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Hat der Gesundheitsminister seine Behörden noch im Griff?

Archivmeldung vom 01.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hans U. P. Tolzin (2022) Bild: Impfkritik / Eigenes Werk
Hans U. P. Tolzin (2022) Bild: Impfkritik / Eigenes Werk

Ob ein PCR-Test positiv oder negativ ausfällt, hängt nicht nur von der Patientenprobe ab, sondern auch von dem Schwellenwert, ab dem der jeweilige Test positiv ausfällt und von der Anzahl der vorgenommenen Verdoppelungsschritte im Labor. Gibt es dazu verbindliche Regeln? Der impf-report fragte nach.

Wenn PCR-Test nicht gleich PCR-Test ist

Die ganze Corona-Plandemie steht und fällt mit der Aussagekraft des umstrittenen PCR-Tests. Doch selbst wenn der Test krankmachende Viren nachweisen könnte, sind Testergebnisse nicht automatisch vergleichbar: Mit welchem Schwellenwert (Anzahl festgestellter Genpartikel) diese Tests funktionieren und mit wie vielen Verdoppelungsschritten die Labore arbeiten, entscheidet maßgeblich darüber, ob ein Test positiv oder negativ ausfällt.

Deshalb ist die Frage, ob es dazu verbindliche Vorgaben von den deutschen Gesundheitsbehörden gibt, von entscheidender Relevanz bei der Bewertung der Tests - und der daraus ggf. resultierenden grundrechteeinschränkenden Maßnahmen.

Die Relevanz der vorgenommenen Verdoppelungsschritte habe ich kürzlich beim Corona-Ausschuss (Nr. 126) zur Diskussion gestellt. Eine grafische Darstellung dazu ist unter der URL https://www.tolzin.de/media/1 abrufbar.

Um zu klären, ob es für die Durchführung der PCR-Tests in Deutschland irgendeine Normierung oder Aufsicht gibt, habe ich das Robert-Koch-Institut (RKI), die Bundesseuchenbehörde, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die deutsche Zulassungsbehörde für Impfstoffe und das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) angeschrieben.

Meine IFG-Anfragen und die bisherigen Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Einblick in behördeninterne  Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Anzahl von Antigenen (bzw. spezifische Gensequenzen) nach Ansicht des RKI per PCR in einer Patientenprobe (welcher Größe?) gefunden werden müssen, um beim Test-Kit eine Farbreaktion auszulösen, die als „positives Ergebnis“ bzw. als Covid-19-Infektion zu interpretieren ist.

Reicht eine einziges Antigen bzw. eine einzige in der Probe gefundene Gensequenz schon aus?

Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung und um Bearbeitung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.

Mit freundlichen Grüßen, Hans U. P. Tolzin, impf-report, Herausgeber und verantwortlicher Redakteur

Das RKI hat bisher noch nicht einmal die erbetene Eingangsbestätigung geschickt, was ich soeben angemahnt habe. Das PEI antwortete mir am 25. Oktober und erklärte sich für nicht zuständig: „Die Validierung von PCR-Tests liegt nicht in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts.“

Das Gesundheitsministerium ist da offensichtlich anderer Ansicht, denn ein Referatsleiter verwies mich in einer Email von heute auf das PEI:

„Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11).

Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist fachlich das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten.“

Meine Antwort von heute an das BGM:

„Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Umgang mit dem - aus guten Gründen - umstrittenen PCR-Test stellt die Grundlage für die Behauptung hoher Covid-19-Inzidenzen und darauf folgend die enormen Grundrechteeinschränkungen der letzten 2,5 Jahre dar.

Ich muss Ihre Antwort so interpretieren, dass das BGM niemals auch nur eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen hat, was die Aussagekraft dieser Tests angeht. Dann kann Ihnen natürlich auch nichts vorliegen, worüber Sie Auskunft geben könnten. Insofern ist Ihre Antwort klar.

Übrigens hat sich das PEI, der ich die gleiche Anfrage geschickt habe, bereits für nicht zuständig erklärt.

Das festigt meinen Eindruck, dass Ihr Geschäftsbereich ein einziger Chaoshaufen ist und auch unter neuer Leitung von Dr. Lauterbach fleißig dazu beiträgt, den Rechtsstaat auszuhöhlen. Dazu tragen Sie als Referatsleiter mit die Verantwortung!“

Fazit:

Das Bundesgesundheitsministerium schert sich nicht darum, ob die behauptete Pandemie und die behaupteten Infektions-Inzidenzen auf verlässliche Labortests beruht, möglicherweise, weil Panikmache der aktuellen politischen Agenda entgegenkommt.

Quelle: Impfkritik  von Hans U. P. Tolzin

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