Nach AfD-Parteitag: Initiative pocht auf Verbotsprüfung
Nach dem Parteitag der AfD im sächsischen Riesa werben führende Initiatoren erneut für ihren Antrag, das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD prüfen zu lassen. "Die AfD radikalisiert sich vor aller Augen weiter", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, dem Nachrichtenportal T-Online am Dienstag. "Nach diesem Parteitag kann niemand sagen, die AfD-Pläne zur Remigration seien ein linksgrünes Hirngespinst."
Steffen erklärte, es sei Zeit, wieder auf die Straße zu gehen. "Und es
ist dringender denn je, das Verbotsverfahren noch vor der Wahl
voranzubringen. Ende Januar wird sich der Bundestag damit befassen
müssen."
Auch Martina Renner (Linke) sieht in dem Auftreten der
AfD in Riesa eine neue Qualität. "Die offen völkische Rede von Alice
Weidel und ihre geschlossene Wahl belegt: Die AfD hat weder einen
gemäßigten noch bürgerlichen Flügel, sie ist in ihrer Gänze eine
rechtsextreme Partei", sagte Renner dem Nachrichtenportal. "Sie stellt
sich unverhohlen in eine historische Linie mit dem Nationalsozialismus."
Für
diese Erkenntnis müsse man nicht das Gutachten des Verfassungsschutzes
abwarten, so Renner. "Der Bundestag muss die letzte Chance nutzen, um
eine Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege zu
leiten - es gibt keine Zeit zu verlieren."
Der Antrag der Gruppe
hatte bisher zu wenig Unterstützer im Bundestag, um Aussicht auf Erfolg
zu haben. Bei seiner Einbringung im November hatte er nur 113
Erstunterzeichner. Eine einfache Mehrheit der 733 Abgeordneten im
Bundestag müsste sich in einer Abstimmung für ein Verbotsverfahren
aussprechen, um es zu starten.
Die Gruppe der
Verbotsverfahren-Unterstützer will sich noch in dieser Woche treffen, um
das weitere Vorgehen zu besprechen. Ziel ist es, den Antrag in der
vorletzten Sitzungswoche Ende Januar im Bundestag zu diskutieren. Noch
hat die Gruppe aber nicht beantragt, ihn auf die Tagesordnung zu setzen.
Parteien,
die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf
ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden", sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes
verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet
das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass
der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt
werden kann.
Quelle: dts Nachrichtenagentur