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AfD: Unser Staat sollte Obdachlose nicht schlechter behandeln wie Flüchtlinge

Archivmeldung vom 23.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
AfD-Bundestagsfraktion fordert bei Unterkünften für Obdachlose die gleichen Bauvorgaben wie bei Flüchtlingsheimen.
AfD-Bundestagsfraktion fordert bei Unterkünften für Obdachlose die gleichen Bauvorgaben wie bei Flüchtlingsheimen.

Bild: Pixabay-quinntheisland_bearbSG / AfD

„Während Flüchtlinge Obdach und Verpflegung auf unbestimmte Zeit erhalten, werden die Notunterkünfte für Obdachlose in den Gemeinden nur befristet betrieben. Zudem reichen die Plätze in diesen Unterkünften nicht aus.

Die AfD-Fraktion wird einen Antrag in den Bundestag einreichen, Unterkünfte für Obdachlose im Baurecht den Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende gleichzustellen, um Obdachlosenunterkünfte genauso schnell und unbürokratisch wie Flüchtlingsunterkünfte zur Verfügung stellen zu können“, so Udo Hemmelgarn, Frank Magnitz und Marc Bernhard, Bundestagsabgeordnete der AfD-Fraktion.

Hemmelgarn, Magnitz und Bernhard sind Mitglieder im Bauausschuss des Bundestages und verweisen mit ihrer Forderung auf die Änderungen der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), die für die Bewältigung der Flüchtlingskrise sowie auch bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahre 2015 im Handumdrehen verändert worden waren: „Die bis dahin geltenden Grundsätze des Bauplanungsrechts wurden für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften weitgehend außer Kraft gesetzt. Während die Bundesregierung bereit ist, Unsummen von öffentlichen Geldern für eine schnelle und angemessene Unterbringung von Flüchtlingen auszugeben, sieht sie offenbar keine Veranlassung, den hier lebenden und von sozialem Elend betroffenen Menschen gleichwertige Hilfe angedeihen zu lassen.

Nach einer Schätzung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. leben aktuell etwa 1,2 Millionen Obdachlose in Deutschland, was die Kommunen in den Wintermonaten immer wieder vor große Probleme stellt. Der Staat wiederum ist nach seiner eigenen Definition dazu verpflichtet, jeden einzelnen Bürger vor existentiellen Notlagen zu schützen.

„Es kann nicht sein, dass Flüchtlinge Obdach und Verpflegung auf unbestimmte Zeit erhalten, während Notunterkünfte nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende März betrieben werden und die Obdachlosen anschließend wieder einen Schlafplatz unter der Brücke finden müssen. Diese Zustände sind unakzeptabel. Wir fordern deshalb, dass die entsprechenden Vorschriften für Obdachlosenunterkünfte auf unbefristete Zeit gelten sollen“, sagt Marc Bernhard und bekräftigt die Forderung, die Ungleichbehandlung von Unterkünften für Flüchtlinge bzw. Asylsuchende und Unterkünfte für Obdachlose zu beenden und diese im Baurecht gleichzustellen.

Quelle: AfD Deutschland

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