Kabinett beschließt mehrere Gesetzentwürfe von Lauterbach
Archivmeldung vom 17.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Gesetzentwürfe von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Neben der Ermöglichung von Überkreuzspenden bei Nieren umfassen die Vorhaben auch eine Notfallreform sowie die Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und den Ausbau der Gematik zu einer Digitalagentur, wie das Ministerium mitteilte.
"Die Einigung auf einen Haushalt ermöglicht es der Bundesregierung, die
Runderneuerung des Gesundheitswesens fortzusetzen", sagte Lauterbach.
"Damit verbessern wir konkret die Sicherheit der Versorgung der
Menschen: Zuallererst im Notfall sollen Sie schneller und besser
behandelt werden. Die Prävention soll endlich gestärkt werden. Die
Aufholjagd in der Digitalisierung soll weitergehen. Und wir machen
sogenannte Überkreuzspenden von Organen möglich." Damit beweise die
Ampel-Koalition ihre Fähigkeit, das Land zu modernisieren, so der
Minister.
Dem Vorhaben zufolge sollen Nierenspenden künftig auch
zwischen zwei unterschiedlichen Paaren überkreuz möglich sein. Damit
wird ermöglicht, dass die Niere eines Spenders nicht nur an den Partner
gehen kann, sondern an einen Empfänger eines zweiten Paares, das
seinerseits eine Niere spendet (Überkreuzlebendspende).
Bei der
Notfallreform stehen sogenannte "Akutleitstellen", in denen Ärzte
telefonisch oder per Video beraten, sowie Integrierte Notfallzentren
(INZ) an Krankenhäusern, in denen Notdienstpraxen und Notaufnahmen eng
zusammenarbeiten und künftig auch mit niedergelassenen Praxen
kooperieren sollen, im Fokus.
Zudem werden mit einem
Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für die Errichtung eines
Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
geschaffen. Das neue Bundesinstitut soll als selbstständige
Bundesoberbehörde zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufnehmen und die
Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in
Teilen des Robert-Koch-Instituts (RKI) übernehmen.
Außerdem soll
die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte
(Gematik) zur Digitalagentur ausgebaut werden und damit künftig mehr
Verantwortung für die Gesamtprozesse bei der Entwicklung der
Digitalprodukte erhalten. Sie begleitet dann den Prozess von der
Erstellung der Spezifikation, über die Ausschreibung von Entwicklung
bzw. Betrieb der Komponenten, Dienste und Anwendungen bis hin zur
Verpflichtung der Anbieter und Hersteller, Maßnahmen zur
Störungsbeseitigung zu ergreifen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur