Hat der Gesundheitsminister seine Behörden noch im Griff?
Archivmeldung vom 01.11.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićOb ein PCR-Test positiv oder negativ ausfällt, hängt nicht nur von der Patientenprobe ab, sondern auch von dem Schwellenwert, ab dem der jeweilige Test positiv ausfällt und von der Anzahl der vorgenommenen Verdoppelungsschritte im Labor. Gibt es dazu verbindliche Regeln? Der impf-report fragte nach.
Wenn PCR-Test nicht gleich PCR-Test ist
Die ganze Corona-Plandemie steht und
fällt mit der Aussagekraft des umstrittenen PCR-Tests. Doch selbst wenn
der Test krankmachende Viren nachweisen könnte, sind Testergebnisse
nicht automatisch vergleichbar: Mit welchem Schwellenwert (Anzahl
festgestellter Genpartikel) diese Tests funktionieren und mit wie vielen
Verdoppelungsschritten die Labore arbeiten, entscheidet maßgeblich
darüber, ob ein Test positiv oder negativ ausfällt.
Deshalb ist
die Frage, ob es dazu verbindliche Vorgaben von den deutschen
Gesundheitsbehörden gibt, von entscheidender Relevanz bei der Bewertung
der Tests - und der daraus ggf. resultierenden
grundrechteeinschränkenden Maßnahmen.
Die Relevanz der
vorgenommenen Verdoppelungsschritte habe ich kürzlich beim
Corona-Ausschuss (Nr. 126) zur Diskussion gestellt. Eine grafische
Darstellung dazu ist unter der URL https://www.tolzin.de/media/1 abrufbar.
Um
zu klären, ob es für die Durchführung der PCR-Tests in Deutschland
irgendeine Normierung oder Aufsicht gibt, habe ich das
Robert-Koch-Institut (RKI), die Bundesseuchenbehörde, das
Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die deutsche Zulassungsbehörde für
Impfstoffe und das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen des
Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) angeschrieben.
Meine IFG-Anfragen und die bisherigen Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, unter
Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Einblick in
behördeninterne Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Anzahl von
Antigenen (bzw. spezifische Gensequenzen) nach Ansicht des RKI per PCR
in einer Patientenprobe (welcher Größe?) gefunden werden müssen, um beim
Test-Kit eine Farbreaktion auszulösen, die als „positives Ergebnis“
bzw. als Covid-19-Infektion zu interpretieren ist.
Reicht eine einziges Antigen bzw. eine einzige in der Probe gefundene Gensequenz schon aus?
Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung und um Bearbeitung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
Mit freundlichen Grüßen, Hans U. P. Tolzin, impf-report, Herausgeber und verantwortlicher Redakteur
Das RKI hat bisher noch nicht einmal die erbetene Eingangsbestätigung geschickt, was ich soeben angemahnt habe. Das PEI antwortete mir am 25. Oktober und erklärte sich für nicht zuständig: „Die Validierung von PCR-Tests liegt nicht in der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts.“
Das Gesundheitsministerium ist da offensichtlich anderer Ansicht, denn ein Referatsleiter verwies mich in einer Email von heute auf das PEI:
„Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG
bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur
Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist.
Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren
Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der
Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen
hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden
übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das
Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der
die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7
C 4 /11).
Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist
fachlich das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Ich bitte Sie daher,
Ihre Anfrage dorthin zu richten.“
Meine Antwort von heute an das BGM:
„Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Der Umgang mit dem - aus guten Gründen - umstrittenen PCR-Test stellt
die Grundlage für die Behauptung hoher Covid-19-Inzidenzen und darauf
folgend die enormen Grundrechteeinschränkungen der letzten 2,5 Jahre
dar.
Ich muss Ihre Antwort so interpretieren, dass das
BGM niemals auch nur eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen hat, was die
Aussagekraft dieser Tests angeht. Dann kann Ihnen natürlich auch nichts
vorliegen, worüber Sie Auskunft geben könnten. Insofern ist Ihre
Antwort klar.
Übrigens hat sich das PEI, der ich die gleiche Anfrage geschickt habe, bereits für nicht zuständig erklärt.
Das
festigt meinen Eindruck, dass Ihr Geschäftsbereich ein einziger
Chaoshaufen ist und auch unter neuer Leitung von Dr. Lauterbach fleißig
dazu beiträgt, den Rechtsstaat auszuhöhlen. Dazu tragen Sie als
Referatsleiter mit die Verantwortung!“
Fazit:
Das Bundesgesundheitsministerium schert sich nicht darum, ob die behauptete Pandemie und die behaupteten Infektions-Inzidenzen auf verlässliche Labortests beruht, möglicherweise, weil Panikmache der aktuellen politischen Agenda entgegenkommt.
Quelle: Impfkritik von Hans U. P. Tolzin