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Polizeigewerkschaft warnt: Sorgt bald die Bundeswehr für “innere Sicherheit” in Deutschland?

Archivmeldung vom 27.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Wikimedia, Dirk Vorderstraße, CC BY 2.0 / WB / Eigenes Werk
Bild: Wikimedia, Dirk Vorderstraße, CC BY 2.0 / WB / Eigenes Werk

Keine Woche dauert es mehr, bis das neue Infektionsschutzgesetz greift und von Länderseite neue Zwangsmaßnahmen beschlossen werden können. Zugleich droht mit Einbruch kälterer Temperaturen die Gas- und Stromkrise, vor allem finanziell, mit voller Wucht zuzuschlagen. Gegen die zu erwartenden Unruhen hat sich die autoritäre deutsche Innenpolitik “bestens” gerüstet – unter anderem durch die Aufstellung des eigenen Inland-Terrotorialkommandos der Bundeswehr. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Weil demnächst dann auch Militärpatrouillen in deutschen Städten drohen konnten, schlug sogar die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Alarm.

Die Gewerkschaft sprach sich zuletzt entschieden gegen eine „Militarisierung“ der Inneren Sicherheit in Deutschland aus, mit der durchaus konkret zu rechnen sei. Sie bezieht sich damit vor allem insbesondere für Pläne zur Änderung des Grundgesetzes, um die Bundeswehr vermehrt zu Inlandseinsätzen heranzuziehen. Es dürfe nicht sein, „dass sich die Länder zur Entlastung ihrer Personalhaushalte „preiswerte” Objektschützer holen“, heißt es in der Stellungnahme.

Stattdessen müsse es bei dem Grundsatz bleiben: „Bundeswehr für die äußere Sicherheit, Polizei für die innere Sicherheit.“ Beides sei „unter spezifischen Anforderungen auf unterschiedliche Art und Weise durch die jeweils dazu berufenen – und entsprechend ausgebildeten sowie ausgerüsteten – Kräfte zu gewährleisten.“ Unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2012 erinnert die Polizeigewerkschaft daran, dass der „Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel nur letztes Mittel sein“ dürfe.

Gewerkschaften schlagen Alarm – und verweisen auf Verfassungsgerichtsurteil

Der Richterspruch enthalte „eine wünschenswerte realistische Beurteilung der verschiedenen Fähigkeiten von Polizei und Bundeswehr.“ Die im Urteil definierte „katastrophische Ausnahmesituation“ dürfe „nicht fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.“ Zudem seien damit auch „in aller Klarheit Grenzen gezogen, beispielsweise für den Einsatz von Soldaten gegen Demonstranten.“ 

Es bleibe zu hoffen, „dass das endlich auch diejenigen Politiker verstehen, die die Polizei immer weiter reduzieren wollen, um dann Soldaten als Reservepolizei einzusetzen“, heißt es weiter.  Die Sorgen der Polizeigewerkschaft vor einem verstärkten Einsatz der Bundeswehr dürfte nicht zuletzt dem Umstand geschuldet sein, dass Verteidigungsministerin Christine Lambrecht in einem Tagesbefehl vom Juni die Aufstellung des neuen „Territorialen Kommandos der Bundeswehr” („TerrFüKdoBw”) zum 1. Oktober diesen Jahres ankündigte.

Dies wurde damals zwar primär mit dem Ukraine-Krieg begründet; das direkt dem Verteidigungsministerium unterstehende Kommando soll allerdings (Nachtigall, ick hör dir trapsen!) auch „für die operative Führung nationaler Kräfte im Rahmen des Heimatschutzes, einschließlich der Amts- und Katastrophenhilfe sowie der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit“ gedacht sein.

Eigenwilliges Verständnis von “Heimatschutz”

Ihm sollen „unter anderem die Landeskommandos, die Heimatschutzkräfte und das Zentrum für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit unterstellt“ werden. Bereits während der Corona-Krise kam die Bundeswehr in einem bisher beispiellosen Ausmaß im Inneren zum Einsatz. Es ist zu befürchten, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen wurde, an den die Bundesregierung nun bei Bedarf anknüpfen will.

Seit Monaten warnen Bundesinnenministerin Nancy Faeser und die Präsidenten mehrerer Verfassungsschutzbehörden indirekt praktisch jeden, der auch nur mit dem Gedanken spielt, an einer Demonstration etwa gegen die verheerende Energiepolitik der Regierung teilzunehmen, mit “den Falschen” auf die Straße zu gehen – weil er so Gefahr läuft, aufgrund völliger willkürlicher Etikettierungen als Staats- oder Demokratiefeind angesehen zu werden. Sogar Bundeskanzler Olaf Scholz drohte kürzlich, die Regierung werde nicht hinnehmen, „wenn Kundgebungen von „Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gekapert werden.“

Präventive Einschüchterung von Demonstranten

Womit potentielle Demonstranten sich diese Attribute dann konkret verdienen werden, erklärte bislang noch kein Regierungsvertreter. Es handelt sich bei dieser bewusst unscharfen Blanko-Einschüchterung um einen ebenso beispiellosen wie unerhörten Vorgang; auch, weil sich die deutsche Bundesregierung hier de facto mit dem Staat gleichsetzt und präventiv Demonstrationen gegen ihre Politik kriminalisiert, die noch gar nicht stattgefunden haben.

Das neue Bundeswehrkommando könnte ein Instrument sein, um sich gegen solche unliebsamen Kundgebungen zur Wehr zu setzen, indem man etwa einen inneren Notstand konstruiert. Artikel 87 a Absatz 4 des Grundgesetzes legt ausdrücklich fest, dass die Bundeswehr nur bei Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zur Unterstützung von Polizei und Bundesgrenzschutz herangezogen werden darf, etwa um einen Aufstand niederzuschlagen.

Diese Regelung gilt jedoch für einen bewaffneten Putsch, nicht für Demonstrationen gegen eine konkrete Regierungspolitik. Dass die Polizeigewerkschaft nun offenbar ernsthaft befürchtet, dass tatsächlich eine „Militarisierung“ der Innenpolitik bevorsteht, zeigt, wie sehr das politische Klima in Deutschland sich verschärft hat. "

Quelle: Wochenblick

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