Ampel sieht sich durch Wahlrechtsurteil bestätigt
Archivmeldung vom 30.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Bundeswahlgesetz 2023 überwiegend verfassungsgemäß ist, sieht sich die Ampelkoalition bestätigt. "Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags ist vollbracht und verfassungsgemäß", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese am Dienstag.
"Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an dem eine 16
Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der Weigerung der
CSU gescheitert ist." Man sichere die Funktionsfähigkeit des Bundestages
und die effektive parlamentarische Arbeit durch ein "faires,
transparentes und einfaches neues Wahlrecht".
Der innenpolitische
Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, ergänzte mit Blick auf
das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach die Fünf-Prozent-Klausel bei
einer Streichung der Grundmandatsklausel nicht mit dem Grundgesetz
vereinbar ist, dass "sicherlich auch andere Alternativen im Raum
gestanden" hätten. "Wir werden anhand der vom Gericht gefundenen
Kriterien auch hierfür eine faire und gerechte Lösung finden."
Der
Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, sprach sich
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform gegen
eine schnelle weitere Anpassung des Gesetzes aus. "Das Thema
Grundmandatsklausel sollte man sich in Ruhe anschauen", sagte Steffen
dem Nachrichtenportal T-Online. "Von Schnellschüssen vor der nächsten
Bundestagswahl rate ich ab."
Der frühere Hamburger Justizsenator
lobte das Urteil und seine Ampelkoalition. "Rechtzeitig für die nächste
Bundestagswahl haben wir Klarheit. Diese Entscheidung schafft Stabilität
für das Wahlrecht", sagte Steffen. "Die Verkleinerung des Bundestages
ist ein großer Erfolg. Dies haben wir gegen den erbitterten Widerstand
insbesondere der CSU durchgesetzt."
FDP-Fraktionsvize Konstantin
Kuhle lobte das Gericht in Karlsruhe ebenfalls. "Das
Bundesverfassungsgericht hat ein kluges Urteil gesprochen und das
Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt", sagte Kuhle dem
Nachrichtenportal T-Online. "Wenn die Politik das Land reformieren will,
dann darf sie sich selbst nicht ausnehmen. Aus diesem Grund darf der
Deutsche Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wachsen." Kuhle
sagte weiter, es sei lange umstritten gewesen, ob die
Grundmandatsklausel "überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar" sei. "Hier
sorgt das Gericht mit seiner Entscheidung - unter den aktuellen
Bedingungen - endlich für die nötige Klarheit."
Quelle: dts Nachrichtenagentur