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Notfallsanitäter brauchen Rechtssicherheit für ihre anspruchsvolle Arbeit

Archivmeldung vom 11.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sanitäter und Sanitäterinnen (Symbolbild)
Sanitäter und Sanitäterinnen (Symbolbild)

Bild: erysipel / pixelio.de

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die von den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz vorgebrachte Initiative zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes beim Bundestag einzubringen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt die Bestrebungen, die Berufsausübung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter rechtssicherer zu gestalten.

Mit der Neuregelung der Berufsausbildung und der Etablierung des Berufsbildes "Notfallsanitäter" hat es der Bundesgesetzgeber 2013 geschafft, die Tätigkeit als dreijährige Berufsausbildung aufzuwerten und mit dem neuen Ausbildungskonzept eine höhere Handlungskompetenz zu vermitteln. Notfallsanitäter werden dazu ausgebildet, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen durchzuführen. Ziel ist hierbei stets, eine Verschlechterung des Zustandes des Patienten zu verhindern. Die Durchführung solcher Maßnahmen liegt dabei keinesfalls im Ermessen des Notfallsanitäters, sondern ist an den Zustand des Patienten geknüpft. So darf der Notfallsanitäter invasive Maßnahmen nur bei Vorliegen eines lebensgefährlichen Zustandes oder zu erwartenden schweren Folgeschäden anwenden.

Aufgrund der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ist es für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter jedoch derzeit nur eingeschränkt möglich, ihr Können in den entsprechenden Situationen auch vollumfänglich anzuwenden, ohne sich dabei der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt zu sehen. Hintergrund ist, dass der im Heilpraktikergesetz verankerte Heilpraktikervorbehalt eine Einwilligung gegenüber dem Notfallsanitäter unmöglich macht.

Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor, Notfallsanitäterinnen und -sanitäter im Rahmen ihrer Kompetenzen zur Ausübung der Heilkunde zu berechtigen: Sie dürften dann künftig über die von ihnen durchzuführenden, invasiven Maßnahmen bei lebens- oder mit schweren Folgeschäden bedrohten Patienten aufklären und könnten so von den Patienten eine Einwilligung erhalten. Darüber hinaus wäre es ihnen auch möglich, Diagnosen zu stellen und Therapieentscheidungen zu treffen.

"Mit der Reform der Ausbildung und der Schaffung des neuen Berufsbildes des Notfallsanitäters wurde ein wichtiger Schritt zu einer Aufwertung und Professionalisierung des Retter-Berufs gemacht. Nun müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass diese hervorragend ausgebildeten Fachkräfte ihre Kompetenzen auch in vollem Umfang und in einem rechtsicheren Rahmen zum Einsatz bringen können", sagt Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Quelle: Johanniter Unfall Hilfe e.V. (ots)

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