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Neue Vorschläge in Debatte um Sterbehilfe

Archivmeldung vom 15.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In der Sterbehilfe-Diskussion des Bundestages hat die Abgeordnetengruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sowie die SPD-Fraktionsvizes Carola Reimann und Karl Lauterbach neue Bedingungen formuliert, unter denen diese Gruppe eine ärztliche Beihilfe zum Suizid erlauben will. Wie die "Welt" berichtet, hat die Gruppe in einem Positionspapier festgelegt, dass ärztliche Suizid-Beihilfe zulässig sein soll, wenn bei dem Sterbewilligen "eine unheilbare Erkrankung unumkehrbar zum Tod führt", dass der Patient "objektiv schwer leidet" und "eine umfassende Beratung des Patienten bezüglich anderer, insbesondere palliativer Behandlungsmöglichkeiten stattgefunden hat".

Außerdem sieht die Gruppe ein "Vier-Augen-Prinzip" vor. Das heißt, dass "die ärztliche Diagnose von einem anderen Arzt bestätigt wurde". Darüber hinaus wird festgelegt, dass es sich um einen "volljährigen und einsichtsfähigen Menschen" handeln und der Arzt "freiwillig" agieren müsse. Regeln will die Gruppe dies im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ein strafrechtliches Verbot bei der Suizid-Assistenz lehnt die Gruppe ab. "In Fragen, die den innersten Bereich einer Person betreffen", sei "das scharfe Schwert des Strafrechts das falsche Mittel", heißt es in dem Positionspapier.

Zugleich betonen die Mitglieder der Gruppe, dass sie eine Suizid-Assistenz durch Vereine oder medizinische Laien ablehnen und nur die ärztliche Begleitung akzeptieren wollen: "Wir sind der Auffassung, dass eine Hilfestellung bei der selbst vollzogenen Lebensbeendigung nur auf der Grundlage ärztlicher Fachkenntnis und in medizinischer Begleitung erfolgen darf", heißt es in dem Papier.

Allerdings trifft die Gruppe keine Aussagen, wie sie mit Suizid-Helfern umgehen will, die den genannten Kriterien für die ärztliche Suizid-Assistenz nicht entsprechen. Die Gruppe, zu der auch Burkhard Lischka (SPD), Katherina Reiche (CDU) und Dagmar Wöhrl (CSU) gehören, will ihre Positionen am Donnerstag offiziell vorstellen.

Konkretisiert hat ihre Pläne auch Renate Künast (Grüne), die Sterbehilfe-Vereine weiterhin erlauben will. "Nötig ist lediglich, angesichts des relativ neuen Phänomens der Sterbehilfevereine einige Klarstellungen im Vereinsrecht vorzunehmen", sagte die Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses der "Welt". Im Vereinsrecht, so Künast, müsse man "verdeutlichen, dass solche Vereine keine kommerziellen Interessen verfolgen dürfen". Derzeit arbeite sie "mit Kollegen an entsprechenden Formulierungen". Hierbei, so Künast "sind wir auch offen für Überlegungen, ob man Regeln für die Gutachten benötigt, mit denen die Vereine prüfen müssen, ob der jeweilige Sterbewunsch tatsächlich ein freiverantwortlicher ist". Für "unangemessen" aber hält Künast "Strafrechtsänderungen" in Bezug auf die bisher erlaubte Beihilfe bei der freiverantwortlichen Selbsttötung.

Künast weiter: "Falsch wären auch Listen von Krankheiten, bei denen der Staat eine Suizid-Beihilfe genehmigen würde."

Sitte für Zulassung von Sterbehilfevereinen

Die Parlamentsgeschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte, plädiert dafür, Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen zuzulassen. Ihr wäre eine Regelung am liebsten, die assistierten Suizid in engen Grenzen, nach medizinischer Begutachtung und ohne Geschäftsinteressen erlaube, sagte sie der "Frankfurter Rundschau". "Ganz persönlich bin ich der Überzeugung, dass das Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Leben auch das Sterben umfasst. Sicher braucht es dabei klare Regeln und Grenzen." Wichtig erscheine ihr aber, mindestens den aktuellen Zustand zu erhalten und keine Verbote für den assistierten Suizid einzuführen, so die Linken-Politikerin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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