Gysi, Kubicki und Co. protestieren: „Wir müssen das Grundgesetz schützen“
Archivmeldung vom 13.04.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Anja SchmittAn diesem Dienstag hat die Bundesregierung eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das die sogenannte automatische Bundes-Notbremse vorsieht. Bevor der Bundesrat dieser zustimmt, muss Bundestag eine Zweidrittelmehrheit bringen. Doch gerade hier sträubt sich die Opposition. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .
Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "„Ich halte es für einen schwerwiegenden Fehler, wenn der Bundestag im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung autorisiert, per Rechtsverordnungen ohne Kontrolle des Bundestages und unter Streichung von Rechten der Kommunen und Länder zu operieren“, kritisiert der linke Bundesabgeordnete Gregor Gysi den Beschluss des Bundeskabinetts. „Wir müssen das Grundgesetz schützen“, fordert Gysi, selbst Rechtsanwalt, lakonisch auf seinen Netz-Kanälen.
Nach aktuellem Plan sieht die Bundes-Notbremse automatische härtere Beschränkungen des öffentlichen Lebens vor, sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen. Die Menschen müssten sich dann auf Ausgangssperren von 21.00 bis 5.00 Uhr und geschlossene Läden einstellen. Die Form eines Bundesgesetzes macht die Maßnahmen übrigens auch für die Kläger schwer umkippbar, da sie nun gesetzlich verfügt werden und nicht per Länderverordnungen. Am heutigen Dienstag lag die Bundes-Inzidenz bei rund 141.
Die Linksfraktion will die geplante Bundes-Notbremse generell nicht mittragen. Die Bundesregierung wolle sich damit „sehr pauschal Rechte sichern“, kritisierte Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch am Dienstag im Bundestag. Seine Partei befürchte daher eine Entmachtung des Parlaments. Seine Fraktion lehnt ebenfalls die Ausgangssperre „weitgehend wirkungslos und unverhältnismäßig“ ab. Weiter sei die 100er-Inzidenz als entscheidender Punkt für die Politik für die Fraktion nicht nachvollziehbar.
Kubicki: „Raus aus dem Dunkelfeld!“
Widerstand dagegen leistet auch das politische Schwergewicht von der FDP, Wolfgang Kubicki. Seit Monaten kämpfe die FDP für eine ordentliche und geregelte Beteiligung des Parlaments in Fragen der Pandemiebekämpfung, schrieb er auf Facebook. Er sieht es diesbezüglich skeptisch, dass die Regierungsfraktionen ein komplettes Gesetzgebungsverfahren, dazu noch rechtlich hochkomplex, innerhalb nur weniger Tage durchpeitschen wollen.
„Es ist seit Monaten unübersehbar: Dieser Bundesregierung ist das Parlament lästig geworden und das ganze Verfahren, das mit Hilfe der Fraktionen von Union und SPD durchgedrückt werden soll, ist eine Zumutung. Bis heute Morgen lag nicht einmal ein finaler Entwurf auf dem Tisch und trotzdem soll der Bundestag noch in dieser Woche beraten. Dabei gibt es keine besondere Eilbedürftigkeit.“
Dafür hätten die Länder schon alle Instrumente in der Hand, angemessen auf das Pandemiegeschehen zu reagieren. Das hätten es manche besser und manche schlechter gemacht. Als „schlechteres“ Beispiel führt Kubicki Bayern an, das sich „nicht einmal an die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gehalten hat.“
Dem CSU-Ministerpräsidenten Markus Söder wirft der FDP-Mann „Politikversagen“ vor. Dieses sei aber keine ausreichende Rechtfertigung, komplett unverhältnismäßige, pauschale und an zu wenigen Indikatoren ausgerichtete Maßnahmen im Wege der Eilgesetzgebung durchzubringen. „Die Corona-Politik muss endlich raus aus dem Dunkelfeld!“, fordert Kubicki. Fraktionschef Christian Lindner hatte zuvor zwar die geplanten Ausgangsbeschränkungen hart kritisiert, lehnt aber das neue Infektionsschutzgesetz nicht prinzipiell ab.
Kritische Richter und Anwälte lehnen „Durchregieren bis ins Wohnzimmer“ ab
In den Tagen bis zum Beschluss des Bundeskabinetts äußerten sich einzelne Juristen ebenfalls ablehnend. Der Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes Jens Gnisa zeigte sich auf Facebook fassungslos über die Pläne des Bundes. „Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus.“ Es dürfte sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln. Dabei sei er nicht generell gegen einen Lockdown als solches, merkte er an. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip mache es erforderlich, Maßnahmen auf ihre Eignung hin zu überprüfen.
In der Stellungnahme des „Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte“ hieß es weiter, in einer Art manipulierbarem Automatismus würde der Exekutive auf Bundesebene eine praktisch nur durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbare Macht zur Einschränkung elementarer Grundrechte eingeräumt werden.
Das Netzwerk forderte die Bundestagsabgeordneten nachdrücklich auf, dieser offensichtlichen Entrechtung der Länderparlamente, weiter Teile der Judikative und vor allem der Menschen in diesem Land entgegenzutreten.
AfD weiter gegen das Gesetz, Grüne fordern Nachbesserungen
Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Alice Weidel, warf der Bundesregierung ebenfalls vor, mit der Bundesnotbremse Freiheit und Demokratie zerstören zu wollen. Daraus ist zu schließen, dass die AfD womöglich gegen das Gesetz abstimmen würde.
Die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt signalisierte dagegen im RBB ein grundsätzliches Ja zur Notbremse bei hohen Inzidenzwerten, wünschte sich aber dringende Nachbesserungen wie eine Testpflicht in Unternehmen und besseren Schutz für Kinder, Eltern und Lehrer:innen. Mögliche Ausgangssperren nannte sie im Phoenix ebenfalls „verfassungsgemäß wahrscheinlich nicht haltbar.“ "
Quelle: SNA News (Deutschland)