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Bericht: Entwurf des Armutsberichts stärker gekürzt als bekannt

Archivmeldung vom 13.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Armuts- und Reichtumsbericht ist innerhalb der Bundesregierung offenbar stärker abgeschwächt worden als bisher bekannt. Mehrere Passagen zum Einfluss von Lobbyisten, von Armut und Reichtum auf die Demokratie entfielen, berichtet "Zeit-Online". Berichtsentwürfe zeigen demnach, dass im Zuge der Abstimmung des Ursprungstextes im Arbeits- und Sozialministerium sowie mit den anderen Ressorts weite Bereiche umformuliert und verkürzt wurden.

So wurde auch eine Passage umformuliert, in der es hieß, hohe Ungleichheit könne nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt beeinträchtigen, sondern auch das Wirtschaftswachstum dämpfen. Deshalb sei die "Korrektur von Verteilungsergebnissen" eine "wichtige gesellschaftliche Aufgabe". In der vorläufigen Endfassung steht nun, die Auswirkungen großer sozialer Ungleichheit auf das Wirtschaftswachstum eines Landes seien empirisch nicht eindeutig belegt.

Der Kölner Armutsforscher Christoph Butterwegge warf der Bundesregierung systematische Schönfärberei vor. Um eine nationale Debatte über die Kluft zwischen Arm und Reich in Gang zu setzen und politische Gegenmaßnahmen anzustoßen, müsse die Regierung in ihrem Bericht einräumen, "dass die soziale Spaltung aus einer Zangenbewegung resultiert: Denen `da unten` wurde seit der Jahrtausendwende mehr Druck gemacht, die `da oben` wurden langfristig entlastet", schreibt Butterwegge in einem Kommentar auf "Zeit-Online" und nennt als Beispiele dafür einerseits gelockerten Kündigungsschutz oder liberalisierte Leiharbeit, andererseits die Entlastung Wohlhabender von Steuern und Abgaben.

"Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht gleicht angesichts dieser Tendenz zur sozialen Spaltung einer Beruhigungspille." Jede Bundesregierung muss gemäß eines Parlamentsbeschlusses "in der Mitte der Wahlperiode" einen Armuts- und Reichtumsbericht vorlegen. Der Entwurf des Fünften Berichts wurde seit Herbst 2016 im Arbeitsministerium und den anderen Ressorts überarbeitet. Die Befassung des Kabinetts damit verzögerte sich nach Informationen der Zeitung dadurch um etwa ein halbes Jahr.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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