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Tolzin: So können wir eine Wiederholung des Lockdowns verhindern

Archivmeldung vom 29.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

"Selbst wenn der verfassungswidrige Corona-Lockdown demnächst komplett beendet wird, so besteht die reale Gefahr, dass unsere Berufspolitiker versuchen werden, die wachsende außerparlamentarische Opposition durch Ausrufung einer angeblichen zweiten Welle und eines neuen Lockdowns einzudämmen. Dem können wir bereits jetzt durch einen konsequenten Gang durch die Instanzen einen Riegel vorschieben." Dies schreibt der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de

Tolzin weiter: "

Irgendwann werden auch die Gerichte Farbe bekennen müssen

Zwar ist es im Moment noch so, dass sich alle Gerichte schwer damit tun, Eilanträgen gegen die - eindeutig verfassungswidrigen - Corona-Verordnungen stattzugeben und damit „politisch unkorrekte“ Entscheidungen zu treffen.

In den Hauptsacheverfahren werden sie jedoch nicht darum herum kommen, sich inhaltlich sehr intensiv mit der Frage zu beschäftigen, ob denn die Einstufung des Coronavirus als ernsthafte Gefahr für die Bevölkerung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) wirklich plausibel ist.

Natürlich können die deutschen Verfassungsgerichte auf Landes- und Bundesebene die Hauptsache-Verfahren hinauszögern und das werden sie wohl auch tun. Aber je länger sie die Verfahren herauszögern, desto größer wird der öffentliche Druck auf sie werden. In dieser Hinsicht sind auch die Grundrechte-Demos sehr wichtig, denn auf die Mainstream-Medien können wir bekanntlich nicht ohne weiteres zählen.

Ich gehe deshalb davon aus, dass die endgültigen Entscheidungen darüber, ob die verschiedenen Lockdown-Maßnahmen gerechtfertigt waren, noch in diesem Jahr gefällt werden, spätestens aber Anfang nächsten Jahres – also lange vor den Bundestagswahlen im September 2021.

Seit dem 24. April 2020 ist mit Dr. Uwe Lipinski aus Heidelberg ein erfahrener Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht für uns tätig und hat bereits zahlreiche Klageschriften beim Bayerischen Verfassungsgerichthof eingereicht. Wenn auch bisher - fast - alle Eilanträge trotz der Dringlichkeit abgewiesen wurden, so konnten wir doch zumindest bei der Abstandsregel beim Sport einen ersten Erfolg verbuchen.

Da die Bayerische Staatsregierung innerhalb von drei Monaten die Lockdown-Regeln insgesamt 15 Mal geändert hat, war es mit einer Klageschrift nicht getan. Mindestens einmal die Woche wird vom Bayerischen Staatsministerium entweder eine neue Fassung der Corona-Verordnung oder diverse „Nachbesserungen“ beschlossen. Der Gesetzestext wird hierdurch nur noch länger und komplexer. Jedes Mal reicht unser Anwalt eine nachgebesserte Klage einschließlich Eilantrag gegen die jeweils neue Fassung ein. Das Aktenzeichen beim BayVerfGH ändert sich dadurch jedoch nicht, es lautet "Vf. 34-VII-20".

Warum klagen wir vor allem in Bayern?

Die Möglichkeit einer sogenannten Popularklage ist eine Besonderheit der bayerischen Landesverfassung, die es ermöglicht, auch ohne direkte eigene Betroffenheit gegen eine, mehrere oder alle Regelungen einer Verordnung zu klagen. Auch gegen das Bayerische Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) haben wir bereits Klage und Eilanträge eingereicht.

Da wir keine Großkanzlei zur Verfügung haben - und auch nicht zahlen könnten - würde es einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten, gleichzeitig in allen 16 Bundesländern gegen die jeweiligen verfassungswidrigen Verordnungen zu klagen. Bayern eignet sich besonders gut für eine Musterklage.

Ein Erfolg der Klage hätte eine deutliche Signalwirkung für das ganze Bundesgebiet, u. a. auch deshalb, weil sich Bayerns Ministerpräsident Söder als besonders "harter Hund" bei der Bekämpfung der angeblichen Seuche präsentiert.

Diese ständigen Änderungen haben zur Folge, dass unser Fachanwalt jedes Mal seine Klageschrift anpassen muss. Es kommen natürlich auch immer neue Argumente dazu, die in die Begründungen eingearbeitet werden müssen. Das ist ein erheblicher zeitlicher Aufwand und verursacht entsprechende Kosten, weil die ganze Kanzlei, d. h. unser Anwalt und seine Mitarbeiter, im Augenblick primär nichts anderes tun, als unsere Klagen und Eilanträge voranzubringen.

Wir haben bisher etwa 53.000 Euro an Spenden aufgebracht und in diese Klagen investiert (Stand 26. Juni). Bisher konnte ich auch alle Kostennoten der Kanzlei begleichen, aber die neuesten Rechnungen über ca. 10.000 Euro sind nun noch offen. Den jeweils aktuellen Kontostand finden Sie unter http://agbug.de/spenden-index.html.

Seit dem 8. Juni sind wir mit unserer bayerischen Popularklage auch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Scheitern wir auch vor dem BVerfG, werden wir vor den Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg ziehen.

...und führe sie nicht in Versuchung!

Warum ist es so wichtig, diese Klage(n) trotz des hohen finanziellen und prozessualen Risikos durchzuziehen?

Wenn wir die Corona-Verordnungen nicht rechtzeitig vor der von vielen prophezeiten zweiten Welle kippen, ist zu befürchten, dass wir in ein paar Monaten das gleiche nochmal durchmachen müssen.

Ich schätze das Risiko als sehr hoch ein, dass die Berufspolitiker der etablierten Parteien - koste es, was es wolle - versuchen werden, durch erneute Lockdown-Maßnahmen die wachsende Opposition in Schach zu halten.

Eine angebliche zweite Corona-Welle wäre aus ihrer Sicht die ideale Rechtfertigung dafür, die Einrichtung ergebnisoffener Untersuchungsausschüsse zu verhindern und sich solange wie nur irgend möglich an der Macht zu halten.

Und warum sollte, was aus ihrer Sicht einmal super funktioniert hat, nicht auch ein zweites Mal funktionieren? Und deshalb ist es von fundamentaler Bedeutung, dem ein für alle Mal einen rechtlichen Riegel vorzuschieben.

In unseren Begründungen für die Klage werden sowohl formelle Fehler wie auch sachliche Fehler bei der Abwägung der Verhältnismäßigkeit beanstandet. In ihren Stellungnahmen weicht die bayerische Staatsregierung erwartungsgemäß keinen Millimeter zurück und läßt keinerlei Kritik am eigenen Verhalten gelten.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof war bisher bis auf eine Ausnahmen nicht bereit, sich - trotz der für viele Menschen hoch akuten und gravierenden Grundrechtseingriffe – in nennenswertem Maße inhaltlich mit den Begründungen der Klageschrift auseinanderzusetzen. Die Ausnahme betrifft die Abstandsregelungen beim Sport und stellt unseren ersten echten Erfolg dar.

Wie viele Spenden sind noch nötig?

Wir alle, d. h. alle beteiligten Kläger, ich und natürlich auch unser Rechtsanwalt sind unverändert fassungslos über die breite Missachtung der Grundrechte durch Bundes- und Landespolitiker sowie durch die Gerichte und sind hochmotiviert, diesen Wahnsinn zu stoppen.
Ich möchte deshalb gerne weiter mit ihnen allen zusammenarbeiten und die begonnenen Verfahren auch bis zur Entscheidung weiterführen.

Meiner Schätzung nach sind dazu insgesamt noch wenigstens weitere 100.000 Euro notwendig, wenn auch natürlich nicht alles auf einen Schlag. Den jeweils aktuellen Kontostatus finden Sie unter http://agbug.de/spenden-index.html.

Derzeit laufen folgende Verfahren:

  1. Die Popularklage gegen die bayerischen Corona-Verordnung(en). Hier sind wir seit dem 6. Juni vor dem BVerfG in Karlsruhe.
  2. Eine Klage gegen die Maskenpflicht in BaWü. Auch hier sind wir mittlerweile in Karlsruhe beim BVerfG.
  3. Die Popularklage gegen das Bayerische Infektionsschutzgesetz, das dem Freistaat Bayern gravierende Grundrechtseingriffe gestattet, z. B. auch die Anordnung von Arbeitszwang.
  4. Unser Widerspruch gegen das "Hängemattenbußgeld" des Landratsamtes Weilheim i. Schongau war inzwischen erfolgreich, wir kämpfen allerdings noch um die vollständige Übernahme der Kosten, was uns bislang mit einer abenteuerlichen, frei erfundenen Begründung verwehrt wurde.

Eingestellt wurden inzwischen folgende Verfahren:

  1. Das Verbot eines Autokorsos in Düsseldorf. Wir waren mit dem Kläger vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und kurz davor, Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster einzureichen. Leider war der Kläger aus persönlichen Gründen nicht bereit, die Klage fortzuführen und einen zweiten Kläger konnten wir bisher nicht in NRW finden. Dies ist um so bedauerlicher, als wir bereits ein paar Tausend Euro Spendengelder in dieses Verfahren investiert hatten.
  2. Durchsetzung einer großen Veranstaltung (13. Stuttgarter Impfsymposium) in Filderstadt. Leider hat uns das Ordnungsamt Filderstadt durch einen Trick eine Klage sehr erschwert, denn wir hätten parallel auch gegen die Betreibergesellschaft der Veranstaltungshalle klagen müssen.

Geplante Verfahren:

  1. Eine Klage gegen die Corona-Verordnungen in Hessen ist in Vorbereitung. Wir sind u. a. aufgrund diverser Formfehler dieser Verordnung guter Dinge, was den Ausgang angeht.
  2. Wenn es das Spendenaufkommen erlaubt, würden wir danach auch gerne diverse Bestimmungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) anfechten, u. a. die neue Machtfülle des Bundesgesundheitsministers und den Impfzwang bei Masern.

Darüber hinaus werden wir in absehbarer Zeit keine neuen Verfahren über unseren Spendenpool finanzieren, um die Finanzierung der bestehenden Verfahren nicht zu gefährden. Über die einzelnen Verfahren werde ich in den nächsten Tagen und Wochen ausführlicher berichten, so dass Sie besser nachvollziehen können, was wir mit Hilfe Ihrer Spenden unternommen haben.

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin


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