Bundestagsgutachten zweifelt an langfristiger Rechtfertigung von 2G-Regeln
Archivmeldung vom 01.09.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittDer Wissenschaftliche Dienstes des Bundestags hat ein Gutachten zu den „2G-Regeln“ veröffentlicht. Fazit: Der Gesetzgeber hätte nur einen gewissen Spielraum bei der zeitlich begrenzten Einführung dieser Maßnahmen. Langfristig sei dies aber wohl ein zu starker Eingriff in die Grundrechte ungeimpfter Menschen. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .
Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nennt sich „Verfassungsrechtliche Bewertung des Ausschlusses Ungeimpfter von Veranstaltungen und in der Gastronomie“. Das Dokument vom 17. August analysiert die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse vom 10. August 2021, als Bund und Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dass ab dem 23. August 2021 nur noch geimpften, genesenen oder getesteten Personen Zutritt in bestimmte Innenräume (von z. B. Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Kultureinrichtungen) gewährt werden darf (sogenannte 3G-Regel).
Bereits einige Tage zuvor hatte Gesundheitsminister Jens Spahn sich dahingehend geäußert, dass im Herbst und Winter 2021 erneut weitergehende Einschränkungen notwendig werden könnten und es für nicht geimpfte Personen zum Ausschluss von der Teilhabe an Veranstaltungen und in der Gastronomie kommen könne (sogenannte 2G-Regel). Beschlossen wurde außerdem, dass Coronatests, die nach dem 3G-Prinzip auch Ungeimpfte zum Zutritt zu Veranstaltungen und Gaststätten berechtigen, ab dem 10. Oktober kostenpflichtig sind.
Schwerwiegender Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezweifelt, dass 3G und erst recht 2G langfristig mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Auf der einen Seite ermächtige eine „pandemische Lage von nationaler Tragweite“ den Staat schon zur Einschränkung von Grundrechten, einschließlich der Handlungs- und Bewegungsfreiheit (Lockdown). Auf der anderen Seite stelle „der Ausschluss ungeimpfter Personen von vielen sozialen und kulturellen Aktivitäten an sich einen schwerwiegenden Eingriff in ihre allgemeine Handlungsfreiheit dar.“
Ausschluss vom sozialen und kulturellen Leben
Insbesondere die 2G-Maßnahmen würden eine eklatante Beschneidung des Handlungsradius der betroffenen Ungeimpften darstellen:
Sollten jegliche Veranstaltungen sowie die ganze Innengastronomie von einer sogenannten 2G-Regelung erfasst sein, wird es ungeimpften Personen in erheblichem Maße erschwert, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Zu bedenken ist, dass im Herbst und Winter soziale Aktivitäten vermehrt in den Innenbereich verlegt werden und die derzeitig noch bestehende Möglichkeit der Teilnahme an Aktivitäten im Außenbereich in den kommenden Monaten sich dadurch deutlich reduziert. Auch der Eingriff in die Berufsfreiheit der Veranstalter und Gastronomen wiegt schwer, wenn diese einen großen Teil der Bevölkerung nicht teilnehmen lassen und bewirten dürfen.
Langfristig kaum zu rechtfertigen
Für eine zeitlich begrenzte Durchsetzung der 2G-Regeln sehen die Juristen des Bundestages „angesichts der wissenschaftlichen Unsicherheiten“ beim Thema Coronavirus am ehesten „Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum“ beim Gesetzgeber. Langfristig bedürfe solch ein Ausschluss von Ungeimpften von Veranstaltungen und in der Gastronomie jedoch „angesichts der Schwere des Eingriffs einer hohen Rechtfertigung“."
Quelle: SNA News (Deutschland)