Habeck will schärfere Regeln für chinesische Online-Plattformen
Archivmeldung vom 06.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Bundeswirtschaftsministerium will die Regeln für chinesische Online-Plattformen verschärfen und verlangt mehr Kontrollen ihrer Produkte. Das geht aus einem "Aktionsplan E-Commerce" des Ministeriums hervor, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.
Häufig kämen über die Plattformen Produkte auf den europäischen Markt,
die gegen EU-Vorgaben rund um Produktsicherheit, Verbraucherschutz,
Gesundheits- oder Umweltstandards verstießen, heißt es in dem
dreiseitigen Plan. Dies solle durch eine "konzertierte Aktion" von Zoll
und Behörden möglichst in allen EU-Ländern unterbunden werden, etwa
durch systematische Kontrollen und Testkäufe.
So schlägt das
Ministerium vor, Informationen zur Produktsicherheit oder zu Umwelt- und
Gesundheitsschutz künftig im digitalen Produktpass zu hinterlegen.
Zudem sollen die Behörden bei Verstößen auch die Plattformen selbst
belangen können, "wenn für die Hersteller kein verantwortlicher
Wirtschaftsakteur identifizierbar oder greifbar ist". Verstöße müssten
europaweit in einer Datenbank gesammelt werden, um so "systemisches
Fehlverhalten aufzudecken und sanktionieren zu können".
Auch die
Datenschutzbehörden sollten enger zusammenarbeiten. "Wir beobachten,
dass Onlinehandelsplattformen in großem Umfang personenbezogene Daten
erheben und nutzen", schreibt das Ministerium. Langfristig brauche es
eine schlagkräftige EU-Datenschutzbehörde.
Ohnehin liegen viele
der Regelungen in der Kompetenz der EU, das Ministerium kann hier nur
Vorschläge machen. Dazu zählt auch eine Sonderregel, die den Plattformen
Temu und Shein, die mit Billigprodukten zunehmend den europäischen
Markt erobern, zusätzlich hilft: die Zollfreigrenze von 150 Euro. Bis zu
diesem Wert lassen sich Waren zollfrei in die EU einführen - was für
die meisten Pakete der chinesischen Billiganbieter gilt. Auch die EU
will diese Sonderregel ab 2028 abschaffen. Habecks Ministerium tritt nun
für eine möglichst "bürokratiearme" Abschaffung ein - schließlich muss
anschließend für jedes Päckchen Zoll erhoben werden.
"Wer online
einkauft, muss sich auf sichere und unbedenkliche Produkte verlassen
können", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der
Zeitung. Giftige Substanzen gehörten nicht in Kleidung oder Spielgeräte.
"Die deutschen und europäischen Sicherheitsstandards müssen erfüllt und
durchgesetzt werden."
Konkurrenz belebe das Geschäft, sagte
Habeck. "Aber: Die deutschen und europäischen Unternehmen dürfen nicht
dadurch benachteiligt werden, dass andere die geltenden Regeln umgehen."
Europas Regeln gälten schließlich für alle Händler.
Quelle: dts Nachrichtenagentur