Sie
einen Termin beim Physiotherapeuten für das Knie bekommen."
Die
Krankenhausreform werde eine Umstellung sein, so Lauterbach. "60 Prozent
des Budgets werden über Vorhaltepauschalen bezahlt und diese 60 Prozent
werden von den Ländern so verteilt, dass das Nebeneinander von
Überversorgung, Fehlversorgung und Unterversorgung beseitigt werden
kann", erläuterte der Bundesminister. "Ein Land kann hingehen und baut
zusätzliche Kapazitäten für die Schlaganfallversorgung auf, baut
Überkapazitäten bei der Versorgung von Kniegelenkprothesen ab. Die
Länder bekommen die Möglichkeit, das tatsächlich so zu steuern, dass es
dem Bedarf entspricht."
Die Opposition sieht in der Reform kein
Mittel gegen das drohende Krankenhaussterben. "Wir haben immer gesagt
für die Übergangsphase, bis diese Reform wirken kann, brauchen wir eine
Brückenfinanzierung", sagte Tino Sorge (CDU). "Wenn Ihnen die Versorgung
im ländlichen Raum insbesondere wichtig wäre, dann hätten sie schon
längst mit uns gemeinsam diese Brückenfinanzierung hier im Bundestag auf
den Weg gebracht."
Das Gesetz ist nicht im Bundesrat
zustimmungspflichtig, eine Blockade ist dennoch möglich. Die
unionsgeführten Länder haben bereits angekündigt, den
Vermittlungsausschuss anrufen zu wollen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur