Union will Leistungen auch für geduldete Migranten drastisch kürzen
Archivmeldung vom 02.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Unionsfraktion im Bundestag fordert, auch geduldeten Asylbewerbern grundsätzlich nur noch absolute Minimalleistungen zu gewähren. "Die geplante Kürzung der Asylbewerberleistungen für Dublin-Fälle muss selbstverständlich auf andere Gruppen ausgeweitet werden", sagte ihr innenpolitischer Sprecher Alexander Throm (CDU) der "Welt".
"Sie muss grundsätzlich für alle Ausreisepflichtigen gelten, auch für
diejenigen, die eine Duldung haben." Deren Aufenthalt in Deutschland sei
"nach wie vor rechtswidrig", sagte Throm. "Ziel muss es sein, ihnen nur
noch ein Überbrückungsgeld zu geben, damit sie die Ausreise vollziehen
können. Ausnahmen kann es für bestimmte Geduldete geben, die etwa aus
gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht ausreisen können."
Wie
das Bundesinnenministerium Ende August auf eine Kleine Anfrage der
Bundestagsgruppe der Linken mitteilte, hielten sich Ende Juni 226.882
ausreisepflichtige Personen in Deutschland auf, darunter 182.727 mit
einer Duldung. Darunter sind auch solche, die keine Leistungen beziehen.
Der
Migrationsrechtsexperte Ulrich-Arthur Birk, emeritierter
Hochschullehrer an der Universität Bamberg, sagte der "Welt", dass es
für eine Absenkung der Leistungen rechtlichen Spielraum gebe. "Im Jahr
2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Asylbewerber
einen Anspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum haben und dass
eine Absenkung der Leistungen aus migrationspolitischen Gründen nicht
gerechtfertigt ist. Das betrifft allerdings nur Personen, die sich noch
im Asylverfahren befinden und in Deutschland eine Bleibeperspektive
haben."
Schon heute gebe es nach Paragraf 1a des
Asylbewerbergesetzes die Möglichkeit, unmittelbar ausreisepflichtigen
Personen nur noch als unerlässliches Existenzminimum Ernährung,
Unterkunft und Gesundheitsfürsorge zur Verfügung zu stellen. "Ich hielte
es für rechtlich unproblematisch, wenn dieser Personenkreis nur noch
eine Überbrückungsleistung für zwei Wochen und die Rückreisekosten
bekäme." Dies gelte bereits für Flüchtlinge, die in einem anderen
EU-Staat als schutzberechtigt anerkannt worden sind.
Auch
geduldete Migranten hätten in Deutschland keine Bleibeperspektive mehr,
sagte Birk. "Sie sind ausreisepflichtig, eine Abschiebung wird lediglich
vorübergehend ausgesetzt. Sie bekommen allerdings bisher
Asylbewerberleistungen oder Bürgergeld in voller Höhe, da der
Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen asylberechtigten Personen und
geduldeten Ausländern macht. Das halte ich für rechtspolitisch
problematisch. Auch hier könnte der Gesetzgeber die Leistungen auf das
unerlässliche Existenzminimum absenken, um den Ausreisedruck zu
erhöhen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur