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NRW-Haushalt 2011: Noch stärkere Sparanstrengungen nötig

Archivmeldung vom 17.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen

Die NRW-Landesregierung plant in ihrem Entwurf für den Landeshaushalt 2011, die Nettoneuverschuldung nur geringfügig zu senken. Das RWI empfiehlt hingegen dringend, die günstige Konjunktur zu einer deutlicheren Rückführung des strukturellen Haushaltsdefizits zu nutzen. Auf diese Weise könnte NRW seine budgetären Handlungsspielräume erhöhen und sich gleichzeitig auf die ab dem Jahr 2020 wirksame „Schuldenbremse“ vorbereiten, die kein strukturelles Defizit mehr erlaubt.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens sollte noch im aktuellen Haushaltsjahr mit einer deutlicheren Rückführung des strukturellen Haushaltsdefizits beginnen. Als strukturelle Verschuldung bezeichnet man die nicht konjunkturell bedingte Finanzierungslücke im Haushalt. Der Abbau dieser Verschuldung sollte ebenso hohe Priorität haben wie eine Aufstockung der Investitionen in Bildung und Ausbildung. Beides ist gleichermaßen im Interesse der jungen Bürger. Diese Position vertritt das RWI in seiner aktuellen „RWI Position“ mit dem Titel „Der NRW-Haushalt für das Jahr 2011: Scheinerfolge bei der Konsolidierung“.

Über den Gesetzentwurf der Landesregierung für den Haushalt 2011 wird am 18. Mai im Düsseldorfer Landtag abgestimmt. Die finale Beschlussempfehlung sieht eine Nettokreditaufnahme von 4,8 Milliarden Euro vor. Sie liegt damit nur knapp unter der Verschuldung im Vorjahr von 5 Milliarden Euro. Der Nachtragshaushalt 2010 hatte ursprünglich sogar eine Neuverschuldung von 8,9 Milliarden Euro vorgesehen, war im Dezember vergangenen Jahres aber vom nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt worden.

NRW sollte gute Konjunktur zur Rückführung des strukturellen Defizits nutzen

Auch die in der aktuellen Beschlussfassung des Haushaltsgesetzes 2011 geplante Nettokreditaufnahme verstößt gegen die Landesverfassung, die nur eine Kreditaufnahme in Höhe der im Haushalt veranschlagten eigenfinanzierten Investitionen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro gestattet. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hatte im Dezember nochmals festgestellt, dass Ausnahmen von dieser Regel grundsätzlich nur zur „Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ oder zur „Bewältigung exzeptioneller Sondersituationen“ gestattet sind. Beide Voraussetzungen sind nach Einschätzung des RWI derzeit nicht gegeben.

Aus ökonomischer Sicht für noch wichtiger hält das RWI aber die seit Mitte 2009 im Grundgesetz verankerte „Schuldenbremse“. Sie schreibt den Ländern vor, ab 2020 ihre Haushalte grundsätzlich ohne Kreditaufnahme auszugleichen. Erlaubt sind Kreditaufnahmen dann nur noch zur Gegensteuerung bei konjunkturellen Schwächephasen, die allerdings in konjunkturell guten Zeiten wieder ausgeglichen werden müssen. Dies bedeutet auch für NRW, dass es bis Ende 2019 sein strukturelles Defizit abgebaut haben muss, das im Jahr 2010 nach Berechnungen des RWI über 10% der bereinigten Ausgaben betrug. Spätestens im Haushalt 2020 müssen dann auch „Zukunftsinvestitionen“, beispielsweise in Bildung, Forschung oder Kinderbetreuung, aus den laufenden Einnahmen finanziert werden.

Landeshaushalt enthält weitere Einsparpotenziale

Derzeit beträgt die NRW-Landesverschuldung rund 130 Milliarden Euro, im laufenden Jahr muss NRW mehr als 11% des Steueraufkommens für Zinsen auf Landesschulden aufbringen. Die durch die derzeit gute Konjunktur anfallenden Steuermehreinnahmen sollten daher nicht für zusätzliche, den Landeshaushalt dauerhaft belastende Ausgabensteigerungen, sondern für eine konsequente Rückführung der Nettoneuverschuldung verwendet werden. Positiv zu bewerten ist, dass dies von der Landesregierung in Ansätzen im aktuellen Haushaltsentwurf für 2011 umgesetzt wird. Allerdings sollte eine wirksame Konsolidierung nach Auffassung des RWI viel entschiedener bei den Ausgaben ansetzen. Hier gibt es noch eine Reihe von Einsparmöglichkeiten. So könnte die Landesregierung das Volumen zur Verbesserung der kommunalen Finanzen von 600 Millionen Euro im Jahr 2011 reduzieren. Denn auch die Steuereinnahmen der Kommunen steigen dank der guten Konjunktur kräftiger als erwartet und verbessern deren Haushalte bereits spürbar. Zudem hat die Landesregierung die Grunderwerbsteuer erhöht, an deren Aufkommen die Kommunen Anteil haben. Ferner könnte etwa das beitragsfreie Kindergartenjahr nur denjenigen Familien gewährt werden, die die Beiträge selbst nicht leisten können, oder die Hochschulabsolventen könnten über entsprechende Modelle an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligt werden.

Quelle: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.

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