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DM: Eine neue Verfassung für Deutschland – der Weg der Partei Deutsche Mitte (DM)

Archivmeldung vom 25.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo Deutsche Mitte (DM)
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Bild: Deutsche Mitte (DM) Internetseite

Weil viele Menschen die Sache vermutlich nicht besser sondern nur langsamer machen und im ganzen Vorgehen ohnehin das Volk das entscheidende Wort bekommen und behalten muss – wird die Deutsche Mitte ein ebenso offenes wie breit angelegtes Verfahren wählen, wenn wir die Regierung stellen. Dazu studieren wir erst einmal, welche Wege zu einer neuen Verfassung es gibt – und welche internationalen Erfahrungen damit jeweils gemacht wurden.

Am Ende könnte das Ergebnis – nur als Beispiel – so aussehen – muss aber nicht: Erster Schritt: Die DM-geführte Regierung richtet eine 12-köpfige Kommission allgemein anerkannter und persönlich glaubwürdiger Experten ein und stattet sie mit Personal (je vier Personen) und Hilfskräften sowie der nötigen Infrastruktur aus.

Außerdem wird eine neutrale und vertrauenswürdige Antragsstelle gebildet, die eine dienstleistende Funktion für die Kommission hat. Die Mitglieder der Antragsstelle arbeiten mit wissenschaftlichen Methoden, die Kommissionsmitglieder kommen aus ganz unterschiedlichen beruflichen, persönlichen und geistigen Bereichen.

Es können öffentlich bekanntgegebene Meinungsumfragen zu allen Schritten und Fragen dieser Arbeit durchgeführt werden, um den Arbeitsweg schneller und besser absichern zu helfen. Zweiter Schritt: Erste redaktionelle Arbeit ALLE BÜRGER, vor allem jedoch diejenigen, die sich schon in der Vergangenheit mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, reichen ihre Vorschläge, Ideen, Wünsche, Anregungen bei einer Kommission ein, die sowohl unabhängige Experten als auch Vertreter von Parteien und Interessengruppen enthält, insgesamt jedoch nicht mehr als ein Dutzend. Parallel formulieren:

  • politische Institutionen
  • Bürgergruppen
  • Parteien
  • Experten ihre Vorschläge, Ideen, Wünsche, Anregungen

Die Antragsstelle sichtet das Material und erarbeitet einen umfassenden Bericht. Daraus formt die Kommission mehrere alternative Vorschläge in einem beginnenden Konsensierungsverfahren – die Vorschläge werden veröffentlicht. Dritter Schritt Es gibt eine breite öffentliche Debatte um diese Vorschläge. Die Antragsstelle bereitet, unabhängig von der Kommission, alle einkommenden Vorschläge, Ideen, Wünsche, Anregungen auf – die Ergebnisse werden erneut veröffentlicht.

Vierter Schritt: zweite redaktionelle Arbeit der Kommission Die weitergehenden Vorschläge werden nach den aus der Debatte stammenden Erkenntnisse „nachgeschärft“ und dann dem Volk erneut – und diesmal zur Entscheidung – vorgelegt. Fünfter Schritt: Konsensierungsverfahren Beispiel für eine konsensierende Abstimmung: Vorschläge, z. B. drei, müssen gegeneinander gewichtet werden: Jeder Bürger ist aufgerufen, seine ganz persönliche Rangreihenfolge der Vorschläge zu entwickeln.

Sechster Schritt: dritte/letzte redaktionelle Arbeit der Kommission Die wichtigsten Merkmale der in der ersten Volksbefragung stärksten Vorschläge werden in einem endgültigen Konsensvorschlag verarbeitet – und dann erneut zur Abstimmung gestellt. Siebter Schritt: Endabstimmung Jetzt geht es nur noch um „Ja“ oder „nein“.

Wenn mindestens zwei Drittel der Wahlberechtigten zustimmen, war die Arbeit erfolgreich, steht die neue Verfassung. Ziel bleibt jedoch, drei Viertel der abstimmungsberechtigten Bevölkerung oder noch mehr zufriedenzustellen. Dauer des verfassunggebenden Verfahrens: realistisch: fast eine Legislaturperiode! Praktisch vom ersten Tag der DM-Regierung an wird an diesem Thema gearbeitet.

Quelle: Deutsche Mitte (DM)

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