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Grünen-Fraktion will Steuerprivilegien für Reiche abschaffen

Freigeschaltet am 27.09.2024 um 18:48 durch Sanjo Babić
Bündnis90 / Die Grünen: bei der überwältigenden Mehrheit der deutschen Bevölkerung in der Dauerkritik (Symbolbild)
Bündnis90 / Die Grünen: bei der überwältigenden Mehrheit der deutschen Bevölkerung in der Dauerkritik (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

In der Debatte über die künftige inhaltliche Ausrichtung der Grünen hat sich der designierte Leiter des Bundestagswahlkampfs mit Vorschlägen zur Schere zwischen Arm und Reich zu Wort gemeldet. "Die Ungleichheit in Deutschland ist ein Problem", sagte Andreas Audretsch, Vizefraktionschef der Grünen im Bundestag, dem "Spiegel".

Die reichsten ein Prozent hätten insgesamt mehr Vermögen als 90 Prozent der restlichen Menschen. Gleichzeitig sei es kaum möglich, durch eigene Arbeit ein Vermögen aufzubauen, so der Grünenpolitiker. "Das liegt auch an unserem Steuersystem, das viel zu viele Lücken aufweist, die nur sehr reiche Menschen nutzen können."

In einem achtseitigen Papier für den "Zukunftskongress" der Grünenbundestagsfraktion am Montag schlägt Audretsch zusammen mit der finanzpolitischen Sprecherin der Fraktion, Katharina Beck, konkrete Maßnahmen vor. Neben der Reform der Schuldenbremse und einem "Deutschland-Investitionsfonds für Bund, Länder und Kommunen" schlagen die Autoren Änderungen im Steuerrecht vor.

Bislang gilt bei Immobilienverkäufen die Regel: Wer innerhalb von zehn Jahren ein Objekt kauft und wieder verkauft, muss auf den erzielten Gewinn eine Spekulationsteuer zahlen, danach nicht mehr. Audretsch und Beck schlagen vor, Gewinne aus Immobilienverkäufen nicht mehr nach zehn Jahren steuerfrei zu stellen. "Wir fordern die Abschaffung dieser Spekulationsfrist für nicht zu eigenen Wohnzwecken gehaltene Immobilien", heißt es in dem Papier. Ohne diese Steuerprivilegien, so die Autoren, "stünden der Gesellschaft perspektivisch bis zu sechs Milliarden Euro im Jahr mehr für das Gemeinwohl zur Verfügung".

Auch im Erbschaftsrecht sehen die grünen Finanzexperten Reformbedarf. Die eigentlich zu zahlende Erbschaftsteuer könne derzeit bei übertragenen Vermögenswerten von mehr als 26 Millionen Euro vollständig erlassen werden, wenn die Erben in einer sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung nachwiesen, dass sie "bedürftig" seien und die Steuer nicht aus ihrem aktuell verfügbaren Privatvermögen zahlen könnten, kritisieren Audretsch und Beck. Milliardenschwere Schenkungen an Kinder und Vermögensübertragungen auf extra neu gegründete Familienstiftungen blieben auf diese Weise steuerfrei.

Zudem wollen die beiden Grünenpolitiker die Ausnahme abschaffen, dass Erben von Wohnungsunternehmen mit einem Immobilienbestand von mindestens 300 Wohneinheiten keine Erbschaftsteuer zahlen müssen. Rund eine Milliarde Euro könnten die Bundesländer dadurch mehr einnehmen.

"Wer sehr viel erbt, zahlt häufig gar keine Erbschaftsteuer, während mittelgroße Erbschaften fair besteuert werden und kleinere richtigerweise durch Freibeträge befreit sind", sagte Beck dem Nachrichtenmagazin. "Es sind Ungerechtigkeiten wie diese, die wir künftig dringend abbauen sollten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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