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Aus dem Antidiskriminierungsgesetz wird nun das Gleichbehandlungsgesetz

Archivmeldung vom 10.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Alt-Kanzler Gerhard Schröder kann sich entspannt zurücklegen und seinen Privatgeschäften nachgehen. Denn seine Nachfolgerin im Kanzleramt führt genau die Politik weiter, die er von 1998 bis 2005 betrieben hat. Diesen Eindruck gewinnen zumindest auch immer mehr Parteifreunde der CDU-Politikerin Angela Merkel, die nicht mehr erkennen können, dass die Frau an der politischen Spitze wirklich „Mehr Freiheit wagen will“.

Jüngstes Beispiel ist das so genannte Antidiskriminierungsgesetz, das in Orwellschem Neusprech nun Gleichbehandlung heißen soll.

Das Unions-Bundesratsvotum bleibt unklar, da zumindest Vorbehalte aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen deutlich gemacht wurden. Doch wenn es zum Schwur kommt, werden wohl alle auf Linie bleiben. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla scheint Probleme mit der Kommunikation innerhalb der Union zu haben. Gegenüber dem ZDF (http://www.zdf.de) erklärte er, die Einwände aus den eigenen Reihen seien vielleicht in „Verkennung der wirklichen Einigung“ geäußert worden. Die Union habe an 16 Stellen entscheidende Veränderungen durchgesetzt und Belastungen für die Wirtschaft verhindert.

In der Wirtschaft zumindest ist diese Botschaft noch nicht angekommen. Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW - http://www.bvmwonline.de), mahnte, Schwarz-Rot solle sich beim Antidiskriminierungsgesetz strikt an die Vorgaben der EU halten. Was darüber hinausgehe, sei überflüssig und produziere nur neue Bürokratie. Es bestehe keine Notwendigkeit für einen deutschen Sonderweg zur Umsetzung europäischen Rechts. Das gelte etwa bei dem geplanten Verbandsklagerecht: „Herr Pofalla irrt, wenn er dieses Musterbeispiel für Überregulierung als ‚vernünftige Lösung’ verkaufen will.“ Auch der zivilrechtliche Teil könne nicht das letzte Wort sein. Der Gesetzgeber schieße weit über das Ziel hinaus. Die Große Koalition übernehme ohne Not ideologische Positionen der Vorgängerregierung. „Frau Merkel droht zur Hüterin rot-grünen Erbes zu werden“, so Ohoven. Dies sei für den unternehmerischen Mittelstand enttäuschend.

Ähnlich äußerte sich Patrick Adenauer, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU - http://www.asu.de). Das neue „Paragraphenmonstrum“ sorge nur für Zwietracht und Misstrauen im Wirtschaftsalltag. Deutschlands Unternehmen werde das teuer zu stehen kommen: „Anstatt wie unzählige Male angekündigt, EU-Richtlinien nur noch eins zu eins umzusetzen, sattelt die Bundesregierung kräftig drauf. Nach der Reichensteuer reicht die Union damit die Hand für ein weiteres rot-grünes Prestigeprojekt. Der Koalitionsfrieden ist offensichtlich wichtiger als vernünftige Politik. Stattdessen betreibt man eine Politik gegen die Unternehmen und ihre Mitarbeiter.“

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) (http://www.faz.net) macht Corinna Budras darauf aufmerksam, wie teuer es werden kann, wenn Tugend statt Freiheit gepredigt und praktiziert wird. Im „Mutterland“ der Antidiskriminierung, den Vereinigten Staaten, nehme die Folgen der dort verbreiteten „Klageindustrie“ nämlich eindrucksvolle Dimensionen an: Jährlich belasten juristische Auseinandersetzungen die US-Wirtschaft mit 250 Milliarden Dollar. „Mehr als unglücklich ist indes das Vorgehen der Bundesregierung beim Antidiskriminierungsgesetz. Dabei ist sie zwar von europäischen Zwängen getrieben, doch auch hier sind die Vereinigten Staaten als Mutterland der Antidiskriminierung Vorbild. Gerade hat die Bundesjustizministerin einen Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz vorgelegt und ist damit noch über die Vorgaben der EU hinausgegangen. Doch schon diese sind des Guten zuviel. Während die Regeln in Amerika auch wegen des fehlenden Kündigungsschutzes ihren Sinn haben, passen sie in Deutschland nicht ohne weiteres in die bestehende Rechtsordnung.“

Quelle: Pressemitteilung medienbüro.sohn

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