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FDP-Politiker Baum hält NRW-Epidemiegesetz in Teilen für untragbar

Archivmeldung vom 06.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der FDP-Politiker und frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum hat Nachbesserungen am umstrittenen Entwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung für ein Epidemiegesetz gefordert. "Das Gesetz muss für alle der Regierung zugestandenen Maßnahmen eine Verfallsklausel enthalten", sagte Baum dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Das Fehlen solcher Befristungen im Entwurf sei untragbar. "Das Parlament muss hier immer das letzte Wort haben", so der engagierte Rechtspolitiker und Bürgerrechtler. "Was wir im Moment erleben, sind die größten kollektiven Grundrechtseingriffe, die wir in der Geschichte der Bundesrepublik je hatten. Deshalb ist die parlamentarische Kontrolle wichtiger denn je. Die Corona-Krise darf nicht dazu führen, dass vor allem die Regierungen am Zug sind."

Mit der von ihm geforderten klareren Ausgestaltung der Parlamentsmitwirkung "würde Nordrhein-Westfalen Maßstäbe setzen für die Wahrung demokratischer Prozesse auch in Krisenzeiten", betonte Baum.
An diesem Montag findet im Düsseldorfer Landtag eine Experten-Anhörung zum Epidemiegesetz statt, nachdem die schwarz-gelbe Regierung in der Vorwoche von einem beschleunigten Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzes abgerückt war.

Baum, der zusammen mit dem Kölner Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas eine Stellungnahme abgegeben hat, nannte als zweiten gravierenden Schwachpunkt im Entwurf die darin vorgesehene Möglichkeit einer Zwangsrekrutierung von medizinischem Personal. "Das halten wir für völlig überflüssig. Die Regelung ist im Grunde genommen ein Affront gegen alle diese Personen, die sich gerade jetzt in beispielhafter Weise um das Allgemeinwohl verdient machen. Sie haben das Misstrauen, das aus dem Gesetzentwurf spricht, überhaupt nicht verdient", so Baum. Zudem wäre eine solche Zwangsverpflichtung aus seiner Sicht verfassungsrechtlich höchst problematisch. "Die entsprechende Vorschrift sollte deshalb ersatzlos gestrichen werden."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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