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Linke Demokratur: Sonnebergs AfD-Landrat soll zum „Demokratie-Check“

Archivmeldung vom 28.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Es klang wie ein Scherz, ist aber bittere Realität: Sonnebergs neugewählter erster AfD-Landrat Deutschlands Robert Sesselmann muss sich einem „Demokratie-Check“ unterziehen. In dem von einem Politiker der einstigen SED-Mauerschützenpartei regierten Thüringen entscheidet 34 Jahre nach DDR-Ende wieder die Staatsmacht darüber, ob das demokratische Votum der Wähler Gültigkeit hat. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Die Sesselmann zum Landrat mit über 53 Prozent der Wählerstimmen hat im politisch-medialen Komplex eine beispiellose Schockwirkung ausgelöst. Im Vorfeld war alles versucht worden, um diese Wahl zu verhindern.

Merkels „Rückgängig-Machung“ nicht so leicht reproduzierbar

Der CDU-Gegenkandidat war von allen anderen Altparteien unterstützt worden, eine neue Hetzkampagne gegen die AfD war lanciert worden - alles vergeblich. Parteien und Medien überschlagen sich seit Sonntag mit Beschimpfungen gegen die Menschen in Sonneberg.

Nachdem die Wahl nun aber nicht so einfach „rückgängig” zu machen ist, wie dies Merkel Anfang 2020, nach der rechtmäßigen und legalen Wahl Thomas Kemmerichs zum Ministerpräsidenten (ebenfalls in Thüringen) quasi „per ordre de Mutti” angeordnet hatte, erfolgte am Dienstag das nächste primitive, für jedes Kind durchschaubare Manöver: Um die Sonneberger Wahl im Nachhinein doch noch zu manipulieren oder faktisch zu annullieren, soll sich der Jurist Sesselmann nun allen Ernstes einem „Demokratie-Test” unterziehen.

Hinterlistige Tricks

Als Vorwand dafür dient ein Passus des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, wonach niemand zum Landrat gewählt werden kann, der „nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“. Weil der AfD-Landesverband Thüringen bereits 2021 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde, sieht man hier nun ein willkommenes Schlupfloch, um eine demokratische Wahl aufzuheben.

Der Thüringer Verfassungsschutzbericht von 2021 behauptet hinterlistig-trickreich: „Funktionäre und Mandatsträger traten nicht öffentlich gegen das extremistische Gepräge des Landesverbandes und seine in erheblichen Teilen erwiesen extremistische Programmatik auf. Bemühungen, Extremisten durch parteiinterne Verfahren auszuschließen oder zur Mäßigung anzuhalten, blieben aus.“

Wortklaubereien

Wie immer handelt es sich dabei um völlig beliebige Wortklauberei - denn was überhaupt „extremistisch“ ist, entscheiden im linken „Hass-und-Hetze“- Staat Deutschland allein die Regierung und ihre Medien. Die thüringische Innenstaatssekretärin Katharina Schenk (SPD) kündigte daher an, dass von Amts wegen geprüft werde, ob Sesselmann sich zur demokratischen Grundordnung bekennt.

Wenn überhaupt, hätte eine solche Prüfung jedoch vor der Wahl erfolgen müssen; der Landeswahlleiter hatte jedoch nichts an Sesselmann zu beanstanden gehabt. Wie auch? Der Mann steht – wie das AfD-Programm insgesamt – völlig auf dem Boden des Grundgesetzes und weit eindeutiger für die FDGO, als dies etwa von den Grünen oder erst recht der mitregierenden Linkspartei behauptet werden kann.

Ergebnis bereits absehbar

Zudem kann man sich unschwer vorstellen, wie das Ergebnis eines solchen Demokratie-Tests ausfiele, der ausschließlich von weisungsgebundenen Stellen durchgeführt wird, die dem Thüringer Innenministerium unterstehen – einschließlich des Verfassungsschutzes, der ja bereits den Stab über diesen AfD-Landesverband gebrochen hat.

Michael Brenner, Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, hat dann auch eine eindeutige Meinung zu der ganzen Farce: „Sesselmann ist gewählt. Ihn aus dem Amt zu entfernen, wird rechtlich sehr schwierig.“ Und weiter: „Die Rede von einem ‚Demokratiecheck‘ ist zunächst nur ein politisches Zauberwort. Es dürfte sehr fraglich sein, ob sich für diese nachträgliche Prüfung eine rechtliche Entsprechung im Gesetz finden lässt.“

Maximale Demokratie-Verachtung

Die Bevölkerung im Kreis Sonneberg hätte dann jemanden gewählt, der trotz dieses eindeutigen und völlig legitimen demokratischen Votums im Nachhinein von offensichtlich parteiischen Stellen aus offensichtlich rein politischen Gründen zum Undemokraten erklärt wird.

Dies überträfte dann sogar noch die Demokratieverachtung von Ex-Kanzlerin Merkel, deren Forderung nach der Abwahl Kemmerichs bereits skandalös genug war – obwohl sie damals „nur“ eine (ebenso undemokratische) Parteidisziplin einforderte. Sogar das Bundesverfassungsgericht, mit dem Merkel-Lakaien Stephan Harbath hatte später über diesen ethischen Dammbruch geurteilt, dass Merkel damit die Rechte der AfD verletzt habe – allerdings zu einem Zeitpunkt, als sie längst nicht mehr im Amt war.

Souveränität als Farce

In Sonneberg jedoch geht es um ein direktes Volksvotum – und dessen Aufhebung würde dann sogar Unruhen nach sich ziehen, weil die Bürger spätestens dann begreifen, dass ihre „Souveränität“ zur Farce verkommen ist und ihr Grundrecht der politischen Mitgestaltung nichts mehr wert ist. Dasselbe wäre auch – und erst recht – bei einem möglichen AfD-Verbot der Fall.

Wenn sich in Deutschland jemand einem Demokratie-Test unterziehen müsste, dann sind es exakt die Vertreter des Altparteien-Kartells, die alles tun, um den Wählerwillen zu hintertreiben und jede Kritik an sich als „undemokratisch” brandmarken."

Quelle: AUF1.info

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