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Gesetzeslücke verhindert Prüfung ausländischer Investitionen

Archivmeldung vom 16.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
OOPS! Rein zufällig, versehentlich, was für ein Wunder...(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Bei der Investitionsprüfung von Beteiligungen ausländischer Investoren an kritischer Infrastruktur besteht eine Gesetzeslücke. Dadurch war eine Beteiligung der chinesischen Großreederei "Cosco" an einem Terminalneubau im Duisburger Hafen möglich, ohne dass dies vom Bundeswirtschaftsministerium kontrolliert werden musste, berichtet die "Welt" in ihrer Mittwochsausgabe.

"Eine Investitionsprüfung war im Fall der "Cosco"-Beteiligung in Duisburg nicht möglich, da es sich um ein Greenfield-Investment handelt. Bei solchen Neugründungen enthält das Außenwirtschaftsgesetz keine Ermächtigung für eine Investitionsprüfung", sagte ein Ministeriumssprecher der "Welt".

"Cosco" hat seine 30-prozentige Beteiligung am Duisburger Projekt ohne Angabe von Gründen wieder aufgegeben. Doch die Ampel-Fraktionen und die Opposition sind alarmiert und verlangen umfassende Korrekturen beim Außenwirtschaftsgesetz. "Wir brauchen insgesamt mehr Transparenz darüber, welche Investitionsvorhaben ausländischer Geldgeber die Bundesregierung prüft. Wie bei Rüstungsgeschäften muss der Bundestag unter anderem frühzeitig über den Stand der Prüfung informiert werden, wenn es um Investitionen in die kritische Infrastruktur des Landes geht", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Westphal. "Wenn die Bundesregierung im Fall von Greenfield-Investments keine Möglichkeit der Prüfung hat, dann müssen wir uns fragen, ob die bestehenden Instrumente ausreichen, um Schaden von Deutschland abzuhalten. Dann müssen wir sie nachschärfen."

Die Grünen-Fraktion sieht ebenfalls deutlichen Korrekturbedarf: "Wir prüfen derzeit mögliche Änderungen des Außenwirtschaftsrechts. Denkbar sind etwa eine Absenkung der Prüfeintrittsschwellen für ausländische Investitionen in kritische Infrastruktur, eine aktive Zustimmungsnotwendigkeit für Investitionen durch das Kabinett sowie die Gründung eines ressortübergreifenden Ausschusses zur Kontrolle von Investitionen", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher Dieter Janecek. Auch Investitionskonstellationen, die bisher nicht ausreichend geregelt seien, sollten künftig der Kontrolle unterliegen. Auch die Union fordert Änderungen am Außenwirtschaftsgesetz: "Es darf keine Schlupflöcher geben, die Prüfung durch das Wirtschaftsministerium einfach zu umgehen. Dieser blinde Fleck muss dringend transparent gemacht werden", sagte CDU-Vizechef Jens Spahn.

"Wir müssen über chinesische Aktivitäten hierzulande im Bilde sein. Und das Parlament muss künftig rechtzeitig informiert werden." Chinesische Investoren und Unternehmen sind weiterhin in Deutschland auf Einkaufstour. "Derzeit sind beim Bundeswirtschaftsministerium 17 nationale Investitionsprüfverfahren zu deutschen Unternehmen mit unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbern aus China anhängig. Hinzu kommt ein Prüfverfahren mit einem Erwerber aus Taiwan", heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag. Aus dem Schreiben des Ministeriums geht auch hervor, in welche Branchen sich die Chinesen einkaufen: Geprüft werden demnach derzeit vier Übernahmen im Maschinenbau, jeweils zwei bei Halbleiterherstellern und im Gesundheitssektor, jeweils eine in Automobilbau, Robotik, der optischen Industrie und im Bereich Medien.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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